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Bundestag modernisiert die Zwangsvollstreckung

Berlin, 19. Juni 2009

Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen.

  • Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können.
  • Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert.

1. Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger werden an den Beginn des Vollstreckungsverfahrens gestellt. Künftig kann der Gerichtsvollzieher vom Schuldner eine Vermögensauskunft verlangen, ohne dass ein erfolgloser Versuch einer Sachpfändung, d.h. der Pfändung von beweglichen Gegenständen im Eigentum des Schuldners vorangegangen ist. Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab oder ist nach dem Inhalt der Auskunft eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten, ist der Gerichtsvollzieher künftig befugt, Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners einzuholen. Auf der Grundlage dieser Informationen kann der Gläubiger dann öfter erfolgreich vollstrecken, zum Beispiel durch eine Pfändung von Lohn oder Kontoguthaben des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht oder durch Pfändung eines auf den Schuldner zugelassenen Kraftfahrzeuges durch den Gerichtsvollzieher.

Gleichzeitig wird das Verfahren zur Abgabe der Vermögenserklärung (bisher: "eidesstattliche Versicherung") und die Verwaltung der Informationen modernisiert. Die Aufstellung der Vermögensgegenstände des Schuldners (Vermögensverzeichnis) soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet werden. Bislang geschah dies in der Regel bei den jeweiligen örtlichen Amtsgerichten. Künftig besteht damit in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle. Zugriff auf die Datenbank haben Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen wie die Strafverfolgungsbehörden.

Auch das Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten, in dem zahlungsunwillige bzw. zahlungsunfähige Schuldner dokumentiert werden, soll künftig durch ein zentrales Vollstreckungsgericht als landesweites Internet-Register geführt werden. Die Einsicht ist nach wie vor jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, z.B. für Zwecke der Zwangsvollstreckung oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Vermieter und Handwerker können sich also künftig zentral Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer potentiellen Vertragspartner verschaffen.

2. Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

Bislang ist die Versteigerung von sog. beweglichen Sachen - zum Beispiel von Möbeln und elektronischen Geräten - in der Zivilprozessordnung als Präsenzversteigerung vor Ort durch den Gerichtsvollzieher vorgesehen. Die dafür notwendige Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist umständlich und verursacht nicht zuletzt wegen der Anreise teilweise hohe Kosten. Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Sachen auf andere Art - etwa über das Internet - nur versteigern, wenn der Gläubiger oder der Schuldner dies beantragen. Das ist aufwändig und unpraktikabel. Künftig soll die Versteigerung beweglicher Sachen ohne Weiteres im Internet erfolgen können und als gesetzlicher Regelfall neben der Präsenzversteigerung etabliert werden. "Dadurch ermöglichen wir ein anwenderfreundliches und unbürokratisches Verfahren", betonte Zypries.

Der Gesetzentwurf ergänzt die bestehenden Vorschriften der Zivilprozessordnung, damit die Internetversteigerung auch in der Zwangsvollstreckung selbstverständlich wird. Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Internetversteigerung beweglicher Sachen wird auch in der Abgabenordnung als gesetzlicher Regelfall neben der Präsenzversteigerung etabliert. Zudem enthält der Gesetzentwurf Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die auch die Verwertung von Fundsachen im Internet ermöglichen.

Die heute vom Bundestag beschlossenen Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 10. Juli 2009 mit den Gesetzen befassen.
 

Verstößt www.Shift.TV gegen das Urheberrecht?

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof zu "internetbasierten" Videorecordern legt das nahe.

Urteil vom 22. April 2009 – I ZR 216/06 – Internet-Videorecorder

Bundesgerichtshof zu "internetbasierten" Videorecordern

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Angebot "internetbasierter" Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.

Die Klägerin strahlt das Fernsehprogramm "RTL" aus. Die Beklagte bietet seit März 2005 auf ihrer Internetseite unter der Bezeichnung "Shift.TV" einen "internetbasierten Persönlichen Videorecorder" zur Aufzeichnung von Fernsehsendungen an. Sie empfängt über Satelliten-Antennen die Programme mehrerer Fernsehsender, darunter das Programm der Klägerin. Kunden der Beklagten können aus diesen Programmen Sendungen auswählen. Diese werden dann auf einem "Persönlichen Videorecorder" gespeichert. Dabei handelt es sich um einen Speicherplatz auf dem Server der Beklagten, der ausschließlich dem jeweiligen Kunden zugewiesen ist. Der Kunde kann die auf seinem "Persönlichen Videorecorder" aufgezeichneten Sendungen über das Internet von jedem Ort aus und zu jeder Zeit beliebig oft ansehen.

Die Klägerin sieht in dem Angebot der Beklagten u. a. eine Verletzung des ihr als Sendeunternehmen nach § 87 Abs. 1 UrhG zustehenden Rechts, ihre Funksendungen weiterzusenden und auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. Sie nimmt die Beklagte auf Unterlassung und - zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage - auf Auskunft in Anspruch.

Landgericht und Berufungsgericht haben der Klage weitgehend stattgegeben. Auf die Revision der Beklagten hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Da das Berufungsgericht bislang noch nicht festgestellt hat, ob die Beklagte oder – für den Fall, dass das Aufnahmeverfahren vollständig automatisiert ist – deren Kunden die Sendungen der Klägerin auf den "Persönlichen Videorecordern" aufzeichnen, konnte der BGH die urheberrechtliche Zulässigkeit der "Persönlichen Videorecorder" nicht abschließend beurteilen. Für beide Varianten hat der BGH die Rechtslage aber geprüft und damit wichtige Hinweise für die endgültige Entscheidung gegeben: Falls die Beklagte die Sendungen im Auftrag ihrer Kunden auf den "Persönlichen Videorecordern" abspeichert, verstößt sie – so der BGH – gegen das Recht der Klägerin, ihre Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. Da sie ihre Leistung nicht unentgeltlich erbringe, könne sie sich in diesem Fall nicht auf das Recht ihrer Kunden stützen, Fernsehsendungen zum privaten Gebrauch aufzuzeichnen. Falls dagegen der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege zwar im Regelfall eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor. Die Beklagte verletze dann aber das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzusenden, wenn sie die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen der Klägerin an die "Persönlichen Videorecorder" mehrerer Kunden weiterleite. Denn in diesem Fall greife sie in das Recht der Klägerin ein, ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Das Berufungsgericht wird nun Feststellungen dazu treffen müssen, wie der Aufzeichnungsprozess im Einzelnen abläuft, um dann entsprechend entscheiden zu können.

Urteil vom 22. April 2009 – I ZR 216/06 – Internet-Videorecorder

LG Leipzig – Urteil vom 12. Mai 2006 – 5 O 4391/05

ZUM 2006, 753 = CR 2006, 784

OLG Dresden – Urteil vom 28. November 2006 - 14 U 1071/06

ZUM 2007, 203 = CR 2007, 662

Karlsruhe, den 22. April 2009

Die fristlose Kündigung

Eine kleine Zusammenfassung zum Thema fristlose Kündigung im Arbeitsrecht.

Regelung:

§ 626 I BGB.

Voraussetzungen:

  • Wichtiger Grund; er muss wichtig sein, dass dem Kündigenden ein Zuwarten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles unzumutbar macht.
  • Die  Kündigung muss erforderlich sein, weil keine milderen Mittel die Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen abwenden können
  • Eine Interessenabwägung muss die Kündigung gerechtfertigt erscheinen lassen.

Typische Gründe sind

  • Begehung von Straftaten
  • schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen.

Beispiele mit Links zur Onlineplattform des  Haufe-Verlags

Bei Faustschlag fristlose Kündigung - Arbeitgeber muss sich nicht boxen lassen

Ein tätlicher Angriff auf den Arbeitgeber rechtfertigt die fristlose Kündigung. Das entschied wenig überraschend das LAG Rheinland-Pfalz.

Arbeitgeber bestohlen - Keine Prozesskostenhilfe für Kündigungsschutzklage

Ein Mitarbeiter, der seinen Arbeitgeber bestohlen hat und dies auch zugibt, hat in den aller meisten Fällen kaum Aussicht auf Prozesskostehilfe für eine Kündigungsschutz-Klage. Das bedeutet indirekt, dass das Gericht die Kündigung als gerechtfertigt ansieht.

Privates am Arbeitsplatz erledigt - keine fristlose Entlassung

Die Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht ohne weiteres gleich eine fristlose Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Kündigung eines Busfahrers - Reicht ein “Pausenbier” aus?

Alkohol am Arbeitsplatz ist auch bei Busfahrern nicht zwangsläufig ein Grund für eine fristlose Kündigung.  Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob nicht eine Abmahnung angemessen gewesen wäre.

Fristlose Kündigung wegen rechtsextremistischer außerberuflicher Aktivitäten

Außerberufliche Aktivitäten im rechtsextremistischen Bereich, die im Widerspruch zum ausgeübten Beruf stehen, können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Defizite beim Arbeitnehmer: Nachschulung statt Kündigung

Einem Busfahrer im öffentlichen Personennahverkehr darf nicht gekündigt werden, nur weil er nach einer internen Prüfung die betriebliche Fahrerlaubnis verloren hat. Eine Kündigung wäre hier nach BAG weder fristlos noch ordentlich möglich.

Egal wie schwerwiegend die Vorwürfe sind – hört der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht umfassend an, kann nicht wirksam außerordentlich gekündigt werden.

Verhaltensbedingte Kündigung: Azubis können sich nicht alles erlauben

Bei Morddrohungen gegen Vorgesetzte oder Kollegen ist Schluss. Ein solches Verhalten rechtfertigt grundsätzlich die fristlose Kündigung eines Auszubildenden.

Verhaltensbedingte fristlose Kündigung eines Betriebsrats

Ein Betriebsratsmitglied ist nur gegen ordentliche Kündigungen geschützt. Bei der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsrats ist entscheidend, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Es kommt nicht darauf an, wann die Amtszeit des Betriebsrats endet.

Fallgruppen  der fristlosen Arbeitgeberkündigungen

1. Straftaten

Straftaten, die der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz begeht, zum Beispiel

  • Diebstahl,
  • Sachbeschädigung,
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • sexuelle Nötigung

Wenn es sich nicht lediglich um kleinste Verfehlungen handelt, ist hier in der Regel eine Kündigung ohne Abmahnung möglich.

Indirekte Auswirkung anderer Straftaten, die nicht am Arbeitsplatz erfolgten:

  • Antritt einer Strafhaft oder schwere Straftaten im Privatbereich, die mit der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb unvereinbar sind (Drogendelikte des Therapeuten oder Betrug des Bankkassierers)

2. Schwere Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten

  • Arbeitsverweigerung,
  • wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit,
  • eigenmächtiger Urlaubsantritt
  • umfangreiches Surfen im Internet zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit

3. Wegfall der persönlichen Eignung

Das sind eigentlich Fälle einer normalen (personenbedingten) Kündigung, können aber  im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung ohne Abwarten der normalen Frist rechtfertigen, denkbar zum Beispiel bei

  • Verlust der Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer oder
  • Entzug der Approbation beim Arzt

Wirksamkeitsvoraussetzung:

Die  Kündigend muss binnen zwei Wochen nach Entdeckung der Kündigungsgründe erklärt werden, §626 Abs. 2 BGB, sonst ist die außerordentliche Kündigung unwirksam. Dies ist nicht die Kündigungsfrist als solche - eine solche gibt es hier nicht - sondern die dem Arbeitgeber zustehende Frist, innerhalb er die Kündigung erklären kann.

 

Bilanzmodernisierungsgesetz, finale Fassung


Hier ist der Link zum   Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts , 701 kb
auf dem Server des Bundesjustizministeriums. LAssen Sie sich nicht von der Formulierung "Entwurf des Gesetzes ..." verwirren, es ist die endgültige Fassung, die im Oktober endgültig abgesegnet und am 1. November 2008 in Kraft tritt.

Bundesregierung beschließt modernes Bilanzrecht für die Unternehmen in Deutschland

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums

... Das Gesetz sorgt dafür, dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und die steuerlichen Gewinnermittlung.

„Die Unternehmen in Deutschland brauchen moderne und effiziente Bilanzierungsregeln, wie sie das BilMoG vorsieht. Wir erhöhen die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und nehmen damit insbesondere vom deutschen Mittelstand den Druck, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Im Ergebnis wird das HGB-Bilanzrecht den Unternehmen weiterhin eine vollwertige Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bieten, ohne deren Nachteile – hohe Komplexität, hoher Zeitaufwand, hohe Kosten – zu übernehmen. Zur Verbesserung der Aussagekraft gehört auch, dass die wirtschaftlichen Risiken bei den sogenannten Zweckgesellschaften künftig besser aufgedeckt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Im Vordergrund der Reform stehen außerdem die Deregulierung und Kostensenkung insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Wirtschaft wird damit von vermeidbaren Kosten in Höhe von über 1 Mrd. Euro entlastet; so setzen wir Innovations- und Investitionskräfte frei“, so Zypries weiter.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

1. Deregulierung

Der Gesetzentwurf entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund dieser Maßnahmen mit einer Senkung der Gesamtkosten für Buchführung, Abschlussaufstellung, Abschlussprüfung und Abschlussoffenlegung in Höhe von ungefähr 1,3 Mrd. € pro Jahr zu rechnen.

Konkret geht es um folgende Maßnahmen:

  • Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte (500.000,- € Umsatz und 50.000,- € Gewinn pro Geschäftsjahr) nicht überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Dies wird zu einer Entlastung dieser mittelständischen Unternehmen in einer Höhe von etwa 1 Mrd. € führen.
  • Die Größenklassen, die darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, werden angehoben: Die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB werden um 20% erhöht. So kommen mehr Unternehmen als bisher in den Genuss der Erleichterungen, die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten. Sie müssen künftig weniger Aufwand bei der handelrechtlichen Rechnungslegung treiben. Abhängig davon, ob eine Kapitalgesellschaft als klein, mittelgroß und groß einzustufen ist, muss sie mehr oder weniger weit reichende Informationspflichten erfüllen. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen z. B. ihren Jahresabschluss nicht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen und müssen nur die Bilanz, nicht aber die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen. Mittelgroße Kapitalgesellschaften können auf einer Reihe von Angaben verzichten, die große Kapitalgesellschaften machen müssen, und dürfen Bilanzpositionen zusammenfassen. Dies kann sich für die betroffenen Unternehmen zu einer Ersparnis von ungefähr 300 Mio. € führen.
    • Als klein sind künftig solche Kapitalgesellschaften zu klassifizieren, die nicht mehr als rd. 4,8 Mio. € Bilanzsumme (bisher rd. 4 Mio. €), rd. 9,8 Mio. €. Umsatzerlöse (bisher rd. 8 Mio. €), bzw. 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt aufweisen. Von den Kriterien muss eine Kapitalgesellschaft mindestens zwei erfüllen, um als klein klassifiziert zu werden.
    • Als mittelgroß sind künftig solche Kapitalgesellschaften zu klassifizieren, die nicht mehr als rd. 19,2 Mio. € Bilanzsumme (bisher rd. 16 Mio. €), rd. 38,5 Mio. € Umsatzerlöse (bisher rd. 32 Mio. €), bzw. 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt aufweisen.

2. Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse

Das modernisierte HGB-Bilanzrecht ist die Antwort auf die International Financial Accounting Standards (IFRS), die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Die IFRS sind auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten; dienen also dem Informationsbedürfnis von Finanzanalysten, berufsmäßigen Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern.

Die weit überwiegende Anzahl der rechnungslegungspflichtigen deutschen Unternehmen nimmt den Kapitalmarkt aber gar nicht in Anspruch. Es ist deshalb nicht zu rechtfertigen, alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen auf die kostenintensiven und hochkomplexen IFRS zu verpflichten. Auch der kürzlich vom IASB veröffentlichte Entwurf eines Standards „IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen“ ist keine gangbare Alternative für die Aufstellung eines informativen Jahresabschlusses. Die Praxis in Deutschland hat den Entwurf scharf kritisiert, weil seine Anwendung – im Verhältnis zum HGB-Bilanzrecht – immer noch viel zu kompliziert und kostenträchtig wäre.

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wählt deshalb einen anderen Ansatz: Es baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist Dies ermöglicht insbesondere den mittelständischen Unternehmen, nur ein Rechenwerk – die sog. Einheitsbilanz – aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke ist.

Mit folgenden Maßnahmen wird die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert:

  • Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
    Immaterielle selbstgeschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wie zum Beispiel Patente oder Know-how sind künftig in der HGB-Bilanz anzusetzen. Das ist vor allem für innovative Unternehmen wichtig, die intensiv forschen und entwickeln - beispielsweise die chemische oder pharmazeutische Industrie oder die Automobilindustrie nebst ihren Zulieferern. Insbesondere profitieren auch kleine und sogenannte Start-up-Unternehmen von der Vorschrift. Auch sie können ihre Entwicklungen – ihr Potential – künftig in der Handelsbilanz zeigen. Dadurch können die Unternehmen ihre Eigenkapitalbasis ausbauen und ihre Fähigkeit verbessern, sich am Markt kostengünstig weiteres Kapital zu beschaffen. Steuerlich bleiben die Aufwendungen aber nach wie vor abzugsfähig; sie stehen auch nicht für die Gewinnausschüttung zur Verfügung. Das fördert die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Standort für innovative Unternehmen.

Beispiele:
(1) Ein großer Teil der in der pharmazeutischen Industrie anfallenden Kosten entfällt auf die Erforschung und Entwicklung neuer Medikamente. Wenn sich künftig beispielsweise aus klinischen Studien ergibt, dass ein Medikament die Marktzulassung erhalten wird, sind die Entwicklungskosten als Herstellungskosten eines selbst erstellten Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens, beispielweise eines Patents oder von einfachem Know-how zu aktivieren und nicht, wie bisher, aufwandswirksam zu erfassen. Das heißt, die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens wird nicht belastet, und der bilanzielle Gewinn fällt höher aus.
(2) Ein Start-up-Unternehmen, das sich beispielsweise mit der Entwicklung von Software befasst, hat die Kosten für die Entwicklung der Software als Herstellungskosten der Software innerhalb der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auszuweisen und nicht, wie bisher, aufwandswirksam zu erfassen.

  • Bewertung von Finanzinstrumenten zum Marktwert
    Finanzinstrumente wie Aktien, Schuldverschreibungen, Fondsanteile und Derivate, soweit sie zu Handelszwecken erworben sind, werden künftig bei allen Unternehmen zum Bilanzstichtag mit dem Marktwert (Fair Value) bewertet. Das vereinfacht und vereinheitlicht die handelsrechtliche Rechnungslegung, ist international üblich und wird nun auch im HGB-Bilanzrecht verankert. Dadurch erhöht sich die Aussagekraft des Jahresabschluss im Hinblick auf jederzeit realisierbare Gewinne und Verluste; die noch nicht realisierten Gewinne werden jedoch grundsätzlich mit einer Ausschüttungssperre verbunden. Für Kreditinstitute wird der Anwendungsbereich der Fair-Value-Bewertung sachgerecht erweitert und umfasst alle Finanzinstrumente des Handelsbestandes.

Beispiel: Eine Bank kauft 10 Aktien zu einem Kurs von 100 € pro Aktie. Die Aktien wurden mit der Zielsetzung erworben, Kursgewinne zu erzielen und können börsentäglich wieder verkauft werden. Zum Bilanzstichtag haben die Aktien einen Kurs von 120 € pro Aktie. Da die Aktien mit dem Marktwert zu bewerten sind, sind sie in der Bilanz mit insgesamt 1.200 € (10 Stück x 120 €) anzusetzen. Es ergibt sich für die Bank ein Gewinn von 200 €. Auf Grundlage des bisher geltenden Anschaffungskostenprinzips wären die Aktien mit den Anschaffungskosten von 1.000 € (10 Stück x 100 €) anzusetzen. Der Kursgewinn von 200 € ist nicht zu vereinnahmen gewesen, solange er nicht durch einen Verkauf der Aktien realisiert wurde.

  • Änderung der Rückstellungsbewertung
    Rückstellungen von Unternehmen für künftige Verpflichtungen werden in Zukunft realistischer bewertet. Die Art, wie Rückstellungen gegenwärtig bilanzrechtlich behandelt werden, wird in der öffentlichen Diskussion immer wieder als Schwachstelle der handelsrechtlichen Rechnungslegung bezeichnet. Gerade bei Pensionsrückstellungen lasse sich heute in der handelsrechtlichen Rechnungslegung die wahre Belastung der Unternehmen nicht ablesen, weil die bisherigen Wertansätze nach übereinstimmender Einschätzung zu niedrig seien. Bei der Bewertung der Rückstellungen sollen deshalb künftige Entwicklungen (Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen) stärker als bisher berücksichtigt werden. Zudem sind die Rückstellungen künftig abzuzinsen. Die Bewertung der Rückstellungen wird also dynamisiert. Die Neuregelung wird zumindest bei den Pensionsrückstellungen zu einer Erhöhung führen. Dies ist aber unerlässlich, wenn man zu einer realitätsgerechten Rückstellungsbewertung gelangen will. Um diese Effekte abzumildern, sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, die Rückstellung über einen Zeitraum von mehreren Jahren anzusammeln. Die steuerlichen Vorschriften in diesem Punkt bleiben unverändert, so dass es nicht zu Steuerausfällen kommen wird.

Beispiel: Der Grund und Boden eines Unternehmens ist mit Chemikalien verseucht. Die Behörden geben dem Unternehmen auf, die Altlast zu beseitigen, sobald das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb einstellt. Damit ist in fünf Jahren zu rechnen. Zum Bilanzstichtag betragen die Kosten für den einzusetzenden Bagger 100 € /Std. Es ist davon auszugehen, dass die Baggerstunde in fünf Jahren 120 € kostet. Nach der bisherigen Rechtslage ist für die Bemessung der Rückstellung – dem Stichtagsprinzip folgend – von 100 € /Std. auszugehen, künftig hingegen von 120 €, weil die künftigen Entwicklungen zu berücksichtigen sind.

  • Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer Wahlrechte
    Darüber hinaus wird das HGB-Bilanzrecht vom „Ballast“ der vergangenen Jahre befreit. Nicht mehr zeitgemäße Bilanzierungsmöglichkeiten, die den Unternehmen eingeräumt wurden, einem informativen und insbesondere vergleichbaren Jahresabschluss aber entgegenstehen, werden eingeschränkt oder aufgehoben. Dies gilt beispielsweise für die auch steuerlich nicht anerkannte Möglichkeit, Rückstellungen für eigenen künftigen Instandsetzungsaufwand zu bilden.

Beispiel: Ein Unternehmen renoviert die ihm gehörenden Verwaltungs- und Betriebsgebäude im Abstand von zehn Jahren. Den zur Durchführung der Renovierung erforderlichen Betrag sammelt das Unternehmen – ohne dass bereits Vereinbarungen über die Durchführung der Renovierung mit Dritten getroffen worden wären – über die Dauer der zehn Jahre in einer steuerlich nicht anerkannten Aufwandsrückstellung an. Derartige steuerlich nicht anerkannte Aufwandsrückstellungen können künftig nicht mehr gebildet werden.

  • Transparenz bezüglich der Zweckgesellschaften
    Der Gesetzentwurf enthält auch Vorschläge für mehr Information und Transparenz im handelsbilanziellen Umgang mit Zweckgesellschaften. Die wirtschaftliche Situation der Zweckgesellschaft und das wirtschaftliche Risiko für den Konzern sollen besser aus dem Jahresabschluss des Konzerns abzulesen sein. Zum einen müssen die Unternehmen künftig schon dann in den Konzernabschluss einbezogen werden, wenn sie unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens stehen. Bisher kommt es darauf an, ob das Mutterunternehmen an der Zweckgesellschaft eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung hält. Außerdem müssen die Unternehmen künftig im Anhang über Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz erscheinenden Geschäften berichten, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist. Damit wird eine EU-rechtliche Vorgabe umgesetzt. Außerdem haben die Unternehmen künftig darzulegen, welche Überlegungen ihrer Risikoeinschätzung im Hinblick auf Eventualverbindlichkeiten zugrunde liegen. Hier genügt es nicht, den Abschlussadressaten nur über die Summe der bestehenden Eventualverbindlichkeiten zu informieren, die dahinter stehenden Risiken und die Einschätzung ihres Eintritts aber im Dunkeln zu lassen.
  • Weitere, aus EU-rechtlichen Vorgaben resultierende Änderungen
    Sonstige EU-rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Vorgaben zum Unternehmensführungsbericht und zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses werden „eins zu eins“ – also mit geringst möglicher Belastung für die Unternehmen – in deutsches Recht umgesetzt. Zum Beispiel müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits ein Aufsichtsorgan haben, jedenfalls dann keinen Prüfungsausschuss einrichten, wenn dessen Aufgaben durch das Aufsichtsorgan wahrgenommen werden. Auch werden den Unternehmen keine Vorgaben für die Einrichtung eines internen Risikomanagementsystems gemacht. Die Entscheidung über die Einrichtung und die Art und dem Umfang eines Risikomanagementsystems liegt im Aufgabenbereich der geschäftsführenden Organe eines Unternehmens.

3. Zeitplan

Der Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wird dem Bundesrat Anfang Juli im ersten Durchgang vorliegen und unmittelbar nach der Sommerpause vom Bundestag beraten werden. Der größte Teil der neuen Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, könnten teilweise schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.

Glossar:

  • Anlagevermögen: Bestandteil des Vermögens, also auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Das Anlagevermögen ist das Vermögen, das dazu bestimmt ist, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Dazu gehören beispielsweise die Produktionsgebäude und Produktionsmaschinen eines Produktionsunternehmens.
  • Bilanz: Gegenüberstellung des Vermögens (Aktivseite der Bilanz) sowie der Schulden und des Eigenkapitals (Passivseite der Bilanz) eines Kaufmanns zum Ende eines Geschäftsjahres.
  • Derivate: Zusammenfassender Begriff für Finanzprodukte wie Optionen, Swaps oder Forwards zum Kauf oder Verkauf von beispielsweise Wertpapieren auf Termin.
  • Eigenkapital: Vermögen - Schulden = Eigenkapital.
  • Eventualverbindlichkeiten: Auf vertraglicher Grundlage beruhende, rechtlich mögliche Inanspruchnahme des Kaufmanns, mit der aus Sicht des Abschlussstichtages nicht konkret zu rechnen ist.
  • Finanzinstrumente: Vertragliche Verpflichtungen, die mittel- oder unmittelbar auf den Austausch von Zahlungsmitteln gerichtet sind (Aktien, Schuldverschreibungen, Derivate).
  • Forwards: Verpflichtender Vertrag über den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren o.ä. zu einem vorher bestimmte Preis auf Termin.
  • Gewinn- und Verlustrechnung: Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres.
  • Handelsbestand: Finanzinstrumente des Handelsbestandes sind diejenigen Finanzinstrumente von Kreditinstituten, die weder zur Liquiditätsreserve noch zum Anlagebestand zählen.
  • Internationale Rechnungslegungsstandards: Hier verwandt als synonym für die International Financial Reporting Standards (IFRS). Die IFRS sind innerhalb der EU für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die einen Konzernabschluss aufstellen müssen, verbindlich.
  • International Accounting Standards Board (IASB): Privatrechtlich organisierte Einrichtung mit Sitz in London, die die IFRS erarbeitet. Ziel des IASB ist es, die IFRS als weltweit einheitlich anzuwendende Rechnungslegungsstandards durchzusetzen.
  • Jahresabschluss: Oberbegriff; er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und - bei Kapitalgesellschaften - den Anhang.
  • Kapitalmarktorientiertes Unternehmen: Unternehmen, das Aktien oder Schuldverschreibungen zum Handel auf einem geregelten Markt ausgegeben hat.
  • Geregelter Markt: Marktsegment an den deutschen Börsen.
  • Optionen: (Wahl-)Recht zum Kauf eines Wertpapiers zu einem vorher bestimmten Preis.
  • Swaps: Geschäft über den Austausch von Zahlungsströmen (Bsp. Tausch eines fixen gegen einen variablen Zins).
  • Zweckgesellschaft: Selbständiger Rechtsträger (meist jur. Person oder Stiftung). Die Verbindung eines Unternehmens zu einer Zweckgesellschaft ist regelmäßig so gestaltet, dass diese nicht in den Konzernabschluss einbezogen (konsolidiert) zu werden braucht. Mit der Zweckgesellschaft können unterschiedliche "Zwecke" verfolgt werden. Meist dient sie der "bilanzbefreienden" Verlagerung von Vermögensgegenständen und Schulden, z.B. bei Leasingobjektgesellschaften. Mit der bilanzbefreienden Verlagerungen von Vermögensgegenständen und Schulden kommt es bei dem auslagernden Unternehmen zu einer Bilanzverkürzung. Dies führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Bilanzkennzahlen. Darüber hinaus können Risiken vor den Abschlussadressaten verborgen werden.

BGH-Pressemitteilungen

Nachruf Prof. Dr. Rudolf Nirk (1922 - 2010)

Pressemitteilung 167/10 vom 03.09.2010

Terminhinweis in dem Verfahren XII ZR 148/09

Pressemitteilung 166/10 vom 02.09.2010

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Pressemitteilung 165/10 vom 31.08.2010

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Pressemitteilung 164/10 vom 31.08.2010

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Uwe Scharen im Ruhestand

Pressemitteilung 163/10 vom 31.08.2010

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Pressemitteilung 162/10 vom 27.08.2010

Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

Pressemitteilung 161/10 vom 27.08.2010

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Revisionen der Angeklagten im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. bleiben ohne Erfolg

Pressemitteilung 159/10 vom 18.08.2010

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Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift

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Kein gesetzliches Preisänderungsrecht eines Gasversorgungsunternehmens bei Belieferung von Sonderkunden

Pressemitteilung 146/10 vom 14.07.2010

Bundesgerichtshof zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

Pressemitteilung 145/10 vom 14.07.2010

Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag anzusehen ist

Pressemitteilung 144/10 vom 13.07.2010

Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach HaustürwiderrufsG: Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft mit EU-Richtlinie vereinbar

Pressemitteilung 143/10 vom 12.07.2010

Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen für nichtig erklärt

Pressemitteilung 142/10 vom 08.07.2010

Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen bereits ab dem Jahr 1990 schuldhaft verletzt

Pressemitteilung 141/10 vom 08.07.2010

Bundesgerichtshof zur Berücksichtigung von Wohnwertverbesserungen durch den Wohnungsmieter bei einer Mieterhöhung

Pressemitteilung 140/10 vom 07.07.2010

Keine Belastung des Verbrauchers mit den Kosten für die Hinsendung der Ware bei einem Fernabsatzgeschäft

Pressemitteilung 139/10 vom 07.07.2010

Wohnraummiete: Zu den Voraussetzungen einer Mietminderung bei Problemen mit dem Schallschutz

Pressemitteilung 138/10 vom 07.07.2010

Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des extrakorporal erzeugten Embryos ist nicht strafbar

Pressemitteilung 137/10 vom 06.07.2010

Verurteilungen im "Ehrenmordprozess" rechtskräftig

Pressemitteilung 136/10 vom 30.06.2010

Leitender Regierungsdirektor Dietrich Pannier im Ruhestand

Pressemitteilung 135/10 vom 30.06.2010

Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. teilweise erfolgreich

Pressemitteilung 134/10 vom 29.06.2010

"Schrottimmobilien": Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels sogenannter Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge

Pressemitteilung 133/10 vom 29.06.2010

E-Plus muss Nutzung seiner SIM-Karten in GSM-Gateways nicht gestatten

Pressemitteilung 132/10 vom 29.06.2010

Neue Richter am Bundesgerichtshof

Pressemitteilung 131/10 vom 25.06.2010

Neuer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Pressemitteilung 130/10 vom 25.06.2010

Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Pressemitteilung 129/10 vom 25.06.2010

Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung: Vereinbarung der Wohnfläche durch Absprachen im Vorfeld des Vertragsschlusses

Pressemitteilung 128/10 vom 23.06.2010

Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen Kirch und weitere ehemalige Geschäftsführer der Kirch-Gruppe muss neu verhandelt werden: Bundesgerichtshof bestätigt Aufhebung und Zurückverweisung durch das OLG wegen irreführenden Hinweises des LG München

Pressemitteilung 127/10 vom 22.06.2010

Bundesgerichtshof bestätigt Klageabweisung gegen HUGO BOSS AG

Pressemitteilung 126/10 vom 22.06.2010

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Ermordung einer jungen Ägypterin im Landgericht Dresden

Pressemitteilung 125/10 vom 18.06.2010

Terminhinweis in Sachen VIII ZR 315/09 für den 7. Juli 2010

Pressemitteilung 124/10 vom 17.06.2010

Gastronomie-Versicherer muss nicht das erhöhte Risiko einer Schutzgelderpressung tragen

Pressemitteilung 123/10 vom 16.06.2010

Bundesgerichtshof zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen

Pressemitteilung 122/10 vom 16.06.2010

Bundesgerichtshof zum Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln des Leasingobjekts

Pressemitteilung 121/10 vom 16.06.2010

Terminhinweis in Sachen V ZR 142/09 für den 23.7.10

Pressemitteilung 120/10 vom 15.06.2010

Organisatorische Hinweise für die Hauptverhandlung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs am 6. Juli 2010 in der Strafsache gegen Dr. Matthias Blöchle (5 StR 386/09)

Pressemitteilung 119/10 vom 15.06.2010

Bundesgerichtshof erteilt Überlegungen zur Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der Hauptverhandlung eine Absage

Pressemitteilung 118/10 vom 15.06.2010

Pressemitteilungen des BVerfG

Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut Bollensdorf in Neuenhagen/Brandenburg

Pressemitteilung vom 03.09.2010

Verfassungsbeschwerde gegen Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen erfolglos

Pressemitteilung vom 03.09.2010

Erneute Verhängung von Missbrauchsgebühren gegen Beschwerdeführer und deren Bevollmächtigte

Pressemitteilung vom 02.09.2010

Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar

Pressemitteilung vom 26.08.2010

Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 25.08.2010

Besuch einer Delegation des irakischen Obersten Bundesgerichts beim Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung vom 24.08.2010

Rückwirkung im Steuerrecht III: Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 19.08.2010

Rückwirkung im Steuerrecht II: Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 19.08.2010

Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 19.08.2010

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 17.08.2010

Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

Pressemitteilung vom 12.08.2010

Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 12.08.2010

Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Untreue teilweise erfolgreich

Pressemitteilung vom 11.08.2010

Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den Entschädigungsfonds verfassungsgemäß

Pressemitteilung vom 05.08.2010

Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

Pressemitteilung vom 04.08.2010

Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 03.08.2010

Zum Rechtsschutz eines Gefangenen nach Unterbringung in einem Haftraum mit rassistischen Schmierereien

Pressemitteilung vom 30.07.2010

Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 29.07.2010

Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR

Pressemitteilung vom 28.07.2010

Zur Lehrfreiheit eines Fachhochschulprofessors

Pressemitteilung vom 27.07.2010

Exclusion from parental custody of the father of a child born out of wedlock when mother refuses consent is unconstitutional

Pressemitteilung vom 21.07.2010

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf "Hartz IV-Leistungen"

Pressemitteilung vom 21.07.2010

Verfassungsbeschwerde gegen "Blitzer" erfolglos

Pressemitteilung vom 20.07.2010

Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei eingetragener Lebenspartnerschaft erfolglos

Pressemitteilung vom 14.07.2010

Keine sofortige Freilassung eines Straftäters aus der Sicherungsverwahrung

Pressemitteilung vom 13.07.2010

Verfassungsgericht des Königreichs Bahrain zu Gast beim Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung vom 09.07.2010

Verfassungsbeschwerde gegen § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg erfolglos

Pressemitteilung vom 09.07.2010

Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den öffentlichen Rettungsdienst erfolglos

Pressemitteilung vom 08.07.2010

Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

Pressemitteilung vom 01.07.2010

Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr: "Wiederholung" zuvor erfolgloser Verfassungsbeschwerden

Pressemitteilung vom 30.06.2010

Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen Schwangerschaftsabbrüche auf

Pressemitteilung vom 29.06.2010

Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr bei offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerde

Pressemitteilung vom 25.06.2010

Richter des Bundesverfassungsgerichts besuchen Verfassungsgericht der Republik Türkei

Pressemitteilung vom 16.06.2010

Verhandlungsgliederung für die mündliche Verhandlung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 23. Juni 2010 in Sachen "Gentechnikgesetz"

Pressemitteilung vom 14.06.2010

Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

Pressemitteilung vom 11.06.2010

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des "Euro-Rettungsschirms" nicht erfolgreich

Pressemitteilung vom 10.06.2010

Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung wegen mangelhafter Gefahrenprognose verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 10.06.2010

Ungleichbehandlung von Arbeitnehmergruppen bei Privatisierung der Kliniken der Stadt Hamburg verfassungswidrig

Pressemitteilung vom 02.06.2010

Antrag im Organstreit "Bundeswehreinsatz in Heiligendamm“ verworfen

Pressemitteilung vom 01.06.2010

Straftäter muss nicht sofort aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden

Pressemitteilung vom 21.05.2010

Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung durch Manipulationen bei Erhebung der "Milchabgabe" nicht erfolgreich

Pressemitteilung vom 21.05.2010

Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Konrad Kruis feiert seinen 80. Geburtstag

Pressemitteilung vom 10.05.2010

Verfassungsgericht der Republik Korea zu Gast beim Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung vom 10.05.2010

Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für Kredite an Griechenland wird nicht erlassen

Pressemitteilung vom 08.05.2010

Temporary injunction to prevent giving of guarantee for loans to Greece is not issued

Pressemitteilung vom 07.05.2010

Mündliche Verhandlung in Sachen "Gentechnikgesetz"

Pressemitteilung vom 05.05.2010

Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Abrissgenehmigung für ein denkmalgeschütztes Gebäude nicht erfolgreich

Pressemitteilung vom 29.04.2010

Neue Akkreditierungsbestimmungen am Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung vom 26.04.2010

Beschwerden gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs und gegen eine Terminsbestimmung im sozialgerichtlichen Prozess nicht zur Entscheidung angenommen

Pressemitteilung vom 23.04.2010

Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Entscheidung angenommen

Pressemitteilung vom 21.04.2010

News Zivilrecht (Otto Schmidt Verlag)

Zur Beurkundungspflicht von Bauverträgen

Sind ein Bauvertrag und ein Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks nicht wechselseitig voneinander abhängig, ist der Bauvertrag nur dann nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB beurkundungsbedürftig, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt. Ein Bauvertrag kann auch dann beurkundungsbedürftig sein, wenn er vor einem Grundstückskaufvertrag geschlossen wird und die Parteien des Bauvertrages nicht identisch sind mit den Parteien des bevorstehenden ...

Zur rechtlichen Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach der Trennung

Schwiegerelterliche Rückforderungsansprüche können nicht mit der Begründung verneint werden, dass das beschenkte Schwiegerkind mit dem eigenen Kind der Schwiegereltern in gesetzlichem Güterstand gelebt hat und das eigene Kind daher über den Zugewinnausgleich teilweise von der Schenkung profitiert. Darüber hinaus ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass bei schwiegerelterlichen Zuwendungen auch Ansprüche wegen Zweckverfehlung aus § 812 ...

Bundeskabinett beschließt Reform des Vormundschaftsrechts

Das Bundeskabinett hat am 25.8.2010 den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es insbesondere, den persönlichen Kontakt des Vormundes zu dem Mündel in der Vormundschaft zu stärken, um zukünftig Fällen von Missbrauch und Verwahrlosung besser begegnen zu können.

Durch Antrag auf Zurückweisung der Berufung entstehende Anwaltsgebühren sind auch bei Prüfung des § 522 Abs. 2 ZPO notwendige Kosten

Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn das Gericht noch keine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt hat, weil es zunächst ein Vorgehen nach § 522 Abs. 2 ZPO prüft. Der Berufungsbeklagte hat ein berechtigtes Interesse daran, mit anwaltlicher Hilfe in der Sache frühzeitig zu erwidern und eine vom ...

Architekten müssen bei der Abnahme ihrer Werke fehlende Überwachung von anderen Unternehmern offenbaren

Architekten müssen ihren Auftraggebern bei der Abnahme ihrer Werke offenbaren, wenn sie Teile der Ausführung des Bauwerkes bewusst vertragswidrig nicht überwacht haben. Ansonsten gilt ein möglicher Mangel als arglistig verschwiegen, wobei es unerheblich ist, ob der jeweilige Architekt darauf vertraute, dass der Unternehmer mangelfrei gearbeitet hat.

Einstweilige Verfügungsverfahren der Kassel Huskies vor staatlichen Gerichten war unzulässig

Ein einstweiliges Verfügungsverfahren ist bereits unzulässig, wenn sich die Parteien (hier: Kassel Huskies und DEL) zuvor einer Schiedsordnung unterworfen haben und sich das Schiedsgericht auch für Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes für zuständig erklärt hat. Spätestens in dem Zeitpunkt, in dem das Schiedsurteil den Lizenzentzug bzw. den Ausschluss aus der Liga bestätigt, dürfen sich die staatlichen Gerichte nicht mehr mit demselben ...

Zum Unterhaltsmaßstab bei einer sog. "Altersehe"

Auch im Rahmen des Altersunterhalts bestimmt sich der Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs, der regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. Aus dem Begriff der Angemessenheit folgt, dass der nach § 1578b BGB herabgesetzte Unterhaltsbedarf jedenfalls das Existenzminimum des ...

Keine Informationspflicht trotz Verfahrenskenntnis bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung

Durch die Verkündung eines Beschlusses (hier: in einem Verfahren über die elterliche Sorge) wird der Beginn der Beschwerdefrist nach fünf Monaten grundsätzlich dann nicht ausgelöst, wenn der beschwerte Beteiligte zum Termin zur mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß geladen wurde. Eine darüber hinausgehende Informationspflicht des beschwerten Beteiligten, der von dem Verfahren Kenntnis erlangt hat, scheidet jedenfalls dann aus, wenn ihm das ...

Zu den Verkehrssicherungspflichten im Stehplatzbereich von Eissporthallen

Ist die Stehplatztribüne einer Eissporthalle nicht über eine Treppe, sondern nur über die Stufen des Stehplatzbereichs selbst zugänglich, so kann der Betreiber der Halle zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er nicht alle möglichen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um Gefahren von den Zuschauern abzuwenden, denen diese beim Aufsuchen und Verlassen ihres Platzes ausgesetzt sein können. Ob Geländer an einer Treppe anzubringen sind, hängt ...

Festsetzung der Steuervorauszahlung kann zu erstattender Nachteil beim begrenzten Realsplitting sein

Im Fall des begrenzten Realsplittings liegt bereits in der Festsetzung der Steuervorauszahlungen ein gegenwärtiger Nachteil für die unterhaltsberechtigte Person. Der Unterhaltsberechtigte braucht keine Mittel aus dem laufenden Unterhalt zu entnehmen, um die Steuervorauszahlungen vorschussweise für den Pflichtigen zu übernehmen.

Vermieter können bei anfänglichen Mängeln auch Dritten gegenüber auf Schadensersatz aus Mietvertrag haften

War ein Bauteil der Mietsache aufgrund seiner fehlerhaften Beschaffenheit bereits bei Vertragsschluss defekt und das Mietobjekt somit für seinen Zweck ungeeignet und damit unzuverlässig, liegt ein anfänglicher Mangel vor. Dabei können auch dritte, an einem Mietvertrag nicht unmittelbar beteiligte Personen in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen werden.

Bundeskabinett will mehr Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren gewähren

Das Bundeskabinett hat am 18.8.2010 einen Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verabschiedet. Der Entwurf sieht einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat vor, wenn Verfahren unangemessen lange dauern.

Kfz-Schein im Handschuhfach führt nicht zur Leistungsfreiheit der Versicherung

Die dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach eines Fahrzeugs stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar, welche die Versicherung von ihrer Leistungspflicht freistellen könnte. Hierbei handelte es sich lediglich um eine unerhebliche Gefahrerhöhung, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalls oder der Vergrößerung des Schadens - wenn überhaupt - nur unwesentlich steigert.

Sorgerecht: Ledige Väter haben schon vor der Reform mehr Rechte

Ab sofort können ledige Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Aufgrund der vorläufigen Anordnungen des BVerfG besitzen die betroffenen Väter neue Rechtsschutzmöglichkeiten und müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.

Werkvertrag: Kurze Verjährungsfrist beginnt erst bei Abnahme oder deren endgültiger Verweigerung zu laufen

Die werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers unterliegen auch dann der kurzen Verjährungsfrist des § 638 Abs. 1 S. 1 BGB a.F., wenn sie vor der Abnahme entstanden sind. Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Abnahme erfolgt oder endgültig verweigert wird (Abänderung der BGH-Rechtsprechung).

News Wirtschaftsrecht (Otto Schmidt Verlag)

Zur Zulässigkeit der Aufgabenübertragung an Mitarbeiter durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren

In welchem Umfang ein Insolvenzverwalter Mitarbeiter zur Aufgabenerfüllung heranziehen darf, ist streitig. Letztlich ist es Aufgabe der Fachgerichte, anhand von zu entwickelnden Kriterien festzustellen, welches Maß der Aufgabenübertragung zwischen den beiden Grenzpunkten vollständiger Delegation einerseits und praktisch unverzichtbarer Unterstützung andererseits in konkreten Verfahren zulässig ist.

Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" beim Verkauf eines Mietwagens ist irreführend

Bei einem Mietwagen ist die Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand“ irreführend, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt wird. Mietfahrzeuge werden von Fahren mit wechselndem Temperament, Fahrfähigkeiten und Sorgfaltseinstellungen benutzt, dies hat Auswirkungen auf die Verschleißteile und den Pflegezustand.

BaFin stellt den Entschädigungsfall für die noa bank GmbH & Co. KG fest und stellt Insolvenzantrag

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25.8.2010 den Entschädigungsfall für die noa bank GmbH & Co. KG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen. Zuvor hatte die BaFin bereits einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die noa bank GmbH & Co. KG gestellt.

Taxiunternehmen müssen in Telefonverzeichnissen unter dem Buchstaben T veröffentlichte Anzeigen von Mietwagenunternehmen hinnehmen

Die in einem Telefonverzeichnis unter dem Buchstaben "T" veröffentlichte Anzeige eines Mietwagenunternehmens beinhaltet weder eine unlautere Behinderung von Taxiunternehmen noch eine Irreführung des Verkehrs. Dies gilt jedenfalls, wenn in der Anzeige deutlich darauf hingewiesen wird, dass kein Taxen-, sondern Mietwagenverkehr angeboten wird.

Spanische Banco Santander kann SEB Bank übernehmen

Die EU-Kommission hat die Übernahme der deutschen Privatkundenbank SEB AD durch die spanische Banco Santander gebilligt. Die Genehmigung erfolgte nach der vereinfachten Fusionskontrollverordnung.

Telefonische Information über Wechsel zu einem Wettbewerber des bisherigen Arbeitgebers im Allgemeinen nicht wettbewerbswidrig

Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG. Anders kann es sich mit entsprechender E-Mail-Werbung verhalten, wenn der kontaktierte Kunde nicht zumindest konkludent eingewilligt hat.

Bundesregierung beschließt Restrukturierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 25.8.2010 den Entwurf eines Restrukturierungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung soll zum 31.12.2010 in Kraft treten.

Berechtigte können GEMA das Recht zur Nutzung bearbeiteter Musikwerke als Klingeltöne unter Vorbehalt der Bewilligung im Einzelfall einräumen

Berechtigte sind aus Rechtsgründen nicht gehindert, der GEMA das Recht zur Nutzung bearbeiteter oder anders umgestalteter Musikwerke als Klingeltöne oder Freizeichenuntermalungsmelodien nur unter der aufschiebenden Bedingung einzuräumen, dass der Lizenznehmer der GEMA in jedem Einzelfall vor Beginn der Nutzung eine ihm von den Berechtigten zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte der Komponisten erteilte Benutzungsbewilligung vorgelegt hat (Ergänzung zu BGH ...

BaFin ordnet Moratorium über die noa bank GmbH & Co. KG an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18.8.2010 gegenüber der noa bank GmbH & Co. KG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind ("Moratorium").

Schadensersatz für Anlageopfer einer ausländische Vermögenswerte vertreibenden türkischen Holding

Das OLG Nürnberg hat dem Anteilseigner einer Holding-Gesellschaft mit Sitz in Istanbul, einem türkischen Staatsbürger aus Fürth, Schadensersatz zugesprochen. Das Geschäftsmodell der Holding, die Anteile an ausländischen Vermögenswerten vertreibt, sei auf eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung der Anleger ausgelegt; zudem verstoße das Handeln der Gesellschaft gegen die Bestimmungen des Auslandinvestmentgesetzes (AuslInvG).

Einordnung als Funktionsarzneimittel bei unpräziser Angabe der empfohlenen täglichen Verzehrmenge auf der Verpackung (hier: Getränk)

Hat ein Produkt ab einer bestimmten Menge eine pharmakologische Wirkung, so ist es als Funktionsarzneimittel anzusehen, wenn davon auszugehen ist, dass diese Menge bei Einhaltung der normalen Verzehrgewohnheiten aufgenommen wird. Eine auf dem Produkt angegebene Empfehlung, von dem Getränk täglich eine bestimmte, nicht präzise umschriebene Menge (hier: ein bis zwei Gläser) zu trinken, steht der Einordnung als Funktionsarzneimittel auch dann nicht entgegen, wenn diese Menge ...

Geschlossener Immobilienfonds: Anleger muss Berater seines Vertrauens nicht kontrollieren

Der Anleger misst bei seiner Anlageentscheidung den besonderen Erfahrungen und Kenntnissen eines Anlageberaters oder Anlagevermittlers besonderes Gewicht bei. Unterlässt der Anleger eine "Kontrolle" des Beraters oder Vermittlers durch Lektüre des Anlageprospekts, so weist dies auf das bestehende Vertrauensverhältnis zurück und ist daher für sich allein genommen nicht schlechthin "unverständlich" oder "unentschuldbar".

MarkenG: Längere Wortfolgen sind in der Regel keine eintragungsfähige Marke

Unterscheidungskraft ist danach die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet. Längere Wortfolgen entbehren in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Nichtlesen des Anlageprospektes führt nicht zwangsläufig zum groben Verschulden gegen sich selbst

Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen. Dies gilt auch, wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis von den weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte.

Straftat nach Eintritt der Wohlverhaltensphase schließt nicht zwangsläufig eine Restschuldbefreiung aus

Die Begehung einer Straftat, die zu einer Inhaftierung des Schuldners führt, rechtfertigt nur dann die Versagung der Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner durch die Inhaftierung eine Arbeit verliert, aus der er pfändbare Einkünfte erzielt hat. Begeht der Schuldner nach Eintritt in die Wohlverhaltensphase eine Straftat und wird er deswegen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, schließt dies hingegen nicht von vornherein die Erteilung der Restschuldbefreiung aus.

News Arbeitsrecht (Otto Schmidt Verlag)

Entschädigung wegen Mobbings setzt in einem inneren Zusammenhang stehende Herabsetzungen voraus

Ein Anspruch auf Entschädigung wegen Mobbings, setzt – in Anlehnung an § 3 Abs. 3 AGG – voraus, dass eine Gesamtschau verschiedener Vorgänge erkennen lässt, dass diese in einem inneren Zusammenhang gestanden und dazu gedient haben, die Würde des Arbeitnehmers zu verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld zu schaffen.

Stromdiebstahl im Wert von 1,8 Cent rechtfertigt keine Kündigung

Lädt der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz den Akku eines privat genutzten Geräts (hier: Elektroroller) auf und "entwendet" er dadurch Strom im Wert von 1,8 Cent, so rechtfertigt dies in aller Regel keine Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer schon seit vielen Jahren in dem Betrieb beschäftigt ist und der Arbeitgeber das Aufladen privater Handys und den Betrieb digitaler Bilderrahmen duldet. In einem solchen Fall ist lediglich eine Abmahnung gerechtfertigt.

Richterin am BAG Annelie Marquardt im Ruhestand

Die Richterin am BAG Annelie Marquardt ist mit Ablauf des 31.8.2010 in den Ruhestand getreten. Sie war seit 2005 stellvertretende Vorsitzende des zehnten Senats, dessen Rechtsprechung zu den Sonderzahlungen, den gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien und dem Wettbewerbsrecht sie nachhaltig geprägt hat. Vor ihrer Ernennung zur Richterin am BAG am 1.9.1999 war sie Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt a.M., Vorsitzende Richterin am LAG Hessen und später ...

Nach "Kücükdeveci": § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht mehr anwendbar – Zu kurze Kündigungsfrist ist aber schnell geltend zu machen

§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach bei der Berechnung der Kündigungsfrist Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahrs nicht berücksichtigt werden, ist nach dem Urteil des EuGH vom 19.1.2010 (Rs. C-555/07, "Kücükdeveci") nicht mehr anzuwenden. Arbeitnehmer, die sich gegen eine danach zu kurze Kündigungsfrist zur Wehr setzen möchten, müssen allerdings regelmäßig innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG Klage ...

Kind krank – Urlaub "futsch": Arbeitnehmer können aber Vermögenseinbußen vermeiden

Wird ein Kind des Arbeitnehmers während des Urlaubs krank und muss es nach ärztlichem Attest von dem Arbeitnehmer gepflegt werden, so hat dieser keinen Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs. Der Urlaubsanspruch erlischt vielmehr im Umfang seiner Bewilligung. Der Arbeitnehmer erhält während dieser Zeit gem. § 45 SGB V Krankengeld i.H.v. 70 % seines Einkommens. Möchte er diese Vermögenseinbuße vermeiden, so steht es ihm frei, von der ...

Falschgeld in der Kasse kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Befindet sich in der von einem Arbeitnehmer geführten Kasse eine große Menge an Falschgeld, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Fälschungen dilettantisch gemacht und sofort als solche erkennbar sind. In diesem Fall besteht der dringende Verdacht, dass der Arbeitnehmer Geld aus der Kasse durch das Falschgeld ausgetauscht und damit eine Unterschlagung zulasten des Arbeitgebers begangen hat.

Modellprojekt zu anonymen Bewerbungen gestartet

Fünf Unternehmen, darunter die Deutsche Post und die Deutsche Telekom, sowie das Bundesfamilienministerium nehmen ab Herbst diesen Jahres an einem einjährigen Modellversuch zu anonymisierten Bewerbungsverfahren teil. Untersucht werden soll, ob anonyme Bewerbungen, die weder ein Foto noch den Namen, die Adresse, das Geburtsdatum oder Angaben zum Familienstand enthalten, die Chancen insbesondere von älteren Bewerbern und solchen mit Migrationshintergrund auf eine Einladung zum ...

EuGH hat mit der "Mangold"-Entscheidung seine Kompetenzen nicht verfassungswidrig überschritten

Das "Mangold"-Urteil des EuGH vom 22.11.2005 (Rs. C-144/04), mit dem § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG a.F. für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt worden ist, stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar. Der EuGH hat hierdurch seine Kompetenzen jedenfalls nicht hinreichend qualifiziert verletzt. Das gilt insbesondere für die Herleitung des Verbots der Altersdiskriminierung.

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz

Das Bundeskabinett hat am 25.8.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. In einem eigenen Kapitel (§§ 32 bis 32l) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sollen z.B. das Fragerecht des Arbeitgebers und die Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen, der Videoüberwachung und des Einsatzes von Ortungssystemen geregelt werden. Eine heimliche Videoüberwachung soll künftig generell unzulässig sein.

Bewerber können nur bei vergleichbarer Qualifikation eine Benachteiligung i.S.d. AGG geltend machen

Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche nach dem AGG wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren kommen nur in Betracht, wenn die Bewerbung mit der anderer Bewerber vergleichbar ist. Dies beurteilt sich nach dem vom Arbeitgeber entwickelten Anforderungsprofil, wenn dieses nach der allgemeinen Verkehrsanschauung plausibel erscheint.

Nur bei rechtzeitigen Bewerbungen kann ein AGG-Verstoß geltend gemacht werden

Eine Entschädigung nach dem AGG wegen Benachteiligung im Besetzungsverfahren kommt nur in Betracht, wenn die Bewerbung im Zeitpunkt der Besetzungsentscheidung schon vorlag. Das gilt auch, wenn sich eine Stellenausschreibung, obwohl sie sich bereits erledigt hat, noch auf den Internetseiten des Arbeitgebers befindet. Eine verspätete Bewerbung muss ein Arbeitgeber auch dann nicht mehr berücksichtigen, wenn er die freie Stelle pflichtwidrig nicht frühzeitig der Agentur ...

Stellen sind regelmäßig "altersneutral" auszuschreiben – Sonst drohen Entschädigungsansprüche nach dem AGG

Eine Stellenausschreibung, mit der ein "junger" Bewerber gesucht wird, verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot des AGG. Ältere Bewerber, die nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, können in einem solchen Fall regelmäßig eine Entschädigung verlangen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht allerdings nur, wenn sie beweisen können, dass sie bei einer diskriminierungsfreien Auswahl ...

Hartz IV: BMAS stellt Bildungspaket für Kinder und Jugendliche vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18.8.2010 sein Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Empfängern vorgestellt. Danach sollen die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche künftig nicht mehr aus den Leistungen für Erwachsene abgeleitet, sondern eigenständig berechnet werden. Kinder und Jugendliche sollen zudem ab dem 1.1.2011 einen Rechtsanspruch auf individuelle Bildungsförderung haben. Eine Bildungskarte soll dafür ...

Exzessiver privater E-Mail-Verkehr: Arbeitgeber dürfen im Einzelfall auf Daten zugreifen und fristlos kündigen

Verbringt ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehreren (hier: sieben) Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben privater E-Mails, so kann dies auch bei langjähriger Beschäftigung ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Arbeitgeber, die die Nutzung des dienstlichen PC zu privaten Zwecken gestattet oder geduldet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein, den privaten E-Mail-Verkehr des ...

Konkurrentenklage: Verfahrensmängel können Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens rechtfertigen

Kommt es bei der Besetzung eines öffentlichen Amtes zu einer Konkurrentenklage, in deren Verlauf seitens des Gerichts Verfahrensmängel beanstandet werden, so kann die Behörde zum Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens berechtigt sein. Mit einem berechtigten Abbruch wird der etwaige Besetzungsanspruch des unterlegenen Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG beseitigt. Ihm bleibt daher nur die Möglichkeit, sich bei einer erneuten Stellenausschreibung wieder zu bewerben.

News Steuerrecht

Auch Nicht-Bergmänner können Anspruch auf Bergmannsprämie haben

Das die Bergmannsprämie berechtigende Merkmal "Arbeitnehmer des Bergbaus" erfordert zwar u.a. ein Arbeitsverhältnis zu einem Unternehmen des Bergbaus. Trotzdem kann auch ein Arbeitnehmer, der bei einem nicht der bergbehördlichen Aufsicht unterstehenden Unternehmen angestellt ist, Arbeitnehmer des Bergbaus i.S.d. § 1 Abs. 1 BergPG sein und Anspruch auf die Bergmannsprämie haben.

Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

Tritt ein Unternehmer eine Forderung aus einem Umsatzgeschäft gegen einen unter dem Nennwert der Forderung liegenden Forderungskaufpreis ab, mindert sich hierdurch nicht die Bemessungsgrundlage für die an den Schuldner des Entgelts ausgeführte Leistung. Das Entgelt bestimmt sich nach den Zahlungen der Kunden des Unternehmers an den Forderungserwerber.

Zur vorrangige Verrechnung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG mit nicht tarifbegünstigten Veräußerungsgewinnen

Erzielt der Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn i.S.d. § 16 Abs. 1 EStG, der sowohl dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende als auch in voller Höhe zu besteuernde Gewinne enthält, wird der Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG für Zwecke der Ermittlung der nach § 34 Abs. 1 u. 3 EStG tarifermäßigt zu besteuernden Gewinne vorrangig mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet, auf den das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist.

Bundesregierung beschließt Zukunftspaket

Das Kabinett hat am 1.9.2010 verschiedene Maßnahmen des Zukunftspakets auf den Weg gebracht. So wurden u.a. die Einführung einer Luftverkehrsteuer, der Abbau von Subventionen bei der Ökosteuer, eine Stärkung der öffentlichen Hand im Insolvenzverfahren sowie Einsparungen bei den Sozialleistungen beschlossen.

Degressive AfA nach Einlage nur bei Vorliegen der (Ursprungs-)Voraussetzungen auch im Einlagejahr

Nach einer Einlage kann degressive AfA nur in Anspruch genommen werden, wenn deren (Ursprungs-)Voraussetzungen auch im Einlagejahr vorliegen. Der BFH ist insoweit der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung gefolgt.

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen

Der Begriff des "im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen" wird in Art. 21 der Richtlinie 77/388/EWG nicht definiert. Der BFH hat dem EuGH diesbezüglich eine Sache mit der Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein Steuerpflichtiger bereits dann ein "im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger" i.S.d. Art. 21 Abs. 1b der Richtlinie 77/388/EWG ist, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat, oder ob als weitere Voraussetzung hinzukommen muss, dass er seinen ...

Billigkeitsmaßnahmen sind nur bei unternehmerbezogenen Sanierungen zur Rettung des Unternehmens möglich

Billigkeitsmaßnahmen sind nach den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 27.5.2003 (IV A 6 -S 2140- 8/03) nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich. Andererseits werden unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, nicht erfasst.

Rechtsprechungsänderung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

Der BFH hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte modifiziert: Voraussetzung für die Annahme einer gesetzlichen Unterhaltsberechtigung ist danach die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers i.S.d. § 1602 BGB; nach der sog. konkreten Betrachtungsweise kann die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers nicht typisierend unterstellt werden. Bei als außergewöhnliche Belastungen ...

BMF veröffentlicht Vordruck Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR für 2010

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 23.8.2010 die Vordruckversion 2010 der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung veröffentlicht.

Gericht darf die berufliche Veranlassung einer gemischt veranlassten Auslandsreise nicht dem Grunde nach selbst schätzen

Bei der Frage, welche Zeitanteile einer gemischt veranlassten Auslandsreise (hier: Steuerberater) beruflich und welche privat veranlasst sind, kann der Umfang des beruflichen Kostenanteils notfalls geschätzt werden. Kann der Steuerpflichtige den genauen Reiseverlauf nicht angeben, darf das Gericht jedoch nicht die berufliche Veranlassung selbst dem Grunde nach schätzen.

Freistellung (nicht Anrechnung) nach Art. 23 Abs. 2 DBA-USA 1989 a.F. für aus US-Quellen stammende Zinseinkünfte aus gewinnabhängigem Darlehen

Das Anrechnungsverfahren gem. Art. 23 Abs. 2 S. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA-USA 1989 a.F. ist nicht auf aus US-Quellen stammende Zinseinkünfte aus einem gewinnabhängigen Darlehen i.S.d. Art. 10 Abs. 5 DBA-USA 1989 a.F. anzuwenden. Eine Doppelbesteuerung wird vielmehr nach Maßgabe von Art. 23 Abs. 2 S. 1 Buchst. a S. 1 DBA-USA 1989 a.F. durch Freistellung der Zinseinkünfte von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer vermieden.

Erwerbsobliegenheit bei Auslandssachverhalten in Zusammenhang mit der Anerkennung von Unterhaltszahlungen nach § 33a EStG

Nach der BFH-Rechtsprechung zur Erwerbsobliegenheit kommt es bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG für die gesetzliche Unterhaltsberechtigung nicht auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltspflicht an. Es genügt, dass der Unterhaltsempfänger dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist; die nach § 1602 Abs. 1 BGB hierfür erforderliche Unterhaltsbedürftigkeit ist aufgrund der typisierenden Bestimmungen des § ...

BMF-Schreiben: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut-Katastrophe in Pakistan

Mit Schreiben vom 25.8.2010 (- IV C 4 - S 2223/07/0015 :004 - DOK 2010/0647393) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut-Katastrophe Ende Juli 2010 in Pakistan bekannt gegeben. Sie gelten vom 30.7.2010 bis zum 31.12.2010.

Zulagenrechtliche Einheitsbetrachtung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung

Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind und die Besitzgesellschaft einer eigengewerblichen Tätigkeit nachgeht. Ein vom Betriebsunternehmen angeschafftes Wirtschaftsgut gehört zudem im zulagenrechtlichen Sinn weiterhin zu dessen Anlagevermögen, wenn es nach Veräußerung an das Besitzunternehmen aufgrund eines Leasingverhältnisses weiter genutzt wird ...

Keine Unterscheidung nach einfachen und qualifizierten Handwerkerleistungen seit dem Veranlagungszeitraum 2006

Zwar wurden in der Vergangenheit auch einfache handwerkliche Tätigkeiten wie etwa Schönheitsreparaturen in der eigenen Wohnung zu den haushaltsnahen und damit steuerbegünstigten Dienstleistungen gezählt. Bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken handelt es sich allerdings seit dem FördWachsG vom 26.4.2006 um handwerkliche Tätigkeiten, welche nur noch die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG ...

News Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht

Zu den Voraussetzungen der gerichtlichen Bestellung von Sonderprüfern

Im Rahmen der §§ 142 Abs. 2, 315 S. 2 AktG ist es zunächst Sache der Antragsteller, Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ein Verdacht von Unredlichkeiten oder einer groben Verletzung des Gesetzes oder der Satzung bzw. eine pflichtwidrige Nachteilszufügung ergeben. Dem Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern kann aber nur stattgegeben werden, wenn das Gericht nach Anhörung der Gesellschaft und des Aufsichtsrats zu der Überzeugung gelangt, dass ...

Zu den Kosten des Nebenintervenienten (Aktionär) nach Klagerrücknahme im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess im Rahmen eines Vergleichs

Nimmt der Kläger im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess im Rahmen eines Vergleichs die Klage zurück, hat er auch die außergerichtlichen Kosten der auf Beklagtenseite beigetretenen, am Vergleich nicht beteiligten streitgenössischen Nebenintervenienten gem. § 269 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 ZPO zu tragen. Dies gilt vorbehaltlich der Ausnahmeregelung des § 269 Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 ZPO.

Für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln genügt bei kleinen Kapitalgesellschaften der Bestätigungsvermerk

Der Jahresabschluss einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB unterliegt nicht der Pflichtprüfung nach § 316 Abs. 1 S. 1 HGB. Lässt eine kleine Gesellschaft dennoch den Jahresabschluss prüfen, um etwa die Bilanz für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwenden zu können, führt dies nicht zur Anwendung der Vorschriften über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses, sondern es reicht der Bestätigungsvermerk des ...

Zum Stimmverbot eines die Gesellschafterversammlung leitenden Gesellschafters bei möglichem Interessenkonflikt

Ein satzungsgemäß zum Leiter einer Gesellschafterversammlungen berufener GmbH-Gesellschafter unterliegt bei der Abstimmung über den Antrag, ihm die Versammlungsleitung im Hinblick auf einen Interessenkonflikt bei einzelnen Gegenständen der Tagesordnung zu entziehen, keinem Stimmverbot im Hinblick auf diesen Interessenkonflikt. Ein Stimmverbot besteht weder nach § 47 Abs. 4 GmbHG noch aus dem darin zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, niemand solle als Richter in ...

Zur Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung wegen Einladungsmangel

Zwar mag es Zweifel darüber geben, in welcher Weise das von § 135 Abs. 2 S. 4 AktG a.F. geforderte nachprüfbare Festhalten "zu erfolgen hat". Frei von Zweifeln ist jedoch, dass das Schriftformerfordernis für die Vollmachtserteilung aufgehoben wurde, da dies von dem Gesetzgeber des Namensaktiengesetzes (NaStraG) als nicht mehr zeitgemäß angesehen wurde.

GmbH-Gesellschafter können durch Nebenabreden eine geringere als die in der Satzung vorgesehene Abfindungshöhe beschließen

Die Gesellschafter einer GmbH können im Wege einer schuldrechtlichen Nebenabrede im Interesse der Gesellschaft abweichend von einer Satzungsbestimmung eine geringere Abfindungshöhe für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbaren. In diesem Fall kann die Gesellschaft diese Abrede gem. § 328 BGB einem Gesellschafter entgegenhalten, der trotz seiner schuldrechtlichen Bindung aus der von ihm mit getroffenen Nebenabrede auf die in der Satzung festgelegte ...

Wahlrecht bzgl. sowohl vor als auch nach Verbindung mehrerer Anfechtungsklagen entstandener Gebühren

Die Anfechtungsklagen verschiedener Kläger gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss sind bis zu ihrer Verbindung gem. § 246 Abs. 3 S. 6 AktG selbständige gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.v. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 RVG. Sind Gebührentatbestände jeweils sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden, steht dem Rechtsanwalt ein Wahlrecht zu, ob er die gem. § 15 Abs. 4 RVG unentziehbar entstandenen Gebühren aus den Einzelwerten der ...

Der Bericht des Aufsichtsrats muss förmlich festgestellt und zumindest vom Vorsitzenden unterschrieben werden

Der Bericht des Aufsichtsrats i.S.d. § 171 Abs. 2 AktG, der gem. § 175 Abs. 2 AktG von der Einberufung der Hauptversammlung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen ist, muss vom Aufsichtsrat durch förmlichen Beschluss festgestellt und dessen Urschrift zumindest durch den Aufsichtsratsvorsitzenden unterschrieben werden. Der Beschluss kann keinesfalls stillschweigend gefasst werden.

Kosten im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel sind Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Umlagen für den Aufsichtsbereich Wertpapierhandel gem. § 16 FinDAG stellen, soweit der Gebührentatbestand nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin erfüllt wurde, Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO dar und sind durch Bescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Dem widerspricht der Umstand nicht, dass die im Fremdbesitz befindlichen Wertpapiere einer börsennotierten ...

Barabfindung nach Squeeze-out: dreimonatiger Referenzzeitraum endet mit Bekanntgabe der Maßnahme

Der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung zur Bemessung des Referenzzeitraums für die Bestimmung des maßgeblichen Börsenkurses bei einem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre geändert. Der Börsenwert ist nunmehr grundsätzlich aufgrund eines gewichteten Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung der Maßnahme, die nicht notwendig eine Bekanntmachung i.S.d. § 15 WpHG sein muss, zu ermitteln.

Zur Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB im Handelsregister

Der Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB ist im Handelsregister eintragungsfähig, wenn es nicht offensichtlich ist, dass eine Haftung des Nachfolgers nicht in Betracht kommen kann. Bei der Geschäfts- und Firmenfortführung ist dabei aus der Sicht des maßgeblichen Verkehrs die tatsächliche Fortführung entscheidend.

Zur Abtretung eines Teilgeschäftsanteils durch den veräußernden - über mehrere Geschäftsanteile verfügenden - Gesellschafter einer GmbH

Ist der veräußernde Gesellschafter einer GmbH bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils Inhaber mehrerer Geschäftsanteile, deren Wert jeweils den Wert des abgetretenen Teils übersteigt, muss der Abtretungsvertrag, um das Verfügungsobjekt hinreichend bestimmt zu bezeichnen und wirksam zu sein, den Geschäftsanteil benennen, aus dem der neue Geschäftsanteil gebildet werden soll. Kann die Anmeldung gem. § 16 Abs. 1 GmbHG a.F. nicht auf einen ...

Bei Klagen gegen eine Abberufung als Geschäftsführer durch eine Ltd. & Co KG sind englische Gerichte zuständig

Nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO sind für Klagen, die die Gültigkeit von Beschlüssen der Organe einer Gesellschaft zum Gegenstand haben, die Gerichte des Mitgliedstaates, in dessen Hoheitsgebiet die Gesellschaft ihren Sitz hat, ausschließlich zuständig. Wendet sich ein Geschäftsführer (director) gegen seine Abberufung durch die Ltd. & Co KG, sind somit die englischen Gerichte ausschließlich zuständig.

Abfindungsbilanz ist keine Fälligkeitsvoraussetzung für Verlustausgleichsansprüche

Das Erstellen der Abfindungsbilanz ist keine Fälligkeitsvoraussetzung für den Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens oder eines Verlustausgleichs. Voraussetzung für den Beginn der Verjährung gem. § 195 BGB eines vor dem 1.1.2002 entstandenen Anspruchs ist die Kenntnis des Gläubigers oder grob fahrlässige Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen.

Eigenkapitalersatzregeln: Zur Haftung von Aktionären wegen geleisteter Kapitalhilfe zur Verhinderung der Insolvenz einer AG

Eine auf die Verhinderung der Insolvenz einer AG gerichtete Kapitalhilfe eines Aktionärs, der ein Aktienpaket im Umfang von 15 Prozent hält, kann das für die Auslösung der Haftung nach den Eigenkapitalersatzregeln konstitutive unternehmerische Interesse des Darlehen gewährenden Aktionärs begründen. Eine Ausnahme bei sog. kurzfristigen Überbrückungskrediten ist allenfalls dann gerechtfertigt, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft ...

Pressemitteilungen des BVerwG

Verbot des Vereins Heimattreue Deutsche Jugend ist rechtmäßig

BVerwG 6 A 4.09

Behandlung nach der Synergetik-Methode ist erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde

BVerwG 3 C 28.09 (BVerwG 3 C 29.09)

Überwältigender Andrang beim Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts

|Überwältigender Andrang beim Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts

Bundesverwaltungsgericht von Sicherheitslücke bei Datenbetreuung nicht betroffen

|Bundesverwaltungsgericht von Sicherheitslücke bei Datenbetreuung nicht betroffen

Staatlicher Haftungsrückgriff gegen Öko-Kontrollstelle nur auf gesetzlicher Grundlage

BVerwG 3 C 35.09

Rückwirkende Herabsetzung eines Ruhegehaltanspruchs verfassungswidrig

BVerwG 2 C 34.09

Disziplinarmaßnahme bei kinderpornographischen Dateien im Besitz von Beamten

BVerwG 2 C 5.10; BVerwG 2 C 13.10

Heranziehung zu Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe muss den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt belassen

BVerwG 5 C 10.09

Höhe der LKW-Maut muss erneut überprüft werden

BVerwG 9 C 6.09; BVerwG 9 C 7.09

Dr. Martina Eppelt, Dr. Richard Häußler und Martin Brandt neue Richter am Bundesverwaltungsgericht

|Dr. Martina Eppelt, Dr. Richard Häußler und Martin Brandt neue Richter am Bundesverwaltungsgericht

Richter am Bundesverwaltungsgericht Michael Groepper im Ruhestand

|Richter am Bundesverwaltungsgericht Michael Groepper im Ruhestand

Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts am 28. August 2010

|Tag der offenen Tür des Bundesverwaltungsgerichts am 28. August 2010

Wehrübende Ärzte erhalten Betriebsausgabenerstattung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz nur bei ruhender Praxis

BVerwG 6 C 1.09

Offene Beobachtung eines Parlamentsabgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig

BVerwG 6 C 22.09

Erörterungstermin zur Nachtflugregelung für den Flughafen Berlin-Schönefeld (BBI)

BVerwG 4 A 4000.09, 4001.09, 4002.09, 4000.10 und 4001.10