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Metropolis-2010-Stummfilmwoche-in-Regensburg Aufführung der im Jahre 2010 restaurierten Fassung des Filmklassikers Metropolis von Fritz Lang im Rahmen der Regensburger Stummfilmwoche. Filmklassiker Metropolis von Fritz Lang  in der Regensburger Minoritenkirche am 28.08.2010. Er und sein Team machten es möglich: Richard Kattan, Vorsitzender des AKF Arbeitskreis Film Regensburg e.V. (www.filmgalerie.de) Eingangshalle Museum; im Hintergrund der Durchgang zur Minoritenkirche

WordPress-Sicherheitsmaßnahme: wp-config auslagern (Schnell-Anleitung)

Anleitung zum Sichern der wp-config.php im Rahmen der wordpress-Sicherheitsmaßnahmen. I) Quick and Dirty Die schnellste und einfachste Lösung, insbesondere für Anfänger: Nenne die wp-config.php um in z.B. wp-config-core.php Speichere diese einen Ordner höher, in den root Deines accounts Schreibe eine neue wp-config.php mit nachfolgendem Inhalt und speichere die Datei an der ursprünglichen Stelle ab. <?php

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Ungleichbehandlung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im ErbStG ist verfassungswidrig – Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln.

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Das geänderte "Erneuerbare-Energien-Gesetz" vom 11.8.2010 trat rückwirkend am 1.7.2010 in Kraft. Kernpunkt der Änderungen ist die Verringerung der Vergütungssätze für eingespeisten und selbst verbrauchten Strom bei Neuanlagen, die ab dem 1. Juli ...

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Eine Anleitung für Webmaster zum Modifizieren des kultigen YoWeather-Wettervorhersage-Moduls. Der Einbau des Wettervorhersage-Moduls ist einfach.  Den Quellcode erhält man KOSTENLOS und ohne Anmeldung oder sosntigen Aufwand auf Yowindow.com. Dort ist die Unterseite etwas versteckt, denn YoWindow ist hauptsächlich ein Desktop-Programm, das dafür sorgt, dass statt eines x-beliebigen Bildschirmhintergrunds oder Screen-Saver das Wetter für einen Ort

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Downloadtipp für Steuerfachangestellte: Buchführung

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Der BGH hat bereits mit Urteil aus dem Jahre 1999 entschieden, dass eine (abmahnfähige) Irreführung dann vorliegt, wenn ein Kaufmann verschweigt, dass es sich bei der angebotenen Ware um ein Auslaufmodell handelt und der Verkehr einen entsprechenden ...

Kabinett beschließt Änderung des Umwandlungsrechts

Zu der heute im Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Umwandlungsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter zu stärken und...

Neue GWG-Regelung ab 2010

Die GWG-Regelung wird für Güter mit Anschaffung ab dem 1.1.2010 erweitert.   weiterlesen ...

Polkappe weg?

Huch, wo ist die Polkappe hin?

 

polkappe-weg-1.jpg

Ach, da ist sie ja!

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 Aber irgendwann ist sie endgültig weg:

polkappe-weg-3.jpg

Thema Leasing im Steuerrecht

Die Anwendungserlasse zum Leasing

Leasing-Erlasse

Die vier vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Wege der Verwaltungsanweisung veröffentlichten Leasing-Erlasse regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten und die bilanzielle Abbildung von Leasing-Verhältnissen

in den Jahresabschlüssen von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer. Sie bilden die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland.

Vollamortisations-Erlass Mobilien-Leasing

BMF-Schreiben vom 19.4.1971

[ download ]

Vollamortisations-Erlass Immobilien-Leasing

BMF-Schreiben vom 21.3.1972

[ download ]

Teilamortisations-Erlass Mobilien-Leasing

BMF-Schreiben vom 22.12.1975

[ download ]

Teilamortisations-Erlass Immobilien-Leasing

BMF-Schreiben vom 23.12.1991

[ download ]

 

Für die Seele zwischendurch

Es muss ja nicht immer Recht und Steuern sein. Hier zur Abwechslung mal was Schönes, für die Seele zum Baumeln:

 (Ton einschalten!)

  

Muster und HIlfen zur GmbH für die Zeit nach der GmbH-Reform 2008

Die Zeitschrift "GmbH-Rundschau" des Otto-Schmidt-Verlags stellt Muster und Informationen zur GmbH-Reform 2008 zur Verfügung. Hier die Links direkt zu den entsprechenden Unterseiten:

Muster

Gründung einer klassischen Einpersonen-GmbH mit individueller, kurzer Satzung

Gründung einer klassischen Mehrpersonen-GmbH mit individueller, langer Satzung

Gründung einer Einpersonen GmbH mit Musterprotokoll

Gründung einer Mehrpersonen-GmbH mit Musterprotokoll

Gründung einer Einpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit kurzer, individueller Satzung

Gründung einer Mehrpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit individueller, langer Satzung

Gründung einer Einpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll

Gründung einer Mehrpersonen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll

Gesonderte Belehrung eines GmbH Geschäftsführers

Verkauf und Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen

Anmeldung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft

Bundestag modernisiert die Zwangsvollstreckung

Berlin, 19. Juni 2009

Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen.

  • Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern einholen, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können.
  • Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert.

1. Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger werden an den Beginn des Vollstreckungsverfahrens gestellt. Künftig kann der Gerichtsvollzieher vom Schuldner eine Vermögensauskunft verlangen, ohne dass ein erfolgloser Versuch einer Sachpfändung, d.h. der Pfändung von beweglichen Gegenständen im Eigentum des Schuldners vorangegangen ist. Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab oder ist nach dem Inhalt der Auskunft eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten, ist der Gerichtsvollzieher künftig befugt, Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners einzuholen. Auf der Grundlage dieser Informationen kann der Gläubiger dann öfter erfolgreich vollstrecken, zum Beispiel durch eine Pfändung von Lohn oder Kontoguthaben des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht oder durch Pfändung eines auf den Schuldner zugelassenen Kraftfahrzeuges durch den Gerichtsvollzieher.

Gleichzeitig wird das Verfahren zur Abgabe der Vermögenserklärung (bisher: "eidesstattliche Versicherung") und die Verwaltung der Informationen modernisiert. Die Aufstellung der Vermögensgegenstände des Schuldners (Vermögensverzeichnis) soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet werden. Bislang geschah dies in der Regel bei den jeweiligen örtlichen Amtsgerichten. Künftig besteht damit in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle. Zugriff auf die Datenbank haben Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen wie die Strafverfolgungsbehörden.

Auch das Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten, in dem zahlungsunwillige bzw. zahlungsunfähige Schuldner dokumentiert werden, soll künftig durch ein zentrales Vollstreckungsgericht als landesweites Internet-Register geführt werden. Die Einsicht ist nach wie vor jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, z.B. für Zwecke der Zwangsvollstreckung oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Vermieter und Handwerker können sich also künftig zentral Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer potentiellen Vertragspartner verschaffen.
 

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BFH: Wahlrecht zur Einnahmen-Überschussrechnung kann auch noch nachträglich ausgeübt werden

Urteil vom 19.03.09   IV R 57/07

 

Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07 die Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als Methode zur Ermittlung des Gewinns von Gewerbetreibenden auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums zugelassen.

Unternehmer, die nicht nach den Vorschriften des Handelsrechts buchführungspflichtig sind und deren Betriebe auch bestimmte steuerliche Grenzwerte (z.B. in Bezug auf den Umsatz) nicht überschreiten, können ihren Gewinn entweder aufgrund freiwillig geführter Bücher und Bilanzen oder aber vereinfacht durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (sog. Einnahmen-Überschussrechnung) ermitteln. Bisher gingen Rechtsprechung und Finanzverwaltung davon aus, dass die Entscheidung zugunsten der Gewinnermittlung durch Bilanzierung bereits gefallen ist, wenn der Unternehmer zu Beginn des Jahres eine Eröffnungsbilanz aufstellt und eine laufende Buchführung einrichtet. Mit dem Urteil vom 19. März 2009 gestattet der BFH nun weitergehend, dass auch noch nach Ablauf des Jahres zwischen Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung gewählt wird. Stellt der Unternehmer einen Jahresabschluss auf, entscheidet er sich erst dadurch für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung.

Im entschiedenen Fall hatte eine aus zwei Personen bestehende GbR ein zunächst drei Jahre lang vermietetes Grundstück an die Mieterin veräußert. Das Finanzamt (FA) beurteilte die Tätigkeit später als gewerblichen Grundstückshandel; dies war vom BFH nicht mehr zu prüfen. Er hatte nur darüber zu entscheiden, nach welchem Gewinnermittlungsverfahren der Gewinn im Wege einer Schätzung zu ermitteln war: auf der Basis einer bilanziellen Gewinnermittlung, wie das FA meinte, oder auf der Basis einer Einnahmen-Überschussrechnung. Der BFH entschied, dass beide Gewinnermittlungsarten gleichwertig seien und die Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung noch nachträglich erfolgen könne, auch noch im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen den Steuerbescheid auf der Grundlage eines geschätzten Gewinns. Voraussetzung dafür seien nur ausreichende Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben. Zur Klärung der von der GbR gefertigten Aufzeichnungen verwies der BFH das Streitverfahren an das Finanzgericht zurück.

 

Zum Urteil

Abgeltungsteuer: Antworten auf viele Anwendungsfragen

Unter diesem Titel gibt es einen interessanten und kostenlosen Aufsatz auf den Seiten des Haufe-Verlages:

Abgeltungsteuer: Antworten auf viele Anwendungsfragen

Die Abgeltungsteuer gilt nun schon vier Monate. Trotzdem gibt es immer noch keinen Anwendungserlass. Das BMF behilft sich vielmehr durch mehrere Antwortschreiben an die Kreditwirtschaft.

Das BMF hat mit Schreiben v. 1.4.2009 (IV C 1 - S 2000/07/0009) Anwendungs- und Zweifelsfragen der Kreditinstitute zur Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 beantwortet. Dabei werden die Banken bei einigen Fragen auf den noch ausstehenden Anwendungserlass vertröstet, der aktuell noch in Arbeit ist und wohl noch auf sich warten lässt. Der aktuelle Erlass bietet nur punktuell Antworten; diese sind für eine zusammenfassende Information wenig hilfreich. Er ergänzt lediglich die zahlreichen bisher veröffentlichten Antwortschreiben. Hinzu kommen unzählige Anweisungen der einzelnen OFD sowie insbesondere vom Bayerischen LfSt.

Deshalb  fällt es schwer, den Überblick zu behalten; das gilt für Sparer, Steuerberater, Banker und sonstige Personen, die sich mit der Geldanlage beschäftigen. Der Haufe-Verlag bietet deshalb im neuen Top-Thema zur Abgeltungsteuer eine Zusammenstellung der praxisrelevanten Punkte zu diesem Thema.


Verstößt www.Shift.TV gegen das Urheberrecht?

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof zu "internetbasierten" Videorecordern legt das nahe.   weiterlesen ...

Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung 2008 in Bayern

Das bayerische Landesjustizprüfungsamt hat im Rahmen seines Tätigkeitsberichtes die Ergebnisse der im Jahr 2008 durchgeführten Justizprüfungen mitgeteilt.  An den beiden Prüfungsterminen in 2008 haben insgesamt 1.623 Prüflinge teilgenommen. Ich hatte einigen Studenten, vor allem aus dem Gruppe der Wirtschaftsjuristen,  versprochen, Beispielszahlen zu bringen.

Hier also die Gesamtergebnisse aus jeweils zwei Prüfungsterminen zum Jahr 2008:

Erste Juristische Staatsprüfung (nach dem reinen Studium):

sehr gut: 0,18 %
gut: 2,62 %
vollbefriedigend: 10,71 %
befriedigend  28,37 %
ausreichend 31,26 %
nicht bestanden  26,85 %

Bestanden haben 73,15 %.

 

Zweite Juristische Staatsprüfung (nach dem Refrendariat):

sehr gut: 0,14 Prozent (2 TN)
gut: 1,69 % (24 TN)
vollbefriedigend: 14,05 % (200 TN)
befriedigend: 35,56 % (506 TN)
ausreichend: 34,79 % (495 TN)
nicht bestanden: 13,42 % (191 TN)

Bestanden haben 87,58 %

Quelle: justiz.bayern.de

Das Prüfungsamt äußerte sich zufrieden über die Ergebnisse; z.B.:  "... erfreulich ist, dass 2008 zwei Teilnehmer die
Traumnote 'sehr gut' erzielten, die im Vorjahr nicht vergeben worden war".

Aus Gesprächen mit Studenten weiß ich, dass diese sich erst an die Noten im Studium, vor allem im Bereich Recht, gewöhnen müssen. Erfahrungen aus dem Abiturientenleben, wonach Intelligenz und Fleiß zwangsläufig zu sehr guten und guten Noten führt, gelten hier nicht mehr.  Man ist glücklich, wenn man eine vollbefriedigend erzielt.

 

Themen der ersten juristischen Staatsprüfung

Das bayerische Prüfungsamt hat auch die Rechtsthemen bekanntgegeben, allerdings mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass daraus keine Schlüsse für künftige Prüfungen gezogen werden können. Ich möchte die DIPLOMA-Studenten ergänzend darauf hinweisen, dass es hier um das reine Jurastudium (nicht Wirtschaftsjurist) geht und es sich speziell um bayerische Prüfungen handelt.

 

1. Zivilrecht

  • Anfechtung
  • Internet-Auktion
  • Gefälligkeitsverhältnis
  • Vertretungsmacht der Eltern
  • Unternehmensbezogenes Geschäft
  • Prokura
  • Rechtsscheinshaftung
  • Stellvertretung bei einseitigen Rechtsgeschäften
  • Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung
  • Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit
  • Schuldner- und Gläubigerverzug
  • Rücktritt
  • Sachmängelgewährleistung bei Leistung an Erfüllungs statt
  • Sachmängelgewährleistung beim Kaufvertrag
  • Verbrauchsgüterkauf
  • Eigentumsvorbehalt
  • Leistungskondiktion
  • Kündigung eines Mietverhältnisses
  • Mietminderung wegen Mängeln
  • Vermieterpfandrecht
  • Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Befristung nach dem TzBfG
  • Delikts- und Schadensrecht
  • Gemeinschaftliches Ehegattentestament
  • Sparbuchschenkung auf den Todesfall unter nahen Angehörigen
  • Bereicherungsanspruch bei Leistung an einen Nichtberechtigten
  • Verwendungskondiktion

2. Zivilprozessrecht

  • Gerichtliche Zuständigkeit
  • Widerklage
  • Tod einer Prozesspartei
  • Nachträgliche objektive Klagehäufung
  • Einspruch gegen Versäumnisurteil
  • Klage auf vorzugsweise Befriedigung

3. Strafrecht und Strafverfahrensrecht

  • Versuch, Rücktritt
  • Täterschaft und Teilnahme, Akzessorietätslockerung nach § 28 StGB
  • Atypischer Kausalverlauf
  • Rechtfertigender Notstand
  • Tötungsdelikte
  • Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts
  • Raubdelikte
  • Umfang der Rechtskraft einer Verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 2 StPO
  • "Deal" im Strafprozess
  • Rechtsmittelverzicht
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

4. Öffentliches Recht

  • Versagungsgegenklage
  • Nachträgliche allgemeine Feststellungsklage
  • Fortsetzungsfeststellungsklage
  • Unmittelbare Ausführung gemäß Art. 9 PAG
  • Anscheins- und Putativgefahr im Polizeirecht
  • Befugnis nach Art. 11 PAG
  • Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung
  • Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226, 227 EG
  • Warenverkehrsfreiheit
  • Rechtsschutz gegen europarechtswidrige Maßnahmen von Mitgliedstaaten
  • Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung
  • Unbeplanter Außenbereich
  • Gemeindliches Einvernehmen
  • Veränderungssperre
  • Verbot der Negativplanung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB
  • Bürgerbegehren
  • Verfassungsbeschwerde zum BayVerfGH
  • Durchsuchung bei Landtagsabgeordneten
  • Anspruch auf Schmerzensgeld/Geldentschädigung und Entschuldigung bei ehrverletzenden
  • Äußerungen

Neuzugang beim Zeitvertreib

Wenn der Kopf raucht und Zerstreuung angesagt ist, kann der geneigte Leser über das Menü auf Unterseiten mit interaktiven Spielen surfen. Neu hinzugekommen sind einige Spiele, für die ich eine weitere Seite angelegt habe (Interaktiv 3). Darunter sind auch "Dancing Hillary" (interessant natürlich für unsere Frau Schmidmeier: so kümmert sich also Hillary Clinton um Bauch-Beine-Po) und das Intelligenz-Spiel "Penguin Push".

 

Kurze Pause zwischendurch - Interaktiv 3

Für Webworker: Open-Source Web-Editoren

Eine aktuelle Übersicht über Wisywig-Editoren zum Stand März 2009

Für ein IT-Projekt - hier: Wiederbelebgung eines Online-Aufgabenrachivs für Dozenten - musste ich einen leichten Wisywig-Editor finden und integrieren. Die Lösung war der Nicedit von nicedit.com. Bei dieser Gelegenheit habe ich eine aktuelle Übersicht über die gängigen Webeditoren verfasst und mit meinen eigenen Erfahrungen angereichert.

Zunächst die Großen

Die Klassiker - große und umfangreiche Editoren, vielfach konfigurierbar. Die Auswahl ist persönlich und auf folgende drei Editoren beschränkt:

  • FCKEditor (FCK-Editor) - siehe gesonderte Seite im User-Archiv:  www.user-archiv.de/fckeditor.html
  • TinyMCE - siehe ebenfalls eine gesonderte Seite im User-Archiv: www.user-archiv.de/tinymce.html
  • XINHA - die Wiederbelebung des Ursprungsgiganten "HTMLarea", seltsamerweise kaum mehr genannt, obwohl nach der Feature-Beschreibung gleichwertig.

Wordpress hat standardmäßig den TinyMCE im Paket, es gibt aber ein Addon, das den FCKeditor speziell im Wordpress blitzschnell und einfach integriert, so dass man auf FCKeditor umstellen kann.

Der TinyMCE wird in Foren oft wegen seiner Tücken bemängelt. Offenbar steigen viele auf andere Editoren um. Dies entspricht auch meiner Erfahrung. Entnervt von diversen Schwierigkeiten mit dem FCKeditor versuchte ich, mit TinyMCE zu arbeiten. Dieser machte mir aber ständig den Quellcode kaputt und es war mir nicht mehr möglich, im Quellcode php-Code unterzubringen, was für mein persönliches CMS elementar ist. Ich bin deshalb wieder zum FCKeditor zurück.

Der FCKeditor hat die Möglichkeit, dass man während des Editierens eine im Text benötigte Datei (insbesondere Grafik) auf den Server hochladen und einbinden kann, ohne den Editor zu verlassen.

 Die Leichtgewichtigen

Für manche Zwecke sind ultraleichte und schlanke Wisywig-Editoren für schnelle Einbindung und unkomplizierte Bedienung interessanter als große Editoren. Dies gilt insbesondere für die Webseitenprogrammierung für Auftraggeber, die ohne Vorkenntnisse sind und nur formatierten Text eingeben wollen. Übliche Features: Fett, unterstrichen, kursiv, unnummerierte Liste, nummerierte Liste, evtl. Einrückung. Bildeinbindung nur mit URL-Angabe ohne Formatierung und ohne die Möglichkeit, auf dem Server zu suchen.

Die nachfolgende Liste spiegelt in etwa dem Stand in den Diskussionsforen  im März 2009 wieder.

  • WYMeditor (www.wymeditor.org) - oft genannt, allerdings meines Erachtens umständlich beim Installieren und Konfigurieren. So muss man sich anhand Beispielen erst klar machen, wie man Pfade setzen muss und welche Dateien man wo ablegen und einbinden muss. Die Konfiguration ist ebenfalls arbeitsintensiv.
     
  • jWYSIWYG (http://jquery.com/) - angeblich eine abgespeckte Version von WYMeditor, meines Erachtens aber mit noch unverständlicherer Anleitung. Der Editor ist ein Plugin für die Javascript-Bibliothek jquery

    Originaltext aus der Homepage: This plugin is an inline content editor to allow editing rich HTML content on the fly. It's a simpler version of WYMeditor with much less features. With a small file size less than 17Kb 26Kb total and only 9Kb 18Kb of code and 7Kb packed, the main concept is to keep it simple, not all users need font coloring or create tables, just the basic.
     
  • Nicedit (www.nicedit.com) - wohl ein Wortspiel auf nice-edit. Mein derzeitiger Favorit, da er die wirklich einfachste  Einbindung und Konfiguration besitzt.  Beispiel:

    <script src="http://js.nicedit.com/nicEdit-latest.js" type="text/javascript"></script>
    <script type="text/javascript">bkLib.onDomLoaded(nicEditors.allTextAreas);</script>
             
    Siehe auch die Besprechung auf Peruns Weblog
     
  •  Whizzywig (http://www.unverse.net/whizzywig-cross-browser-html-editor.html) - besteht aus einer downloadbaren Javascript-Datei, die gemäß Anleitung auf der Homepage von universe.net einzubinden und zu konfigurieren ist. Unklar ist, ob mehrere Textareas auf einer Webseite verwendet werden können.

Gerade erst entdeckt und daher noch nicht getestet: Loki (http://code.google.com/p/loki-editor/)

  • Homepage: http://apps.carleton.edu/opensource/loki/
  • Demo: https://apps.carleton.edu/opensource/loki/demo/
  • Installationsdemos: http://code.google.com/p/loki-editor/wiki/Installation

 

Das XINHA-Firefox-Plugin

Eine interessante Lösungsvariante für das Editorproblem ist das XINHA-Firefox-Plugin von www.hypercubed.com. Der Editor ist im Browser installiert, wirkt sich aber so aus, als ob er in der aufgerufenen Webseite eingebunden wäre, mit der Folge, dass die Textareas direkt editierbar sind. Originalbeschreibung aus der Webseite:

Xinha Here! is a Firefox extension wrapper for the Xinha HTML editor. It enables WYSIWYG editing in any textarea and text box on any website. Xinha Here! opens a Xinha HTML editor in your browser allowing you to edit the data in a WYSIWYG on any website without copying and pasting to secondary HTML editor.
Because the Xinha editor is installed on your local machine rather then a server it is both portable (use it on any website) and fast (files don't need to be transferred over the net). This extension goes great with the
SpellBound spell checker extension. I use it on eBay, my WordPress blog, leaving comments on other blogs and forums, anywhere where HTML is accepted.


Spezielle Beiträge zum FCKeditor und zu TinyMCE habe ich bereits früher verfasst und können über das User-Archiv abgerufen werden:

 

 


Eine stets aktualisierte Übersicht über Webeditoren findet der interessierte Webworker auch folgender Seite im User-Archiv: www.user-archiv.de/web-editoren.html

 

Kostenrechnung

Hallo Frau S.,

Sie müssen schon die Absender-email-Adresse angeben, wenn ich Ihnen helfen soll. Also, hier ist die gewünschte Datei (Kostenrechnung) zum Download:

Kostenrechnung, von Marchner, TU Graz

 

Die fristlose Kündigung

Eine kleine Zusammenfassung zum Thema fristlose Kündigung im Arbeitsrecht.   weiterlesen ...

5,20 Euro Stundenlohn sittenwidrig?

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Bezahlung von 5,20 Euro Stundenlohn von zwei Minijobberinnen durch den Discounter Kik als sittenwidrig eingestuft.

Die 6. Kammer verurteilte am 18. März 2008 das Unternehmen zu Nachzahlungen an die beiden geringfügig Beschäftigten und bestätigte damit zwei vorangegangene  Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund.  Es lägen «sittenwidrige Vergütungen» vor, sagte der Vorsitzende Richter W. Ziemann. Außerdem seien die Arbeitsverträge in mehreren Punkten gesetzeswidrig. Eine Revision wurde in beiden Fällen nicht zugelassen (Aktz.: 6 Sa 1284/08 und Aktz 6 Sa 1372/08).

Zwei 47 und 62 Jahre alte Frauen hatten das Tochterunternehmen des Einzelhandelskonzerns Tengelmann verklagt, weil sie nur 5,20 Euro Stundenlohn erhielten. Die Gerichte in Dortmund und Hamm sahen 8,21 Euro als angemessen an. Für die Berechnung dieses Betrages zogen die Richter Tariflöhne aus dem Einzelhandel heran. Die 62-Jährige erwartet nun insgesamt knapp 10 500 Euro Nachzahlung, die 47-Jährige rund 8900 Euro.

Webworking: emails mit Anhang mittels php-mail-Funktion erstellen

Die mail()-Funktion in php ist eine geniale Funktion, da sie mit ein oder zwei einfachen Befehlen die Übermittlung von emails ermöglicht. Mit der Grundfunktion kommt deshalb jeder php-Programmierer klar.

Die Funktion erlaubt eigentlich auch den Versand von emails mit Anhang (Attachements). Hier tauchen aber enorme Probleme auf. 

Im php-Handbuch (http://www.php.net/manual/de/function.mail.php) gibt es  noch nicht einmal ein Anwendungsbeispiel, was zu denken gibt, sondern nur wenig hilfreiche Verweise. Zitat:

Hinweis: E-Mails mit Anhängen und speziellen Inhalten (wie HTML) können mit dieser Funktion versendet werden. Dazu wird MIME-Encoding verwendet. Weitere Informationen dazu finden Sie in einem » Zend-Artikel und in den » PEAR-Mime-Klassen.

Der zititerte Aufsatz auf zend.com (in englisch) ist nicht wirklich hilfreich.

Auch in der php-FAQ findet man kein Beispiel. Zitat:

Wie kann ich ein Attachment mit einer Mail versenden?
http://php-faq.de/q-mail-attachment.html

Bei der mail()-Funktion von PHP kann man im vierten Argument jeden beliebigen zusätzlichen Header angeben. Attachments werden MIME-kodiert. Eine HTML Mime Mail class kapselt diese Funktionalität und macht die ganze Geschichte recht einfach. Unter der genannten URL finden sich auch Anwendungsbeispiele.

Die korrekte Programmierung ist voller Tücken. Bei den Beispielsskripten, die man im Internet findet, sind Fehler oder Schwachstellen enthalten, die sich oft nicht sofort bemerkbar machen. So passiert es oft, dass einzelne Empfänger keine oder verhackstückte email-Anhänge erhalten, was zu einem Dauerthema in Diskussionsforen führt. Ein sehr schönes Beispiel für die Komplexität ist folgender Forumsthread, der hier für viele steht:

Beispiel: http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2006/2/t123122/

Problem ist oft der "Boundery", der benötigte Trenner, der die E-Mail-Abschnitte voneinander trennt. Er wirdin den gängigen Beispielen zum Teil mit "--", z.T. mit "==" eingeleitet:

$mime_boundary = "==Multipart_Boundary_x{md5(time()}x";

oder

$mime_boundary = "--Multipart_Boundary_x{md5(time()}x";

Da der Trenner aber in der email vorkommen könnte, was schädlich wäre, müsste eigentlich eine entsprechende Prüfung durchgeführt werden, genaugenommen: Es muß auf

"\n--$mime_boundary\r\n"

geprüft werden. Dass die Skripten trotzdem funktionieren, scheint daran zu liegen, dass ein solches Vorkommen sehr selten ist.

Empfohlen wird in diesem Zusammenhang  die Verwendung eines Zeichens, das nicht vorkommen kann, z.B. "=_"

Zitat Zeile 1146 aus Spezifikation RFC 2045

Since the hyphen character ("-") may be represented as itself in the
Quoted-Printable encoding, care must be taken, when encapsulating a
quoted-printable encoded body inside one or more multipart entities,
to ensure that the boundary delimiter does not appear anywhere in the
encoded body.  (A good strategy is to choose a boundary that includes
a character sequence such as "=_" which can never appear in a
quoted-printable body.  See the definition of multipart messages in
RFC 2046.)


Fazit: email-Skript-Routinen für Attachement-emails muss man sich erst im Internet suchen. Diese von dritten übernommene Skript-Routinen funktionieren in der Regel ohne Fehlermeldung, es kann aber vorkommen, dass es aus unerklärlichen Gründen bei einzelnen mails oder bei einzelne Empfänger zu Problemen kommt.

Empfehlenswert ist die Verwendung einer Klasse, in der diese Technik ausgereift ist.  Die PEAR-Klasse ist etwas aufwändig. Daneben gibt es noch die Class "PHPMAiler" von http://phpmailer.codeworxtech.com (scheint das einfachste zu sein) und HTML Mime Mail for PHP von phpguru.org.

Die neue Abgeltungsteuer in der steuerlichen Ausbildung und Fortbildung

Die neue Abgeltungsteuer ist eine Herausforderung für alle Steuergehilfen und Steuerberater, für Auszubildende und Studierende im Steuerbereich, und natürlich auch für Dozenten und Autoren. Nachfolgender Aufsatz richtet sich an diese Zielgruppe.

Die neue Abgeltungsteuer ist eine Herausforderung für alle Steuergehilfen und Steuerberater, für Auszubildende und Studierende im Steuerbereich, und natürlich auch  für Dozenten und Autoren.Nachfolgender Aufsatz richtet sich an diese Zielgruppe.

Für sie stellen sich nicht nur die üblichen, in Internetbeiträgen behandelten, Fragen, sondern auch ganz andere Überlegungen. Welche Vorschriften sind zu zitieren? Inwieweit müssen die Einkünfte aus Kapitalerträge noch bei den Summenbildungen verwendet werden ("Summe der Einkünfte", "Gesamtbetrag der Einkünfte", "Einkommen", "zu versteuerndes Einkommen"), wenn diese Werte bei anderen Vorschriften eine Rolle spielen (z.B. als Grenzwerte bei Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibetrag).

Außerdem ist die Flut der Informationen so verwirrend, dass der zeitlich sowieso überforderte Lernende Schwierigkeiten hat, auf die Schnelle das aus seiner Sicht wichtige Grundverständnis zu erlangen.

1. Was muss ich unbedingt wissen?

a) Schreibweise: Abgeltungsteuer oder Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungsteuer schreibt man mit einem s, nicht "Abgeltungssteuer". Bei Recherchen im Internet nimmt man aber am besten die falsch geschriebene Variante, es sei denn, man sucht auf den Seiten der Ministerien und der Gesetzesportale.

b) Abgeltungsteuer oder Kapitalertragsteuer? Und wo ist die Gesetzesgrundlage?

Es gibt kein Abgeltungsteuergesetz. Im Grunde gibt es auch keine Abgeltungsteuer als solche. Die Abgeltungsteuer ist die erweiterte und neu geregelte Kapitalertragsteuer, die schon bisher auf die meisten Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) vorab erhoben wurde. Nur in der Praxis benutzt man den Namen "Abgeltungssteuer".

Die Gesetzesgrundlage ist also der § 43 EStG.

c) Steuerpolitischer Hintergrund?

Die Abgeltungsteuer ist Teil der Unternehmensteuerreform 2008 (auch nur mit einem s) und hat zwei Hauptziele: Verhinderung der Kapitalflucht in das Ausland und Beseitigung einzelner Ungleichbehandlungen.

d) Steuersatz: 25 %

e) Anlaufstellen für Recherchen im Internet:

Die neuen Portale wie www.abgeltungssteuer2009.de etc. sind kommerzielle Webseiten und für Steuerfachleute uninteressant.

(wird fortgesetzt)

Steuern in der Ausbildung: Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf einzelne Kapitalerträge

Bei den Steuerfolgen für die verschiedenen Anlagemöglichkeiten ergeben sich durch die Abgeltungsteuer ab 2009 zum Teil merkliche Abweichungen zum heutigen Recht. Das  Bundesministerium hat auf einer Webseite die wichtigsten Formen der Vermögensanlage zusammgestellt. Hier sind die Links zu den einzelnen Kapiteln:

 

 

Genussrechte, aktienähnliche

 

Weitere neue Seiten in der Rubrik Literatur

In der Rubrik Literatur habe ich folgende Seiten neu eingestellt:

Grüße an die Elektroniker

Schöne Grüße an die Elektroniker-Kollegen bei den Eckert-Schulen. Hier gibt es was Leckeres für Euch.

Eine Anleitung, wie man sich Elektronik-Leckerein ohne Conrad-Katalog selber basteln kann, habe ich  auf www.evilmadscientist.com gefunden. Aber um ehrlich zu sein - der Duft von Lötzinn gefällt mir besser.

 

FCKeditor für mehrere Website-Projekte verwenden

Dieser Beitrag betrifft ein altes Problem bei der mehrfachen Verwendung des FCKeditors in die Administration von Webseiten.

Dieser Beitrag betrifft ein altes Problem bei der Verwendung des FCKeditors in die Administration von Webseiten.

Manche Webworker, die mehrere Webseiten betreiben, wollen den Editor nicht jedesmal neu einbinden, sondern einheitlich verwenden. Das  stößt dort auf Probleme, wo es um Einbindung von Bildern oder dem Upload von Bildern oder Dateien geht. Der FCKeditor ist hier auf einen bestimmten Pfad eingestimmt, sucht also immer einen bestimmten Ordner ab, in dem die Bilddateien liegen sollen. Man könnte meinen, die variierende Eingabe eines Pfades bei der Initialisierung der Editor-Instanz im Editorformular müsste reichen. Dies funktioniert aber nicht, weil die php-class, in welcher der Pfad verarbeitet ist, gekapselt ist und die Variable mit der Pfadangabe  nicht so einfach  "reingeholt" werden kann. Die "BasePath-Definition" hilft hier nicht weiter.

Die einzige Lösung ist eine Verwendung von SessionVariablen. Die Variable wird also bei Skriptabruf mittels php-Weichen so definiert, dass sie zum Projekt passt. Dann wird die Variable in einer Session gespeichert. Damit ist sie global verfügbar, also auch innerhalb von Klassen und Funktionen, und kann dort aufgerufen werden.

Wenn es sehr viele Projekte sind, können solche Pfadangaben auch in einer mysql-Tabelle, also eine "Projekttabelle" gespeichert werden, wo auch andere projektbezogende Dateien hinterlegt werden können. Beim Skriptstart muss also nur der Projektname definiert werden, dann die Projekttabelle abgerufen und ausgelesen werden. Dort sind auch die Pfade dabei.

Das noch zu lösende und eigentlich schwierigste Problem ist der konkrete php-Code, der innheralb der FCKeditor-Dateien für die Einbindung notwendig ist. Die Lösung hatte mich schon vor Jahren tagelange Experimente gekostet. Als ich vor kurzem die neueste Version des FCKeditors installiert habe (nach einem kurzen Seitensprung  zu tinymce), bin ich erneut in Verzweiflung geraten, obwohl ich dachte, ich könnte die Lösung einfach übertragen. Gefehlt hat, wie immer, nur eine Kleinigkeit.

Das ist die Anleitung für die Einbindung der sessiongespeicherten Variablen mit den Pfadangaben in die richtigen FCKeditor-Dateien.

Zu ändern sind, in der aktuellen Version 2.6.3, nur folgende zwei Dateien:

editor/filemanager/connectors/php/config.php
und
editor/filemanger/connectors/php/connector.php

In der Config-Datei sind folgende Variablen neu zu definieren:

$Config['UserFilesPath'] = $_SESSION['user-files-path'] ;
$Config['UserFilesAbsolutePath'] = $_SESSION['user-files-absolute-path'];

Dies geht davon aus, dass im Skript die Variablen $user-files-path und $user-files-absolute-path in einer Session gespeichert wurden.

Damit das Ganze funktioniert, muss man aber in der Connector-Datei noch einen Session-Start einfügen, denn ein Session-Start im Skript (außerhalb der FCKeditor-Klasse) funktioniert seltsamerweise hier nicht. Also zu Beginn der Datei connector.php folgende Zeile einfügen:

session_start();

Entsprechende Kommentierungen bei beiden Dateien sind empfehlenswert, damit man sich bei späteren Änderungen  auskennt. Insbesondere sollte man im config-Script etwa folgenden Hinweis einbauen:

//  !!!!!!!!!!!  Voraussetzung für die Arbeit mit sessions: session_start() am Anfang von connector.php  !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Session-Speicherung im Skript kann übrigens so aussehen:

if($projekt=="user-archiv") {

$_SESSION['user-files-path']="http://www.user-archiv.de/bilder/";
$_SESSION['user-files-absolute-path']="/home/..../burkes/user-archiv.de/bilder/";

}

Ältere Versionen

Wer eine ältere Version des FCKeditors benutzt, z.B. 2.4.3, und nicht updaten will, muss gleich zwei Bereiche anpassen, die in späteren Versionen vereinheitlicht wurden:

  • editor/filemanager/browser/default/connectors/php/config.php
  • editor/filemanager/browser/default/connectors/php/connector.php

sowie zusätzlich

  • editor/filemanager/upload/php/config.php

(in diesem Zweig muss kein Session_start eingefügt werden; eine connector-Datei gibt es hier auch nicht).

George Bush hält sich fit

Immer nur lesen, immer nur input. Irgendwann wird es zu viel. Wer deshalb eine kleine Verschnaufpause braucht, kann sich auf den Spieleseiten tummeln.

Neu hinzugekommen ist, aus aktellem Anlass, das Dance-Spiel "Bush Aerobics". Der heute ausgeschiedene Ex-Präsident George Bush kann jetzt nicht mehr Krieg spielen, er muss sich also auf andere Weise fit halten. Mit Aerobic, zum Beispiel:

 

DIPLOMA - Vorlesungen

Neujahrsgrüße und Informationen für die DIPLOMA-Studenten

Da ich kurz vor Weihnachten wegen Erkrankung ausgefallen bin, sende ich an die Stundenten der Fachhochschule DIPLOMA auf diese Weise nachträglich ein gutes neues Jahr 2009 - mit viel Erfolg bei den Prüfungen und wenig Stress beim Lernen.

Für die am 20.12.08 ausgefallenen Veranstaltungen hat die Regionalleitung folgende Ersatztermine eingeplant:

  • Vorlesung  "juristische Methoden":    31. Januar 2009,        9.00 - 12.15,             Raum E 66
  • Vorlesung "Insolvenzrecht":              31. Januar 2009,      13.00 - 16.15 Uhr,     Raum C 54

 

Nachtrag:

Bezüglich der Vorlesungen für Physio- und Ergotherapeuten ergeben sich folgende Änderungen:

Die für 17.01.2009 und 24.01.2009 vorgesehenen Vorlesungen über Betriebsgründung werden auf den  07.03.2009 verlegt; die dort  (vormittags und nachmittags) vorgesehenen Vorlesungen über Rechnungswesen im Gesundheitsbereich werden auf den 17.01.2009 und den 24.01.2009 verlegt.

 

 

 

 

Steuern: Gesetzesänderungen 2009

Von Interesse für die in Ausbildung befindlichen Steuergehilfen sowie die Studenten der Fachhochschule, soweit sie mit Steuern befasst sind, sind u.a. folgende Gesetzesänderungen ab 1.1.09:

  • Kindergeld: Das Kindergeld erhöht sich für das erste und zweite Kind um zehn Euro auf jeweils  164 Euro und ab dem dritten Kind um 16 Euro auf 170 Euro für das dritte und auf 195 Euro für das vierte und folgende  Kinder.
  • Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wurde auf 3.864 Euro für jedes Kind erhöht.
  • Schulgeld: Eltern können mit Schulgeldzahlungen weiter ihre Steuerlast senken. Für die Abzugsfähigkeit soll künftig ein Höchstbetrag von 5000 Euro (bisher 3.000 Euro) gelten.
Bei den Steuergehilfen hängt es natürlich  vom Ausbildungsstand ab, ob die Änderung berücksichtigt werden muss.

Neue Rubrik Literatur

Schon lange habe ich den Wunsch, im Rahmen des Themenbereichs "Bildung, Ausbildung und Fortbildung" eine Rburik mit klassischer, urheberrechtsfreie Literatur einzurichten. Den Anfang mache ich heute, in dem ich einige der vorbereiteten Seiten freigebe. Es handelt sich dabei um den Abdruck von Werken der klassischen Literatur, die wegen Ablauf des Urheberrechts (75 Jahre ab Tod der Verfassers oder Übersetzers) frei abgedruckt werden können.

Den Anfang machen die Seiten  "Morgensterns Galgenlieder", "Wilhelm Busch"  und, ein kleiner philosophischer Leckerbissen, Kants "Kritik der reinen Vernunft".

GmbH-Reform tritt am 1. November in Kraft

GmbH-Reform: "MoMiG" tritt am 1. November in Kraft

Am 28. Oktober  wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit tritt es am 1. November 2008 in Kraft.

Verwechseln Sie das MoMiG (GmbH-Reform) nicht mit dem BilMoG, dem Bilanzmodernisierungsgesetz!

Neu: Jobs in Regensburg

Ein Hinweis in eigener Sache: auf folgender Unterseite  finden Sie künftig eine Liste von Jobangeboten im näheren Umkreis von Regensburg.

Wissen: Weil nicht sein kann, was nicht sein darf

Woher kommt eigentlich der Spruch: "weil nicht sein kann, was nicht sein darf"? Ich mach' es kurz: von dem deutschen Dichter und Schriftsteller Christian Morgenstern, der 1871 bis 1914 lebte. Nach dem Tod des Dichters gab seine Witwe zahlreiche seiner Werke heraus, die sie teilweise neu ordnete und mit bisher unveröffentlichten Teilen des Nachlasses ergänzte.

In der breiten Öffentlichkeit  bekannt und beliebt wurde Morgenstern mit seiner komischen Lyrik, insbesondere der poplären Gedichtsammlung Galgenlieder, wo  Morgenstern seinen liebenswürdigen aber auch scharfsinnigen Sprachwitz entfaltete. Dieser Band gehört zu meinen Lieblingen in der Bibliothek. Die Galgenlieder  haben auch außerhalb des deutschsprachigen Raumes begeisterte Leser gefunden. Viele der Gedichte wurden zum Teil mehrfach vertont und illustriert.

Beispiele seiner Sprachkomik:
  • „Es war einmal ein Lattenzaun, mit Zwischenraum, hindurchzuschaun“ (Der Lattenzaun)
  • „Das Wasser rann mit Zasch und Zisch“ (Der Walfafisch)
  • „Selbst als Uhr, mit ihren Zeiten, will sie nicht Prinzipien reiten“ (Palmströms Uhr)

Der Spruch "was nicht sein kann, was nicht sein darf" stammt aus dem Gedicht  "Die unmögliche Tatsache" und wurde zum geflügelten Wort.


Palmström, etwas schon an Jahren,
wird an einer Straßenbeuge
und von einem Kraftfahrzeuge
überfahren.

‚Wie war‘ (spricht er, sich erhebend
und entschlossen weiterlebend)
‚möglich, wie dies Unglück, ja –:
daß es überhaupt geschah?

‚Ist die Staatskunst anzuklagen
in Bezug auf Kraftfahrwagen?
Gab die Polizeivorschrift
hier dem Fahrer freie Trift?

‚Oder war vielmehr verboten,
hier Lebendige zu Toten
umzuwandeln, – kurz und schlicht:
Durfte hier der Kutscher nicht –?‘

Eingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im Klaren:
Wagen durften dort nicht fahren!

Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein  kann, was nicht sein  darf.


Für mich als Jurist war außerdem das Gedicht "Die drei Winkel" interessant, an das ich doch einige Zeit hinstudieren musste. Letztlich zeigt es, dass Morgenstern in Mathematik aufgepasst hatte. Das Gedicht ist eine gelungene Darstellung der Tatsache, daß im euklidischen Raum die Winkelsumme im Dreieck 180 Grad beträgt:

Drei Winkel klappen ihr Dreieck
zusammen wie ein Gestell
und wandern nach Hirschmareieck
zum Widiwondelquell.

Dort fahren sie auf der Gondel
hinein in den Quellenwald
und bitten die Widiwondel
um menschliche Gestalt.

Die Wondel - ihr Dekorum
zu wahren - spricht Latein:
"Vinculis, vinculorum,
in vinculis Fleisch und Bein!"

Drauf nimmt sie die lockern Braten
und wirft sie in den Teich: -
Drei Winkeladvokaten
entsteigen ihm alsogleich.

Drei Advokaten stammen
aus dieses Weihers Schoß
Doch zählst du die drei zusammen,
so sind es zwei rechte bloß.

Juni 2008: Forderungssicherungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz – FoSiG) verabschiedet. Das Gesetz aber erst soll im Herbst in Kraft treten.

Interessant ist dies für die Baubranche und den Handwerker.

Ziel  ist es, insbesondere in der Baubranche die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen zu erleichtern. Handwerker sollen danach unter erleichterten Voraussetzungen Abschlagszahlungen erlangen und sich besser gegen Zahlungsausfälle absichern können.

Die Kernpunkte des Gesetzes sind

    * Eigentumsvorbehalt
    * Abschlagszahlungen
    * Subunternehmer (Fälligkeit ihrer Vergütungsansprüche).
    * Druckzuschlag
    * Bauhandwerkersicherung:
    * Baugeld:

Interessant finde ich die Abschaffung der  Fertigstellungsbescheinigung: Da sich diese als Ersatz zur verweigerten Abnahme in der Praxis (zu teuer und zeitaufwendig) nicht bewährt hat, wird sie ganz abgeschafft.


Nähere Informationen findet man auf:

http://www.otto-schmidt.de/news_8280.html
http://www.haufe.de/recht/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1215510960.84

Newsletterdienste für Steuern und Recht

Heute wurde ich von Studenten gefragt, welche Newsletter ich empfehlen kann, um über die wichtigsten Neuerungen im Bereich Recht oder Steuern informiert zu sein.

Die Antwort war relativ einfach, basierend auf eigene Recherchen und Erfahrungen:

1.) Die Newsletter vom Otto-Schmidt Verlag (hervorragend und fast schon Pflicht)

  • Arbeitsrecht
  • Zivilrecht
  • Steuerrecht
  • Unternehmensrecht
u. evtl. Wirtschaftsrecht

http://www.otto-schmidt.de/newsletter.html

2.) Die Newsletter vom Haufe-Verlag

http://www.haufe.de/steuern/newsletterStart?withoutNav=1

3.) Der Newsletter von steuerlinks.de (hervorragend für den Bereich Steuern)

www.steuerlinks.de

Formularmäßige Bankeinzugsermächtigung

Das Problem, ob in AGBs Klauseln über Bankeinzugsermächtigungen möglich sind, ist alt. Ein aktuelles BGH-Urteil beschäftigt sich damit. Der BGH stützt sich auf die Unterscheidung zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag und stellt klar:


EINZUGSERMÄCHTIGUNGEN können formularmäßig vereinbart werden. Diese Vereinbarungen sind in der Regel wirksam.

ABBUCHUNGSAUFTRÄGE: Dagegen ist die formularmäßige Verpflichtung zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren gegenüber  Verbrauchern in der Regel unwirksam.  Bei diesem Verfahren muss der Betroffene seiner Bank im Voraus den Auftrag erteilen, Lastschriften eines bestimmten Gläubigers einzulösen. Dieses Verfahren ist für den Betroffenen mit erheblichen Risiken verbunden, da er nach Einlösung der Lastschrift die Kontobelastung nicht mehr rückgängig machen kann.

Zur BGH-Presseerklärung:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008&Sort=3&nr=43939&pos=0&anz=101

Ivana Koubek - Bilder von der Ausstellungseröffnung



Bilder von der Eröffnungsveranstaltung des Kulturprojekts von Ivana Koubek in meinem Regensburger Tagebuch:

http://burkes-mein-regensburg.blogspot.com

Lernkartei Gewerbesteuer

Vor kurzem hatte ich die Lernkartei für Gewerbesteuer aus dem Memü genommen, da sich mit der Unternehmensteuerreform 2008 so viele Änderungen ergaben, dass die bisherige Kartei nicht mehr verwendbar war.

Allerdings hat sich herausgestellt, dass doch noch Bedarf besteht. So müssen Auszubildende oder sonst Lernende, die jetzt im 3. oder 4. Semester sind, den Rechtsstand 2007 beachten, wenn sie in die Abschlussprüfung gehen. Deshalb habe ich heute die Lernkartei wieder ins Menü aufgenomme..

Steuergehilfen: Die Gewerbesteuer 2008

Für die Ausbildung zum Steuergehilfen hatte ich eine FAQ für die Gewerbesteuer verfasst. Sie enthielt die wichtigsten, prüfungsrelevanten  Themen in absoluter Kurzform zum Wiederholen. Diese Lernkartei habe ich deaktiviert.

Die Unternehmenssteuerreform hat die Gewerbesteuer zwar genau in den Punkten geändert, die bisher Schwerpunkt in Ausbildung und Prüfungen war. Sämtliche Aspekte bei den Hinzurechnungen haben sich geändert, das Problem der Korrektur bei der Rückstellung ist gegenstandslos geworden, die Messzahl hat sich geändert usw.

Das bedeutet vor allem:

  • Sie können zum Lernen auf keine des bis 2007 gültige Literatur zurückgreifen. Dies gilt für Print-Literatur als auch Online-Literatur. Beim Kauf von Büchern müssen Sie darauf achten, dass sie für den Rechtsstand 2008 geschrieben sind.
  • Sie können nicht mehr mit früheren Klausuren üben, es sei denn, Sie wissen genau, welche Punkte unverändert blieben.
Die Praxis muss neue Darstellungen und neue Übungsaufgaben oder Klausuraufgaben entwickeln.

Nachrichtendienst des Bundesjustizministeriums

Leitlinien der katholischen Kirche: Richtige Lehren aus bisherigen Schwächen ziehen

Zur Vorstellung der neuen Leitlinien der katholischen Kirche für den Umgang mit sexueller Gewalt erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Grundsätzlich lassen die überarbeiteten Leitlinien der katholischen Kirche das Bemühen erkennen, aus den Schwächen der alten Richtlinien die richtigen Lehren zu ziehen. Die Klarstellung der Bischofskonferenz zeigt, dass die katholische Kirche unabhängig vom Ansehen der Institution eine engere Zusammenarbeit mit den ...

Restrukturierungsgesetz: Bundesregierung zieht die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise

Zu dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Gesetzentwurf zieht die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise. Enteignungen wie bei der HRE sind ...

Justizministerin stärkt Freiheit der Presse

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum heutigen Kabinettsbeschluss eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Pressefreiheit: Der heute beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit ist ein klares Bekenntnis zu einer freien, unabhängigen Presse. Eine freie Presse ist Grundvoraussetzung einer transparenten und offenen Gesellschaft. Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe als "Vierte Gewalt" zur Kontrolle des staatlichen Handelns ungehindert ausüben ...

Restrukturierungsgesetz als Alternative zur Enteignung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am 8. Juli 2010 gemeinsam mit Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble einen Gesetzentwurf zur Bankenrestrukturierung an Länder und Verbände versandt. Damit werden Eckpunkte zur Bankenrettung umgesetzt, die das Bundeskabinett am 31. März 2010 beschlossen hat. Für die Bundesjustizministerin sind die Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise und speziell dem Sturz der HRE-Bank: strauchelnde Banken müssen aufgefangen werden und eine ...

Elterliche Sorge: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert neue Möglichkeiten für ledige Väter, schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das gemeinsame Sorgerecht für ihre nichtehelichen Kinder zu erhalten: Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert. Ledige Väter haben heute mehr Rechte als vor einem Monat. Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Die Zustimmungsverweigerung der ...

Überlange Prozesse: Mehr Rechtsschutz mit Entschädigungslösung

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der heute beschlossene Gesetzentwurf bietet mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen. Immer wieder dauern einzelne Gerichtsverfahren zu lange, auch wenn Deutschland bei der Prozessdauer insgesamt gut dasteht. Jeder überlange Prozess belastet die Betroffenen, persönlich ...

Erbschaftssteuer: Bundesverfassungsgericht bestätigt Bemühen der Bundesregierung

Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern voranzutreiben. Die Koalitionsvereinbarung sieht für eingetragene Lebenspartner den Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im ...

Sicherungsverwahrung: Mehrheit der Länder unterstützt die Bundesjustizministerin

Zum heutigen Bund-Länder-Fachgespräch zur Sicherungsverwahrung erklärt die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, Dr. Birgit Grundmann: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung stellt Bund und Länder vor große Herausforderungen. Bei zahlreichen noch gefährlichen Straftätern steht die Justiz vor dem Problem, infolge des Straßburger Urteils über die Freilassung aus der Sicherungsverwahrung entscheiden zu müssen. Ich habe daher heute ...

Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur elterlichen Sorge lediger Väter erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die heutige Entscheidung liegt auf der Linie des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Dezember 2009. Ich habe bereits unmittelbar nach dem Urteil des EGMR mit den Arbeiten an einer Neuregelung zum Sorgerecht begonnen. Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab ...

Sicherungsverwahrung: Justizministerin sorgt für einheitliche Rechtsprechung

Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung bei Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung (Divergenzvorlage) am 30. Juli 2010 erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die morgen in Kraft tretende Rechtsänderung schafft mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im rechtspolitisch sensiblen Bereich der Sicherungsverwahrung. An dem Urteil des EGMR kann nichts mehr geändert werden - die deutschen Gerichte müssen es beachten und ...

Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollenden - Ausnahmen im Erbrecht beseitigen

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf, der die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollendet, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Kein Kind darf schlechter stehen, nur weil seine Eltern unverheiratet sind. Nach wie vor gibt es nichteheliche Kinder, die ihre Väter nicht gesetzlich beerben. Die Ausnahmen auf Kosten nichtehelicher Kinder werden jetzt beseitigt. In Zukunft werden alle nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ...

EU-weite Mindeststandards im Strafverfahren: Weiterer Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte

Zur heutigen Annahme eines Richtlinienentwurfs zum Recht auf Information in Strafverfahren durch das Kollegium der EU-Kommission erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der heute beschlossene Richtlinienentwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte in Europa. Ich habe bereits im November letzten Jahres mit meinen europäischen Amtskollegen einen konkreten Fahrplan festgelegt, wie die Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren ...

Mediation stärken für mehr gemeinsame Konfliktlösungen

Zu dem heute an die Ressorts versendeten Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Entwurf eines Mediationsgesetzes soll zu einer erheblichen Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung führen. In einer veränderte Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist. Mediatorinnen und Mediatoren helfen in einem ...

UN-Kinderrechtskonvention: Rücknahme des Vorbehalts rechtswirksam

Zur heutigen Übergabe des Schreibens zur Rücknahme der Erklärungen zur UN-Kinderrechtskonvention an die Vereinten Nationen erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Achtzehn Jahre nach Zeichnung ist der Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention endgültig aus der Welt. Mit der Übergabe des Rücknahmeschreibens an die Vereinten Nationen demonstriert die Bundesregierung eindrucksvoll, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt ihrer Politik steht. Kinder und minderjährige ...

Kabinett beschließt Änderung des Umwandlungsrechts

Zu der heute im Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Umwandlungsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter zu stärken und Unternehmen von überflüssigen bürokratischen Hürden zu befreien. Die heute beschlossene Änderung des Umwandlungsgesetzes sieht wesentliche Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor. Dadurch werden die Kosten von ...

BGH-Entschdeidungen

1 StR 169/10, Entscheidung vom 24.08.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO)

IX ZB 142/10, Entscheidung vom 23.08.2010

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IX ZB 114/10, Entscheidung vom 12.08.2010

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VIII ZB 12/10, Entscheidung vom 11.08.2010

Berichtigungsbeschluss
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VIII ZB 12/10, Entscheidung vom 11.08.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO)

3 StR 279/10, Entscheidung vom 05.08.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO)

3 StR 234/10, Entscheidung vom 04.08.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO)

3 StR 244/10, Entscheidung vom 04.08.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO)

3 StR 266/10, Entscheidung vom 04.08.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO)

1 StR 332/10, Entscheidung vom 28.07.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO)

3 StR 147/10, Entscheidung vom 22.07.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO)

Nachrichtendienst des O. Schmidt-Verlags zum Zivilrecht

Zur Beurkundungspflicht von Bauverträgen

Sind ein Bauvertrag und ein Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks nicht wechselseitig voneinander abhängig, ist der Bauvertrag nur dann nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB beurkundungsbedürftig, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt. Ein Bauvertrag kann auch dann beurkundungsbedürftig sein, wenn er vor einem Grundstückskaufvertrag geschlossen wird und die Parteien des Bauvertrages nicht identisch sind mit den Parteien des bevorstehenden ...

Zur rechtlichen Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach der Trennung

Schwiegerelterliche Rückforderungsansprüche können nicht mit der Begründung verneint werden, dass das beschenkte Schwiegerkind mit dem eigenen Kind der Schwiegereltern in gesetzlichem Güterstand gelebt hat und das eigene Kind daher über den Zugewinnausgleich teilweise von der Schenkung profitiert. Darüber hinaus ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass bei schwiegerelterlichen Zuwendungen auch Ansprüche wegen Zweckverfehlung aus § 812 ...

Bundeskabinett beschließt Reform des Vormundschaftsrechts

Das Bundeskabinett hat am 25.8.2010 den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es insbesondere, den persönlichen Kontakt des Vormundes zu dem Mündel in der Vormundschaft zu stärken, um zukünftig Fällen von Missbrauch und Verwahrlosung besser begegnen zu können.

Durch Antrag auf Zurückweisung der Berufung entstehende Anwaltsgebühren sind auch bei Prüfung des § 522 Abs. 2 ZPO notwendige Kosten

Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn das Gericht noch keine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt hat, weil es zunächst ein Vorgehen nach § 522 Abs. 2 ZPO prüft. Der Berufungsbeklagte hat ein berechtigtes Interesse daran, mit anwaltlicher Hilfe in der Sache frühzeitig zu erwidern und eine vom ...

Architekten müssen bei der Abnahme ihrer Werke fehlende Überwachung von anderen Unternehmern offenbaren

Architekten müssen ihren Auftraggebern bei der Abnahme ihrer Werke offenbaren, wenn sie Teile der Ausführung des Bauwerkes bewusst vertragswidrig nicht überwacht haben. Ansonsten gilt ein möglicher Mangel als arglistig verschwiegen, wobei es unerheblich ist, ob der jeweilige Architekt darauf vertraute, dass der Unternehmer mangelfrei gearbeitet hat.

Einstweilige Verfügungsverfahren der Kassel Huskies vor staatlichen Gerichten war unzulässig

Ein einstweiliges Verfügungsverfahren ist bereits unzulässig, wenn sich die Parteien (hier: Kassel Huskies und DEL) zuvor einer Schiedsordnung unterworfen haben und sich das Schiedsgericht auch für Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes für zuständig erklärt hat. Spätestens in dem Zeitpunkt, in dem das Schiedsurteil den Lizenzentzug bzw. den Ausschluss aus der Liga bestätigt, dürfen sich die staatlichen Gerichte nicht mehr mit demselben ...

Zum Unterhaltsmaßstab bei einer sog. "Altersehe"

Auch im Rahmen des Altersunterhalts bestimmt sich der Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs, der regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. Aus dem Begriff der Angemessenheit folgt, dass der nach § 1578b BGB herabgesetzte Unterhaltsbedarf jedenfalls das Existenzminimum des ...

Keine Informationspflicht trotz Verfahrenskenntnis bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung

Durch die Verkündung eines Beschlusses (hier: in einem Verfahren über die elterliche Sorge) wird der Beginn der Beschwerdefrist nach fünf Monaten grundsätzlich dann nicht ausgelöst, wenn der beschwerte Beteiligte zum Termin zur mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß geladen wurde. Eine darüber hinausgehende Informationspflicht des beschwerten Beteiligten, der von dem Verfahren Kenntnis erlangt hat, scheidet jedenfalls dann aus, wenn ihm das ...

Zu den Verkehrssicherungspflichten im Stehplatzbereich von Eissporthallen

Ist die Stehplatztribüne einer Eissporthalle nicht über eine Treppe, sondern nur über die Stufen des Stehplatzbereichs selbst zugänglich, so kann der Betreiber der Halle zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er nicht alle möglichen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um Gefahren von den Zuschauern abzuwenden, denen diese beim Aufsuchen und Verlassen ihres Platzes ausgesetzt sein können. Ob Geländer an einer Treppe anzubringen sind, hängt ...

Festsetzung der Steuervorauszahlung kann zu erstattender Nachteil beim begrenzten Realsplitting sein

Im Fall des begrenzten Realsplittings liegt bereits in der Festsetzung der Steuervorauszahlungen ein gegenwärtiger Nachteil für die unterhaltsberechtigte Person. Der Unterhaltsberechtigte braucht keine Mittel aus dem laufenden Unterhalt zu entnehmen, um die Steuervorauszahlungen vorschussweise für den Pflichtigen zu übernehmen.

Vermieter können bei anfänglichen Mängeln auch Dritten gegenüber auf Schadensersatz aus Mietvertrag haften

War ein Bauteil der Mietsache aufgrund seiner fehlerhaften Beschaffenheit bereits bei Vertragsschluss defekt und das Mietobjekt somit für seinen Zweck ungeeignet und damit unzuverlässig, liegt ein anfänglicher Mangel vor. Dabei können auch dritte, an einem Mietvertrag nicht unmittelbar beteiligte Personen in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen werden.

Bundeskabinett will mehr Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren gewähren

Das Bundeskabinett hat am 18.8.2010 einen Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verabschiedet. Der Entwurf sieht einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat vor, wenn Verfahren unangemessen lange dauern.

Kfz-Schein im Handschuhfach führt nicht zur Leistungsfreiheit der Versicherung

Die dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach eines Fahrzeugs stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar, welche die Versicherung von ihrer Leistungspflicht freistellen könnte. Hierbei handelte es sich lediglich um eine unerhebliche Gefahrerhöhung, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalls oder der Vergrößerung des Schadens - wenn überhaupt - nur unwesentlich steigert.

Sorgerecht: Ledige Väter haben schon vor der Reform mehr Rechte

Ab sofort können ledige Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Aufgrund der vorläufigen Anordnungen des BVerfG besitzen die betroffenen Väter neue Rechtsschutzmöglichkeiten und müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.

Werkvertrag: Kurze Verjährungsfrist beginnt erst bei Abnahme oder deren endgültiger Verweigerung zu laufen

Die werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers unterliegen auch dann der kurzen Verjährungsfrist des § 638 Abs. 1 S. 1 BGB a.F., wenn sie vor der Abnahme entstanden sind. Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Abnahme erfolgt oder endgültig verweigert wird (Abänderung der BGH-Rechtsprechung).

Nachrichtendienst des O. Schmidt-Verlags zum Steuerrecht

Auch Nicht-Bergmänner können Anspruch auf Bergmannsprämie haben

Das die Bergmannsprämie berechtigende Merkmal "Arbeitnehmer des Bergbaus" erfordert zwar u.a. ein Arbeitsverhältnis zu einem Unternehmen des Bergbaus. Trotzdem kann auch ein Arbeitnehmer, der bei einem nicht der bergbehördlichen Aufsicht unterstehenden Unternehmen angestellt ist, Arbeitnehmer des Bergbaus i.S.d. § 1 Abs. 1 BergPG sein und Anspruch auf die Bergmannsprämie haben.

Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

Tritt ein Unternehmer eine Forderung aus einem Umsatzgeschäft gegen einen unter dem Nennwert der Forderung liegenden Forderungskaufpreis ab, mindert sich hierdurch nicht die Bemessungsgrundlage für die an den Schuldner des Entgelts ausgeführte Leistung. Das Entgelt bestimmt sich nach den Zahlungen der Kunden des Unternehmers an den Forderungserwerber.

Zur vorrangige Verrechnung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG mit nicht tarifbegünstigten Veräußerungsgewinnen

Erzielt der Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn i.S.d. § 16 Abs. 1 EStG, der sowohl dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende als auch in voller Höhe zu besteuernde Gewinne enthält, wird der Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG für Zwecke der Ermittlung der nach § 34 Abs. 1 u. 3 EStG tarifermäßigt zu besteuernden Gewinne vorrangig mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet, auf den das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist.

Bundesregierung beschließt Zukunftspaket

Das Kabinett hat am 1.9.2010 verschiedene Maßnahmen des Zukunftspakets auf den Weg gebracht. So wurden u.a. die Einführung einer Luftverkehrsteuer, der Abbau von Subventionen bei der Ökosteuer, eine Stärkung der öffentlichen Hand im Insolvenzverfahren sowie Einsparungen bei den Sozialleistungen beschlossen.

Degressive AfA nach Einlage nur bei Vorliegen der (Ursprungs-)Voraussetzungen auch im Einlagejahr

Nach einer Einlage kann degressive AfA nur in Anspruch genommen werden, wenn deren (Ursprungs-)Voraussetzungen auch im Einlagejahr vorliegen. Der BFH ist insoweit der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung gefolgt.

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen

Der Begriff des "im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen" wird in Art. 21 der Richtlinie 77/388/EWG nicht definiert. Der BFH hat dem EuGH diesbezüglich eine Sache mit der Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein Steuerpflichtiger bereits dann ein "im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger" i.S.d. Art. 21 Abs. 1b der Richtlinie 77/388/EWG ist, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat, oder ob als weitere Voraussetzung hinzukommen muss, dass er seinen ...

Billigkeitsmaßnahmen sind nur bei unternehmerbezogenen Sanierungen zur Rettung des Unternehmens möglich

Billigkeitsmaßnahmen sind nach den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 27.5.2003 (IV A 6 -S 2140- 8/03) nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich. Andererseits werden unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, nicht erfasst.

Rechtsprechungsänderung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

Der BFH hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte modifiziert: Voraussetzung für die Annahme einer gesetzlichen Unterhaltsberechtigung ist danach die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers i.S.d. § 1602 BGB; nach der sog. konkreten Betrachtungsweise kann die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers nicht typisierend unterstellt werden. Bei als außergewöhnliche Belastungen ...

BMF veröffentlicht Vordruck Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR für 2010

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 23.8.2010 die Vordruckversion 2010 der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung veröffentlicht.

Gericht darf die berufliche Veranlassung einer gemischt veranlassten Auslandsreise nicht dem Grunde nach selbst schätzen

Bei der Frage, welche Zeitanteile einer gemischt veranlassten Auslandsreise (hier: Steuerberater) beruflich und welche privat veranlasst sind, kann der Umfang des beruflichen Kostenanteils notfalls geschätzt werden. Kann der Steuerpflichtige den genauen Reiseverlauf nicht angeben, darf das Gericht jedoch nicht die berufliche Veranlassung selbst dem Grunde nach schätzen.

Freistellung (nicht Anrechnung) nach Art. 23 Abs. 2 DBA-USA 1989 a.F. für aus US-Quellen stammende Zinseinkünfte aus gewinnabhängigem Darlehen

Das Anrechnungsverfahren gem. Art. 23 Abs. 2 S. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA-USA 1989 a.F. ist nicht auf aus US-Quellen stammende Zinseinkünfte aus einem gewinnabhängigen Darlehen i.S.d. Art. 10 Abs. 5 DBA-USA 1989 a.F. anzuwenden. Eine Doppelbesteuerung wird vielmehr nach Maßgabe von Art. 23 Abs. 2 S. 1 Buchst. a S. 1 DBA-USA 1989 a.F. durch Freistellung der Zinseinkünfte von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer vermieden.

Erwerbsobliegenheit bei Auslandssachverhalten in Zusammenhang mit der Anerkennung von Unterhaltszahlungen nach § 33a EStG

Nach der BFH-Rechtsprechung zur Erwerbsobliegenheit kommt es bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG für die gesetzliche Unterhaltsberechtigung nicht auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltspflicht an. Es genügt, dass der Unterhaltsempfänger dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist; die nach § 1602 Abs. 1 BGB hierfür erforderliche Unterhaltsbedürftigkeit ist aufgrund der typisierenden Bestimmungen des § ...

BMF-Schreiben: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut-Katastrophe in Pakistan

Mit Schreiben vom 25.8.2010 (- IV C 4 - S 2223/07/0015 :004 - DOK 2010/0647393) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut-Katastrophe Ende Juli 2010 in Pakistan bekannt gegeben. Sie gelten vom 30.7.2010 bis zum 31.12.2010.

Zulagenrechtliche Einheitsbetrachtung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung

Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind und die Besitzgesellschaft einer eigengewerblichen Tätigkeit nachgeht. Ein vom Betriebsunternehmen angeschafftes Wirtschaftsgut gehört zudem im zulagenrechtlichen Sinn weiterhin zu dessen Anlagevermögen, wenn es nach Veräußerung an das Besitzunternehmen aufgrund eines Leasingverhältnisses weiter genutzt wird ...

Keine Unterscheidung nach einfachen und qualifizierten Handwerkerleistungen seit dem Veranlagungszeitraum 2006

Zwar wurden in der Vergangenheit auch einfache handwerkliche Tätigkeiten wie etwa Schönheitsreparaturen in der eigenen Wohnung zu den haushaltsnahen und damit steuerbegünstigten Dienstleistungen gezählt. Bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken handelt es sich allerdings seit dem FördWachsG vom 26.4.2006 um handwerkliche Tätigkeiten, welche nur noch die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG ...

Pressemitteilungen des Bundesfinanzhofs

mediafon-News für Selbständige

Berufsbetreuer sind nicht mehr gewerbesteuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt, mit der er die Tätigkeit von Berufsbetreuern als gewerblich eingestuft hatte. In zwei Urteilen vom 15. Juni qualifiziert der BFH diese Tätigkeit nunmehr als "sonstige selbstständige Tätigkeit", die nicht der Gewerbesteuer unterliegt und auch nicht auf andere, z.B. freiberufliche, Tätigkeiten "abfärben" kann.

Finanzminister reaktiviert alte Arbeitszimmer-Regelung

Der Bundesfinanzminister hat die Finanzämter angewiesen, alle Steuerbescheide, die ab dem 12. September ergehen, nach der alten Arbeitszimmer-Regelung zu entscheiden. Das heißt, in Fällen, in denen ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht, die Kosten des Arbeitszimmers vorläufig bis zur Höhe von 1.250 € im Jahr als Betriebsausgaben anzuerkennen.

Bildungshonorare ausgewertet

Eine Auswertung der an mediafon gemeldeten Honorare für Bildungskräfte hat das Netzwerk Weiterbildung vorgelegt. Wie bereits im Vorjahr umfasst die Auswertung insbesondere die Durchschnittswerte und Honorarspannen in verschiedenen Arbeitsfeldern.

Künstlersozialabgabe bleibt bei 3,9 Prozent

Der Satz der Künstlersozialabgabe bleibt im Jahre 2011 unverändert bei 3,9 Prozent. Das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 4. August mit. Grund für die nach Angaben des BMAS "stabile" Lage der Künstlersozialkasse (KSK) sind die seit 2007 verstärkten Kontrollen bei potentiell abgabepflichtigen Unternehmen.

Jobs in Regensburg und anderen Regionen

Ab sofort finden Sie auf der Unterseite "jobsuche" eine stets aktuelle Liste von Jobs in Regensburg, sowie eine Suchmaske zum Suchen  in anderen Regionen.

 

www.burkes.de/jobsuche.html

http://www.bskp.de/de/steuern,steuerinfo,371.html

Gewerbesteuerfreiheit und „Abfärberegel“: Sind verfassungsgemäß

Es verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass die Einkünfte der freien Berufe, der sonstigen Selbstständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen noch das die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, auch wenn die Gesellschaft nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt („Abfärberegel“).Der Gesetzgeber kann damit auch weiterhin an der Differenzierung zwischen Gewerbetreibenden und den freien Berufen festhalten. Denn es ist „noch“ nicht erkennbar, dass der Typus des freien Berufs insgesamt seine Struktur prägenden ihn von den Gewerbetreibenden unterscheidenden Merkmale verloren hat. Die im Regelfall akademische oder vergleichbare Qualifikation – als Voraussetzung für die Erlernung und Ausübung eines freien Berufs – lassen bei der gebotenen typisierenden Betrachtung auch heute noch signifikante Unterschiede erkennen.Die Abfärberegel bewirkt, dass die Tätigkeit einer Personengesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt, wenn sie auch nur teilweise gewerblich tätig ist. Die gewerbliche Natur der Einkünfte aus Gewerbebetrieb „färbt“ alle übrigen Einkünfte gewerblich ein, so dass alle Einkünfte gewerbesteuerpflichtig sind. Beim Einzelunternehmer unterliegt hingegen nur die originär gewerbliche Tätigkeit der Gewerbesteuer. D.h., er kann gleichzeitig mehrere verschiedene Einkunftsarten verwirklichen, denn sie werden bei ihm alle gesondert und unabhängig besteuert.

Hinweis:

Besonders aufmerksam sollte man demnach sein, wenn sich z.B. eine GmbH an einer „Freiberufler-GbR“ beteiligen will. Denn die Gefahr ist groß, dass in diesen Fällen alle Einkünfte gewerblich werden. Das gilt auch für Beteiligungen in geringer Höhe. Lediglich bei ganz untergeordneten gewerblichen Tätigkeiten ist eine Abfärbung nahezu auszuschließen. So z.B. bei gewerblichen Umsätzen von 1,25 Prozent. Wo allerdings genau die Grenze ist, ist offen. Denn der Bundesfinanzhof hat im Jahr 1994 eine gewerbliche Tätigkeit für eine Abfärbung ausreichen lassen, die mehr als sechs Prozent der Gesamtumsätze einer Personengesellschaft ausmachte.

BVerfG, Beschluss vom 15.1.2008, Az. 1 BvL 2/04