b u r k e s . d e
Startseite

augen

Aufsehenerregende Rechtsprechungsänderungen zum Beginn von 2010

Neue Entscheidungen des BFH   weiterlesen ...

Neue GWG-Regelung ab 2010

Die GWG-Regelung wird für Güter mit Anschaffung ab dem 1.1.2010 erweitert.   weiterlesen ...

Polkappe weg?

Huch, wo ist die Polkappe hin?

 

polkappe-weg-1.jpg

Ach, da ist sie ja!

polkappe-weg-2.jpg

 

 Aber irgendwann ist sie endgültig weg:

polkappe-weg-3.jpg

Thema Leasing im Steuerrecht

Die Anwendungserlasse zum Leasing

Leasing-Erlasse

Die vier vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Wege der Verwaltungsanweisung veröffentlichten Leasing-Erlasse regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten und die bilanzielle Abbildung von Leasing-Verhältnissen

in den Jahresabschlüssen von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer. Sie bilden die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland.

Vollamortisations-Erlass Mobilien-Leasing

BMF-Schreiben vom 19.4.1971

[ download ]

Vollamortisations-Erlass Immobilien-Leasing

BMF-Schreiben vom 21.3.1972

[ download ]

Teilamortisations-Erlass Mobilien-Leasing

BMF-Schreiben vom 22.12.1975

[ download ]

Teilamortisations-Erlass Immobilien-Leasing

BMF-Schreiben vom 23.12.1991

[ download ]

 

Für die Seele zwischendurch

Es muss ja nicht immer Recht und Steuern sein. Hier zur Abwechslung mal was Schönes, für die Seele zum Baumeln:

 (Ton einschalten!)

  

Muster und HIlfen zur GmbH für die Zeit nach der GmbH-Reform 2008

Die Zeitschrift "GmbH-Rundschau" des Otto-Schmidt-Verlags stellt Muster und Informationen zur GmbH-Reform 2008 zur Verfügung. Hier die Links direkt zu den entsprechenden Unterseiten:

Muster

Gründung einer klassischen Einpersonen-GmbH mit individueller, kurzer Satzung

Gründung einer klassischen Mehrpersonen-GmbH mit individueller, langer Satzung

Gründung einer Einpersonen GmbH mit Musterprotokoll

Gründung einer Mehrpersonen-GmbH mit Musterprotokoll

Gründung einer Einpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit kurzer, individueller Satzung

Gründung einer Mehrpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit individueller, langer Satzung

Gründung einer Einpersonen-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll

Gründung einer Mehrpersonen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll

Gesonderte Belehrung eines GmbH Geschäftsführers

Verkauf und Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen

Anmeldung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft

Bundestag modernisiert die Zwangsvollstreckung

Berlin, 19. Juni 2009

Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen.

  • Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern einholen, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können.
  • Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert.

1. Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger werden an den Beginn des Vollstreckungsverfahrens gestellt. Künftig kann der Gerichtsvollzieher vom Schuldner eine Vermögensauskunft verlangen, ohne dass ein erfolgloser Versuch einer Sachpfändung, d.h. der Pfändung von beweglichen Gegenständen im Eigentum des Schuldners vorangegangen ist. Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab oder ist nach dem Inhalt der Auskunft eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten, ist der Gerichtsvollzieher künftig befugt, Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners einzuholen. Auf der Grundlage dieser Informationen kann der Gläubiger dann öfter erfolgreich vollstrecken, zum Beispiel durch eine Pfändung von Lohn oder Kontoguthaben des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht oder durch Pfändung eines auf den Schuldner zugelassenen Kraftfahrzeuges durch den Gerichtsvollzieher.

Gleichzeitig wird das Verfahren zur Abgabe der Vermögenserklärung (bisher: "eidesstattliche Versicherung") und die Verwaltung der Informationen modernisiert. Die Aufstellung der Vermögensgegenstände des Schuldners (Vermögensverzeichnis) soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet werden. Bislang geschah dies in der Regel bei den jeweiligen örtlichen Amtsgerichten. Künftig besteht damit in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle. Zugriff auf die Datenbank haben Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen wie die Strafverfolgungsbehörden.

Auch das Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten, in dem zahlungsunwillige bzw. zahlungsunfähige Schuldner dokumentiert werden, soll künftig durch ein zentrales Vollstreckungsgericht als landesweites Internet-Register geführt werden. Die Einsicht ist nach wie vor jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, z.B. für Zwecke der Zwangsvollstreckung oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Vermieter und Handwerker können sich also künftig zentral Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer potentiellen Vertragspartner verschaffen.
 

weiterlesen ...

BFH: Wahlrecht zur Einnahmen-Überschussrechnung kann auch noch nachträglich ausgeübt werden

Urteil vom 19.03.09   IV R 57/07

 

Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07 die Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als Methode zur Ermittlung des Gewinns von Gewerbetreibenden auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums zugelassen.

Unternehmer, die nicht nach den Vorschriften des Handelsrechts buchführungspflichtig sind und deren Betriebe auch bestimmte steuerliche Grenzwerte (z.B. in Bezug auf den Umsatz) nicht überschreiten, können ihren Gewinn entweder aufgrund freiwillig geführter Bücher und Bilanzen oder aber vereinfacht durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (sog. Einnahmen-Überschussrechnung) ermitteln. Bisher gingen Rechtsprechung und Finanzverwaltung davon aus, dass die Entscheidung zugunsten der Gewinnermittlung durch Bilanzierung bereits gefallen ist, wenn der Unternehmer zu Beginn des Jahres eine Eröffnungsbilanz aufstellt und eine laufende Buchführung einrichtet. Mit dem Urteil vom 19. März 2009 gestattet der BFH nun weitergehend, dass auch noch nach Ablauf des Jahres zwischen Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung gewählt wird. Stellt der Unternehmer einen Jahresabschluss auf, entscheidet er sich erst dadurch für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung.

Im entschiedenen Fall hatte eine aus zwei Personen bestehende GbR ein zunächst drei Jahre lang vermietetes Grundstück an die Mieterin veräußert. Das Finanzamt (FA) beurteilte die Tätigkeit später als gewerblichen Grundstückshandel; dies war vom BFH nicht mehr zu prüfen. Er hatte nur darüber zu entscheiden, nach welchem Gewinnermittlungsverfahren der Gewinn im Wege einer Schätzung zu ermitteln war: auf der Basis einer bilanziellen Gewinnermittlung, wie das FA meinte, oder auf der Basis einer Einnahmen-Überschussrechnung. Der BFH entschied, dass beide Gewinnermittlungsarten gleichwertig seien und die Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung noch nachträglich erfolgen könne, auch noch im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen den Steuerbescheid auf der Grundlage eines geschätzten Gewinns. Voraussetzung dafür seien nur ausreichende Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben. Zur Klärung der von der GbR gefertigten Aufzeichnungen verwies der BFH das Streitverfahren an das Finanzgericht zurück.

 

Zum Urteil

Abgeltungsteuer: Antworten auf viele Anwendungsfragen

Unter diesem Titel gibt es einen interessanten und kostenlosen Aufsatz auf den Seiten des Haufe-Verlages:

Abgeltungsteuer: Antworten auf viele Anwendungsfragen

Die Abgeltungsteuer gilt nun schon vier Monate. Trotzdem gibt es immer noch keinen Anwendungserlass. Das BMF behilft sich vielmehr durch mehrere Antwortschreiben an die Kreditwirtschaft.

Das BMF hat mit Schreiben v. 1.4.2009 (IV C 1 - S 2000/07/0009) Anwendungs- und Zweifelsfragen der Kreditinstitute zur Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 beantwortet. Dabei werden die Banken bei einigen Fragen auf den noch ausstehenden Anwendungserlass vertröstet, der aktuell noch in Arbeit ist und wohl noch auf sich warten lässt. Der aktuelle Erlass bietet nur punktuell Antworten; diese sind für eine zusammenfassende Information wenig hilfreich. Er ergänzt lediglich die zahlreichen bisher veröffentlichten Antwortschreiben. Hinzu kommen unzählige Anweisungen der einzelnen OFD sowie insbesondere vom Bayerischen LfSt.

Deshalb  fällt es schwer, den Überblick zu behalten; das gilt für Sparer, Steuerberater, Banker und sonstige Personen, die sich mit der Geldanlage beschäftigen. Der Haufe-Verlag bietet deshalb im neuen Top-Thema zur Abgeltungsteuer eine Zusammenstellung der praxisrelevanten Punkte zu diesem Thema.


Verstößt www.Shift.TV gegen das Urheberrecht?

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof zu "internetbasierten" Videorecordern legt das nahe.   weiterlesen ...

Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung 2008 in Bayern

Das bayerische Landesjustizprüfungsamt hat im Rahmen seines Tätigkeitsberichtes die Ergebnisse der im Jahr 2008 durchgeführten Justizprüfungen mitgeteilt.  An den beiden Prüfungsterminen in 2008 haben insgesamt 1.623 Prüflinge teilgenommen. Ich hatte einigen Studenten, vor allem aus dem Gruppe der Wirtschaftsjuristen,  versprochen, Beispielszahlen zu bringen.

Hier also die Gesamtergebnisse aus jeweils zwei Prüfungsterminen zum Jahr 2008:

Erste Juristische Staatsprüfung (nach dem reinen Studium):

sehr gut: 0,18 %
gut: 2,62 %
vollbefriedigend: 10,71 %
befriedigend  28,37 %
ausreichend 31,26 %
nicht bestanden  26,85 %

Bestanden haben 73,15 %.

 

Zweite Juristische Staatsprüfung (nach dem Refrendariat):

sehr gut: 0,14 Prozent (2 TN)
gut: 1,69 % (24 TN)
vollbefriedigend: 14,05 % (200 TN)
befriedigend: 35,56 % (506 TN)
ausreichend: 34,79 % (495 TN)
nicht bestanden: 13,42 % (191 TN)

Bestanden haben 87,58 %

Quelle: justiz.bayern.de

Das Prüfungsamt äußerte sich zufrieden über die Ergebnisse; z.B.:  "... erfreulich ist, dass 2008 zwei Teilnehmer die
Traumnote 'sehr gut' erzielten, die im Vorjahr nicht vergeben worden war".

Aus Gesprächen mit Studenten weiß ich, dass diese sich erst an die Noten im Studium, vor allem im Bereich Recht, gewöhnen müssen. Erfahrungen aus dem Abiturientenleben, wonach Intelligenz und Fleiß zwangsläufig zu sehr guten und guten Noten führt, gelten hier nicht mehr.  Man ist glücklich, wenn man eine vollbefriedigend erzielt.

 

Themen der ersten juristischen Staatsprüfung

Das bayerische Prüfungsamt hat auch die Rechtsthemen bekanntgegeben, allerdings mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass daraus keine Schlüsse für künftige Prüfungen gezogen werden können. Ich möchte die DIPLOMA-Studenten ergänzend darauf hinweisen, dass es hier um das reine Jurastudium (nicht Wirtschaftsjurist) geht und es sich speziell um bayerische Prüfungen handelt.

 

1. Zivilrecht

  • Anfechtung
  • Internet-Auktion
  • Gefälligkeitsverhältnis
  • Vertretungsmacht der Eltern
  • Unternehmensbezogenes Geschäft
  • Prokura
  • Rechtsscheinshaftung
  • Stellvertretung bei einseitigen Rechtsgeschäften
  • Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung
  • Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit
  • Schuldner- und Gläubigerverzug
  • Rücktritt
  • Sachmängelgewährleistung bei Leistung an Erfüllungs statt
  • Sachmängelgewährleistung beim Kaufvertrag
  • Verbrauchsgüterkauf
  • Eigentumsvorbehalt
  • Leistungskondiktion
  • Kündigung eines Mietverhältnisses
  • Mietminderung wegen Mängeln
  • Vermieterpfandrecht
  • Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Befristung nach dem TzBfG
  • Delikts- und Schadensrecht
  • Gemeinschaftliches Ehegattentestament
  • Sparbuchschenkung auf den Todesfall unter nahen Angehörigen
  • Bereicherungsanspruch bei Leistung an einen Nichtberechtigten
  • Verwendungskondiktion

2. Zivilprozessrecht

  • Gerichtliche Zuständigkeit
  • Widerklage
  • Tod einer Prozesspartei
  • Nachträgliche objektive Klagehäufung
  • Einspruch gegen Versäumnisurteil
  • Klage auf vorzugsweise Befriedigung

3. Strafrecht und Strafverfahrensrecht

  • Versuch, Rücktritt
  • Täterschaft und Teilnahme, Akzessorietätslockerung nach § 28 StGB
  • Atypischer Kausalverlauf
  • Rechtfertigender Notstand
  • Tötungsdelikte
  • Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts
  • Raubdelikte
  • Umfang der Rechtskraft einer Verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 2 StPO
  • "Deal" im Strafprozess
  • Rechtsmittelverzicht
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

4. Öffentliches Recht

  • Versagungsgegenklage
  • Nachträgliche allgemeine Feststellungsklage
  • Fortsetzungsfeststellungsklage
  • Unmittelbare Ausführung gemäß Art. 9 PAG
  • Anscheins- und Putativgefahr im Polizeirecht
  • Befugnis nach Art. 11 PAG
  • Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung
  • Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226, 227 EG
  • Warenverkehrsfreiheit
  • Rechtsschutz gegen europarechtswidrige Maßnahmen von Mitgliedstaaten
  • Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung
  • Unbeplanter Außenbereich
  • Gemeindliches Einvernehmen
  • Veränderungssperre
  • Verbot der Negativplanung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB
  • Bürgerbegehren
  • Verfassungsbeschwerde zum BayVerfGH
  • Durchsuchung bei Landtagsabgeordneten
  • Anspruch auf Schmerzensgeld/Geldentschädigung und Entschuldigung bei ehrverletzenden
  • Äußerungen

Neuzugang beim Zeitvertreib

Wenn der Kopf raucht und Zerstreuung angesagt ist, kann der geneigte Leser über das Menü auf Unterseiten mit interaktiven Spielen surfen. Neu hinzugekommen sind einige Spiele, für die ich eine weitere Seite angelegt habe (Interaktiv 3). Darunter sind auch "Dancing Hillary" (interessant natürlich für unsere Frau Schmidmeier: so kümmert sich also Hillary Clinton um Bauch-Beine-Po) und das Intelligenz-Spiel "Penguin Push".

 

Kurze Pause zwischendurch - Interaktiv 3

Für Webworker: Open-Source Web-Editoren

Eine aktuelle Übersicht über Wisywig-Editoren zum Stand März 2009

Für ein IT-Projekt - hier: Wiederbelebgung eines Online-Aufgabenrachivs für Dozenten - musste ich einen leichten Wisywig-Editor finden und integrieren. Die Lösung war der Nicedit von nicedit.com. Bei dieser Gelegenheit habe ich eine aktuelle Übersicht über die gängigen Webeditoren verfasst und mit meinen eigenen Erfahrungen angereichert.

Zunächst die Großen

Die Klassiker - große und umfangreiche Editoren, vielfach konfigurierbar. Die Auswahl ist persönlich und auf folgende drei Editoren beschränkt:

  • FCKEditor (FCK-Editor) - siehe gesonderte Seite im User-Archiv:  www.user-archiv.de/fckeditor.html
  • TinyMCE - siehe ebenfalls eine gesonderte Seite im User-Archiv: www.user-archiv.de/tinymce.html
  • XINHA - die Wiederbelebung des Ursprungsgiganten "HTMLarea", seltsamerweise kaum mehr genannt, obwohl nach der Feature-Beschreibung gleichwertig.

Wordpress hat standardmäßig den TinyMCE im Paket, es gibt aber ein Addon, das den FCKeditor speziell im Wordpress blitzschnell und einfach integriert, so dass man auf FCKeditor umstellen kann.

Der TinyMCE wird in Foren oft wegen seiner Tücken bemängelt. Offenbar steigen viele auf andere Editoren um. Dies entspricht auch meiner Erfahrung. Entnervt von diversen Schwierigkeiten mit dem FCKeditor versuchte ich, mit TinyMCE zu arbeiten. Dieser machte mir aber ständig den Quellcode kaputt und es war mir nicht mehr möglich, im Quellcode php-Code unterzubringen, was für mein persönliches CMS elementar ist. Ich bin deshalb wieder zum FCKeditor zurück.

Der FCKeditor hat die Möglichkeit, dass man während des Editierens eine im Text benötigte Datei (insbesondere Grafik) auf den Server hochladen und einbinden kann, ohne den Editor zu verlassen.

 Die Leichtgewichtigen

Für manche Zwecke sind ultraleichte und schlanke Wisywig-Editoren für schnelle Einbindung und unkomplizierte Bedienung interessanter als große Editoren. Dies gilt insbesondere für die Webseitenprogrammierung für Auftraggeber, die ohne Vorkenntnisse sind und nur formatierten Text eingeben wollen. Übliche Features: Fett, unterstrichen, kursiv, unnummerierte Liste, nummerierte Liste, evtl. Einrückung. Bildeinbindung nur mit URL-Angabe ohne Formatierung und ohne die Möglichkeit, auf dem Server zu suchen.

Die nachfolgende Liste spiegelt in etwa dem Stand in den Diskussionsforen  im März 2009 wieder.

  • WYMeditor (www.wymeditor.org) - oft genannt, allerdings meines Erachtens umständlich beim Installieren und Konfigurieren. So muss man sich anhand Beispielen erst klar machen, wie man Pfade setzen muss und welche Dateien man wo ablegen und einbinden muss. Die Konfiguration ist ebenfalls arbeitsintensiv.
     
  • jWYSIWYG (http://jquery.com/) - angeblich eine abgespeckte Version von WYMeditor, meines Erachtens aber mit noch unverständlicherer Anleitung. Der Editor ist ein Plugin für die Javascript-Bibliothek jquery

    Originaltext aus der Homepage: This plugin is an inline content editor to allow editing rich HTML content on the fly. It's a simpler version of WYMeditor with much less features. With a small file size less than 17Kb 26Kb total and only 9Kb 18Kb of code and 7Kb packed, the main concept is to keep it simple, not all users need font coloring or create tables, just the basic.
     
  • Nicedit (www.nicedit.com) - wohl ein Wortspiel auf nice-edit. Mein derzeitiger Favorit, da er die wirklich einfachste  Einbindung und Konfiguration besitzt.  Beispiel:

    <script src="http://js.nicedit.com/nicEdit-latest.js" type="text/javascript"></script>
    <script type="text/javascript">bkLib.onDomLoaded(nicEditors.allTextAreas);</script>
             
    Siehe auch die Besprechung auf Peruns Weblog
     
  •  Whizzywig (http://www.unverse.net/whizzywig-cross-browser-html-editor.html) - besteht aus einer downloadbaren Javascript-Datei, die gemäß Anleitung auf der Homepage von universe.net einzubinden und zu konfigurieren ist. Unklar ist, ob mehrere Textareas auf einer Webseite verwendet werden können.

Gerade erst entdeckt und daher noch nicht getestet: Loki (http://code.google.com/p/loki-editor/)

  • Homepage: http://apps.carleton.edu/opensource/loki/
  • Demo: https://apps.carleton.edu/opensource/loki/demo/
  • Installationsdemos: http://code.google.com/p/loki-editor/wiki/Installation

 

Das XINHA-Firefox-Plugin

Eine interessante Lösungsvariante für das Editorproblem ist das XINHA-Firefox-Plugin von www.hypercubed.com. Der Editor ist im Browser installiert, wirkt sich aber so aus, als ob er in der aufgerufenen Webseite eingebunden wäre, mit der Folge, dass die Textareas direkt editierbar sind. Originalbeschreibung aus der Webseite:

Xinha Here! is a Firefox extension wrapper for the Xinha HTML editor. It enables WYSIWYG editing in any textarea and text box on any website. Xinha Here! opens a Xinha HTML editor in your browser allowing you to edit the data in a WYSIWYG on any website without copying and pasting to secondary HTML editor.
Because the Xinha editor is installed on your local machine rather then a server it is both portable (use it on any website) and fast (files don't need to be transferred over the net). This extension goes great with the
SpellBound spell checker extension. I use it on eBay, my WordPress blog, leaving comments on other blogs and forums, anywhere where HTML is accepted.


Spezielle Beiträge zum FCKeditor und zu TinyMCE habe ich bereits früher verfasst und können über das User-Archiv abgerufen werden:

 

 


Eine stets aktualisierte Übersicht über Webeditoren findet der interessierte Webworker auch folgender Seite im User-Archiv: www.user-archiv.de/web-editoren.html

 

Kostenrechnung

Hallo Frau S.,

Sie müssen schon die Absender-email-Adresse angeben, wenn ich Ihnen helfen soll. Also, hier ist die gewünschte Datei (Kostenrechnung) zum Download:

Kostenrechnung, von Marchner, TU Graz

 

Die fristlose Kündigung

Eine kleine Zusammenfassung zum Thema fristlose Kündigung im Arbeitsrecht.   weiterlesen ...

5,20 Euro Stundenlohn sittenwidrig?

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Bezahlung von 5,20 Euro Stundenlohn von zwei Minijobberinnen durch den Discounter Kik als sittenwidrig eingestuft.

Die 6. Kammer verurteilte am 18. März 2008 das Unternehmen zu Nachzahlungen an die beiden geringfügig Beschäftigten und bestätigte damit zwei vorangegangene  Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund.  Es lägen «sittenwidrige Vergütungen» vor, sagte der Vorsitzende Richter W. Ziemann. Außerdem seien die Arbeitsverträge in mehreren Punkten gesetzeswidrig. Eine Revision wurde in beiden Fällen nicht zugelassen (Aktz.: 6 Sa 1284/08 und Aktz 6 Sa 1372/08).

Zwei 47 und 62 Jahre alte Frauen hatten das Tochterunternehmen des Einzelhandelskonzerns Tengelmann verklagt, weil sie nur 5,20 Euro Stundenlohn erhielten. Die Gerichte in Dortmund und Hamm sahen 8,21 Euro als angemessen an. Für die Berechnung dieses Betrages zogen die Richter Tariflöhne aus dem Einzelhandel heran. Die 62-Jährige erwartet nun insgesamt knapp 10 500 Euro Nachzahlung, die 47-Jährige rund 8900 Euro.

Webworking: emails mit Anhang mittels php-mail-Funktion erstellen

Die mail()-Funktion in php ist eine geniale Funktion, da sie mit ein oder zwei einfachen Befehlen die Übermittlung von emails ermöglicht. Mit der Grundfunktion kommt deshalb jeder php-Programmierer klar.

Die Funktion erlaubt eigentlich auch den Versand von emails mit Anhang (Attachements). Hier tauchen aber enorme Probleme auf. 

Im php-Handbuch (http://www.php.net/manual/de/function.mail.php) gibt es  noch nicht einmal ein Anwendungsbeispiel, was zu denken gibt, sondern nur wenig hilfreiche Verweise. Zitat:

Hinweis: E-Mails mit Anhängen und speziellen Inhalten (wie HTML) können mit dieser Funktion versendet werden. Dazu wird MIME-Encoding verwendet. Weitere Informationen dazu finden Sie in einem » Zend-Artikel und in den » PEAR-Mime-Klassen.

Der zititerte Aufsatz auf zend.com (in englisch) ist nicht wirklich hilfreich.

Auch in der php-FAQ findet man kein Beispiel. Zitat:

Wie kann ich ein Attachment mit einer Mail versenden?
http://php-faq.de/q-mail-attachment.html

Bei der mail()-Funktion von PHP kann man im vierten Argument jeden beliebigen zusätzlichen Header angeben. Attachments werden MIME-kodiert. Eine HTML Mime Mail class kapselt diese Funktionalität und macht die ganze Geschichte recht einfach. Unter der genannten URL finden sich auch Anwendungsbeispiele.

Die korrekte Programmierung ist voller Tücken. Bei den Beispielsskripten, die man im Internet findet, sind Fehler oder Schwachstellen enthalten, die sich oft nicht sofort bemerkbar machen. So passiert es oft, dass einzelne Empfänger keine oder verhackstückte email-Anhänge erhalten, was zu einem Dauerthema in Diskussionsforen führt. Ein sehr schönes Beispiel für die Komplexität ist folgender Forumsthread, der hier für viele steht:

Beispiel: http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2006/2/t123122/

Problem ist oft der "Boundery", der benötigte Trenner, der die E-Mail-Abschnitte voneinander trennt. Er wirdin den gängigen Beispielen zum Teil mit "--", z.T. mit "==" eingeleitet:

$mime_boundary = "==Multipart_Boundary_x{md5(time()}x";

oder

$mime_boundary = "--Multipart_Boundary_x{md5(time()}x";

Da der Trenner aber in der email vorkommen könnte, was schädlich wäre, müsste eigentlich eine entsprechende Prüfung durchgeführt werden, genaugenommen: Es muß auf

"\n--$mime_boundary\r\n"

geprüft werden. Dass die Skripten trotzdem funktionieren, scheint daran zu liegen, dass ein solches Vorkommen sehr selten ist.

Empfohlen wird in diesem Zusammenhang  die Verwendung eines Zeichens, das nicht vorkommen kann, z.B. "=_"

Zitat Zeile 1146 aus Spezifikation RFC 2045

Since the hyphen character ("-") may be represented as itself in the
Quoted-Printable encoding, care must be taken, when encapsulating a
quoted-printable encoded body inside one or more multipart entities,
to ensure that the boundary delimiter does not appear anywhere in the
encoded body.  (A good strategy is to choose a boundary that includes
a character sequence such as "=_" which can never appear in a
quoted-printable body.  See the definition of multipart messages in
RFC 2046.)


Fazit: email-Skript-Routinen für Attachement-emails muss man sich erst im Internet suchen. Diese von dritten übernommene Skript-Routinen funktionieren in der Regel ohne Fehlermeldung, es kann aber vorkommen, dass es aus unerklärlichen Gründen bei einzelnen mails oder bei einzelne Empfänger zu Problemen kommt.

Empfehlenswert ist die Verwendung einer Klasse, in der diese Technik ausgereift ist.  Die PEAR-Klasse ist etwas aufwändig. Daneben gibt es noch die Class "PHPMAiler" von http://phpmailer.codeworxtech.com (scheint das einfachste zu sein) und HTML Mime Mail for PHP von phpguru.org.

Die neue Abgeltungsteuer in der steuerlichen Ausbildung und Fortbildung

Die neue Abgeltungsteuer ist eine Herausforderung für alle Steuergehilfen und Steuerberater, für Auszubildende und Studierende im Steuerbereich, und natürlich auch für Dozenten und Autoren. Nachfolgender Aufsatz richtet sich an diese Zielgruppe.

Die neue Abgeltungsteuer ist eine Herausforderung für alle Steuergehilfen und Steuerberater, für Auszubildende und Studierende im Steuerbereich, und natürlich auch  für Dozenten und Autoren.Nachfolgender Aufsatz richtet sich an diese Zielgruppe.

Für sie stellen sich nicht nur die üblichen, in Internetbeiträgen behandelten, Fragen, sondern auch ganz andere Überlegungen. Welche Vorschriften sind zu zitieren? Inwieweit müssen die Einkünfte aus Kapitalerträge noch bei den Summenbildungen verwendet werden ("Summe der Einkünfte", "Gesamtbetrag der Einkünfte", "Einkommen", "zu versteuerndes Einkommen"), wenn diese Werte bei anderen Vorschriften eine Rolle spielen (z.B. als Grenzwerte bei Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibetrag).

Außerdem ist die Flut der Informationen so verwirrend, dass der zeitlich sowieso überforderte Lernende Schwierigkeiten hat, auf die Schnelle das aus seiner Sicht wichtige Grundverständnis zu erlangen.

1. Was muss ich unbedingt wissen?

a) Schreibweise: Abgeltungsteuer oder Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungsteuer schreibt man mit einem s, nicht "Abgeltungssteuer". Bei Recherchen im Internet nimmt man aber am besten die falsch geschriebene Variante, es sei denn, man sucht auf den Seiten der Ministerien und der Gesetzesportale.

b) Abgeltungsteuer oder Kapitalertragsteuer? Und wo ist die Gesetzesgrundlage?

Es gibt kein Abgeltungsteuergesetz. Im Grunde gibt es auch keine Abgeltungsteuer als solche. Die Abgeltungsteuer ist die erweiterte und neu geregelte Kapitalertragsteuer, die schon bisher auf die meisten Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) vorab erhoben wurde. Nur in der Praxis benutzt man den Namen "Abgeltungssteuer".

Die Gesetzesgrundlage ist also der § 43 EStG.

c) Steuerpolitischer Hintergrund?

Die Abgeltungsteuer ist Teil der Unternehmensteuerreform 2008 (auch nur mit einem s) und hat zwei Hauptziele: Verhinderung der Kapitalflucht in das Ausland und Beseitigung einzelner Ungleichbehandlungen.

d) Steuersatz: 25 %

e) Anlaufstellen für Recherchen im Internet:

Die neuen Portale wie www.abgeltungssteuer2009.de etc. sind kommerzielle Webseiten und für Steuerfachleute uninteressant.

(wird fortgesetzt)

Steuern in der Ausbildung: Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf einzelne Kapitalerträge

Bei den Steuerfolgen für die verschiedenen Anlagemöglichkeiten ergeben sich durch die Abgeltungsteuer ab 2009 zum Teil merkliche Abweichungen zum heutigen Recht. Das  Bundesministerium hat auf einer Webseite die wichtigsten Formen der Vermögensanlage zusammgestellt. Hier sind die Links zu den einzelnen Kapiteln:

 

 

Genussrechte, aktienähnliche

 

Weitere neue Seiten in der Rubrik Literatur

In der Rubrik Literatur habe ich folgende Seiten neu eingestellt:

Grüße an die Elektroniker

Schöne Grüße an die Elektroniker-Kollegen bei den Eckert-Schulen. Hier gibt es was Leckeres für Euch.

Eine Anleitung, wie man sich Elektronik-Leckerein ohne Conrad-Katalog selber basteln kann, habe ich  auf www.evilmadscientist.com gefunden. Aber um ehrlich zu sein - der Duft von Lötzinn gefällt mir besser.

 

FCKeditor für mehrere Website-Projekte verwenden

Dieser Beitrag betrifft ein altes Problem bei der mehrfachen Verwendung des FCKeditors in die Administration von Webseiten.

Dieser Beitrag betrifft ein altes Problem bei der Verwendung des FCKeditors in die Administration von Webseiten.

Manche Webworker, die mehrere Webseiten betreiben, wollen den Editor nicht jedesmal neu einbinden, sondern einheitlich verwenden. Das  stößt dort auf Probleme, wo es um Einbindung von Bildern oder dem Upload von Bildern oder Dateien geht. Der FCKeditor ist hier auf einen bestimmten Pfad eingestimmt, sucht also immer einen bestimmten Ordner ab, in dem die Bilddateien liegen sollen. Man könnte meinen, die variierende Eingabe eines Pfades bei der Initialisierung der Editor-Instanz im Editorformular müsste reichen. Dies funktioniert aber nicht, weil die php-class, in welcher der Pfad verarbeitet ist, gekapselt ist und die Variable mit der Pfadangabe  nicht so einfach  "reingeholt" werden kann. Die "BasePath-Definition" hilft hier nicht weiter.

Die einzige Lösung ist eine Verwendung von SessionVariablen. Die Variable wird also bei Skriptabruf mittels php-Weichen so definiert, dass sie zum Projekt passt. Dann wird die Variable in einer Session gespeichert. Damit ist sie global verfügbar, also auch innerhalb von Klassen und Funktionen, und kann dort aufgerufen werden.

Wenn es sehr viele Projekte sind, können solche Pfadangaben auch in einer mysql-Tabelle, also eine "Projekttabelle" gespeichert werden, wo auch andere projektbezogende Dateien hinterlegt werden können. Beim Skriptstart muss also nur der Projektname definiert werden, dann die Projekttabelle abgerufen und ausgelesen werden. Dort sind auch die Pfade dabei.

Das noch zu lösende und eigentlich schwierigste Problem ist der konkrete php-Code, der innheralb der FCKeditor-Dateien für die Einbindung notwendig ist. Die Lösung hatte mich schon vor Jahren tagelange Experimente gekostet. Als ich vor kurzem die neueste Version des FCKeditors installiert habe (nach einem kurzen Seitensprung  zu tinymce), bin ich erneut in Verzweiflung geraten, obwohl ich dachte, ich könnte die Lösung einfach übertragen. Gefehlt hat, wie immer, nur eine Kleinigkeit.

Das ist die Anleitung für die Einbindung der sessiongespeicherten Variablen mit den Pfadangaben in die richtigen FCKeditor-Dateien.

Zu ändern sind, in der aktuellen Version 2.6.3, nur folgende zwei Dateien:

editor/filemanager/connectors/php/config.php
und
editor/filemanger/connectors/php/connector.php

In der Config-Datei sind folgende Variablen neu zu definieren:

$Config['UserFilesPath'] = $_SESSION['user-files-path'] ;
$Config['UserFilesAbsolutePath'] = $_SESSION['user-files-absolute-path'];

Dies geht davon aus, dass im Skript die Variablen $user-files-path und $user-files-absolute-path in einer Session gespeichert wurden.

Damit das Ganze funktioniert, muss man aber in der Connector-Datei noch einen Session-Start einfügen, denn ein Session-Start im Skript (außerhalb der FCKeditor-Klasse) funktioniert seltsamerweise hier nicht. Also zu Beginn der Datei connector.php folgende Zeile einfügen:

session_start();

Entsprechende Kommentierungen bei beiden Dateien sind empfehlenswert, damit man sich bei späteren Änderungen  auskennt. Insbesondere sollte man im config-Script etwa folgenden Hinweis einbauen:

//  !!!!!!!!!!!  Voraussetzung für die Arbeit mit sessions: session_start() am Anfang von connector.php  !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Session-Speicherung im Skript kann übrigens so aussehen:

if($projekt=="user-archiv") {

$_SESSION['user-files-path']="http://www.user-archiv.de/bilder/";
$_SESSION['user-files-absolute-path']="/home/..../burkes/user-archiv.de/bilder/";

}

Ältere Versionen

Wer eine ältere Version des FCKeditors benutzt, z.B. 2.4.3, und nicht updaten will, muss gleich zwei Bereiche anpassen, die in späteren Versionen vereinheitlicht wurden:

  • editor/filemanager/browser/default/connectors/php/config.php
  • editor/filemanager/browser/default/connectors/php/connector.php

sowie zusätzlich

  • editor/filemanager/upload/php/config.php

(in diesem Zweig muss kein Session_start eingefügt werden; eine connector-Datei gibt es hier auch nicht).

George Bush hält sich fit

Immer nur lesen, immer nur input. Irgendwann wird es zu viel. Wer deshalb eine kleine Verschnaufpause braucht, kann sich auf den Spieleseiten tummeln.

Neu hinzugekommen ist, aus aktellem Anlass, das Dance-Spiel "Bush Aerobics". Der heute ausgeschiedene Ex-Präsident George Bush kann jetzt nicht mehr Krieg spielen, er muss sich also auf andere Weise fit halten. Mit Aerobic, zum Beispiel:

 

DIPLOMA - Vorlesungen

Neujahrsgrüße und Informationen für die DIPLOMA-Studenten

Da ich kurz vor Weihnachten wegen Erkrankung ausgefallen bin, sende ich an die Stundenten der Fachhochschule DIPLOMA auf diese Weise nachträglich ein gutes neues Jahr 2009 - mit viel Erfolg bei den Prüfungen und wenig Stress beim Lernen.

Für die am 20.12.08 ausgefallenen Veranstaltungen hat die Regionalleitung folgende Ersatztermine eingeplant:

  • Vorlesung  "juristische Methoden":    31. Januar 2009,        9.00 - 12.15,             Raum E 66
  • Vorlesung "Insolvenzrecht":              31. Januar 2009,      13.00 - 16.15 Uhr,     Raum C 54

 

Nachtrag:

Bezüglich der Vorlesungen für Physio- und Ergotherapeuten ergeben sich folgende Änderungen:

Die für 17.01.2009 und 24.01.2009 vorgesehenen Vorlesungen über Betriebsgründung werden auf den  07.03.2009 verlegt; die dort  (vormittags und nachmittags) vorgesehenen Vorlesungen über Rechnungswesen im Gesundheitsbereich werden auf den 17.01.2009 und den 24.01.2009 verlegt.

 

 

 

 

Steuern: Gesetzesänderungen 2009

Von Interesse für die in Ausbildung befindlichen Steuergehilfen sowie die Studenten der Fachhochschule, soweit sie mit Steuern befasst sind, sind u.a. folgende Gesetzesänderungen ab 1.1.09:

  • Kindergeld: Das Kindergeld erhöht sich für das erste und zweite Kind um zehn Euro auf jeweils  164 Euro und ab dem dritten Kind um 16 Euro auf 170 Euro für das dritte und auf 195 Euro für das vierte und folgende  Kinder.
  • Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wurde auf 3.864 Euro für jedes Kind erhöht.
  • Schulgeld: Eltern können mit Schulgeldzahlungen weiter ihre Steuerlast senken. Für die Abzugsfähigkeit soll künftig ein Höchstbetrag von 5000 Euro (bisher 3.000 Euro) gelten.
Bei den Steuergehilfen hängt es natürlich  vom Ausbildungsstand ab, ob die Änderung berücksichtigt werden muss.

Neue Rubrik Literatur

Schon lange habe ich den Wunsch, im Rahmen des Themenbereichs "Bildung, Ausbildung und Fortbildung" eine Rburik mit klassischer, urheberrechtsfreie Literatur einzurichten. Den Anfang mache ich heute, in dem ich einige der vorbereiteten Seiten freigebe. Es handelt sich dabei um den Abdruck von Werken der klassischen Literatur, die wegen Ablauf des Urheberrechts (75 Jahre ab Tod der Verfassers oder Übersetzers) frei abgedruckt werden können.

Den Anfang machen die Seiten  "Morgensterns Galgenlieder", "Wilhelm Busch"  und, ein kleiner philosophischer Leckerbissen, Kants "Kritik der reinen Vernunft".

GmbH-Reform tritt am 1. November in Kraft

GmbH-Reform: "MoMiG" tritt am 1. November in Kraft

Am 28. Oktober  wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit tritt es am 1. November 2008 in Kraft.

Verwechseln Sie das MoMiG (GmbH-Reform) nicht mit dem BilMoG, dem Bilanzmodernisierungsgesetz!

Neu: Jobs in Regensburg

Ein Hinweis in eigener Sache: auf folgender Unterseite  finden Sie künftig eine Liste von Jobangeboten im näheren Umkreis von Regensburg.

Wissen: Weil nicht sein kann, was nicht sein darf

Woher kommt eigentlich der Spruch: "weil nicht sein kann, was nicht sein darf"? Ich mach' es kurz: von dem deutschen Dichter und Schriftsteller Christian Morgenstern, der 1871 bis 1914 lebte. Nach dem Tod des Dichters gab seine Witwe zahlreiche seiner Werke heraus, die sie teilweise neu ordnete und mit bisher unveröffentlichten Teilen des Nachlasses ergänzte.

In der breiten Öffentlichkeit  bekannt und beliebt wurde Morgenstern mit seiner komischen Lyrik, insbesondere der poplären Gedichtsammlung Galgenlieder, wo  Morgenstern seinen liebenswürdigen aber auch scharfsinnigen Sprachwitz entfaltete. Dieser Band gehört zu meinen Lieblingen in der Bibliothek. Die Galgenlieder  haben auch außerhalb des deutschsprachigen Raumes begeisterte Leser gefunden. Viele der Gedichte wurden zum Teil mehrfach vertont und illustriert.

Beispiele seiner Sprachkomik:
  • „Es war einmal ein Lattenzaun, mit Zwischenraum, hindurchzuschaun“ (Der Lattenzaun)
  • „Das Wasser rann mit Zasch und Zisch“ (Der Walfafisch)
  • „Selbst als Uhr, mit ihren Zeiten, will sie nicht Prinzipien reiten“ (Palmströms Uhr)

Der Spruch "was nicht sein kann, was nicht sein darf" stammt aus dem Gedicht  "Die unmögliche Tatsache" und wurde zum geflügelten Wort.


Palmström, etwas schon an Jahren,
wird an einer Straßenbeuge
und von einem Kraftfahrzeuge
überfahren.

‚Wie war‘ (spricht er, sich erhebend
und entschlossen weiterlebend)
‚möglich, wie dies Unglück, ja –:
daß es überhaupt geschah?

‚Ist die Staatskunst anzuklagen
in Bezug auf Kraftfahrwagen?
Gab die Polizeivorschrift
hier dem Fahrer freie Trift?

‚Oder war vielmehr verboten,
hier Lebendige zu Toten
umzuwandeln, – kurz und schlicht:
Durfte hier der Kutscher nicht –?‘

Eingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im Klaren:
Wagen durften dort nicht fahren!

Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein  kann, was nicht sein  darf.


Für mich als Jurist war außerdem das Gedicht "Die drei Winkel" interessant, an das ich doch einige Zeit hinstudieren musste. Letztlich zeigt es, dass Morgenstern in Mathematik aufgepasst hatte. Das Gedicht ist eine gelungene Darstellung der Tatsache, daß im euklidischen Raum die Winkelsumme im Dreieck 180 Grad beträgt:

Drei Winkel klappen ihr Dreieck
zusammen wie ein Gestell
und wandern nach Hirschmareieck
zum Widiwondelquell.

Dort fahren sie auf der Gondel
hinein in den Quellenwald
und bitten die Widiwondel
um menschliche Gestalt.

Die Wondel - ihr Dekorum
zu wahren - spricht Latein:
"Vinculis, vinculorum,
in vinculis Fleisch und Bein!"

Drauf nimmt sie die lockern Braten
und wirft sie in den Teich: -
Drei Winkeladvokaten
entsteigen ihm alsogleich.

Drei Advokaten stammen
aus dieses Weihers Schoß
Doch zählst du die drei zusammen,
so sind es zwei rechte bloß.

Juni 2008: Forderungssicherungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz – FoSiG) verabschiedet. Das Gesetz aber erst soll im Herbst in Kraft treten.

Interessant ist dies für die Baubranche und den Handwerker.

Ziel  ist es, insbesondere in der Baubranche die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen zu erleichtern. Handwerker sollen danach unter erleichterten Voraussetzungen Abschlagszahlungen erlangen und sich besser gegen Zahlungsausfälle absichern können.

Die Kernpunkte des Gesetzes sind

    * Eigentumsvorbehalt
    * Abschlagszahlungen
    * Subunternehmer (Fälligkeit ihrer Vergütungsansprüche).
    * Druckzuschlag
    * Bauhandwerkersicherung:
    * Baugeld:

Interessant finde ich die Abschaffung der  Fertigstellungsbescheinigung: Da sich diese als Ersatz zur verweigerten Abnahme in der Praxis (zu teuer und zeitaufwendig) nicht bewährt hat, wird sie ganz abgeschafft.


Nähere Informationen findet man auf:

http://www.otto-schmidt.de/news_8280.html
http://www.haufe.de/recht/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1215510960.84

Newsletterdienste für Steuern und Recht

Heute wurde ich von Studenten gefragt, welche Newsletter ich empfehlen kann, um über die wichtigsten Neuerungen im Bereich Recht oder Steuern informiert zu sein.

Die Antwort war relativ einfach, basierend auf eigene Recherchen und Erfahrungen:

1.) Die Newsletter vom Otto-Schmidt Verlag (hervorragend und fast schon Pflicht)

  • Arbeitsrecht
  • Zivilrecht
  • Steuerrecht
  • Unternehmensrecht
u. evtl. Wirtschaftsrecht

http://www.otto-schmidt.de/newsletter.html

2.) Die Newsletter vom Haufe-Verlag

http://www.haufe.de/steuern/newsletterStart?withoutNav=1

3.) Der Newsletter von steuerlinks.de (hervorragend für den Bereich Steuern)

www.steuerlinks.de

Formularmäßige Bankeinzugsermächtigung

Das Problem, ob in AGBs Klauseln über Bankeinzugsermächtigungen möglich sind, ist alt. Ein aktuelles BGH-Urteil beschäftigt sich damit. Der BGH stützt sich auf die Unterscheidung zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag und stellt klar:


EINZUGSERMÄCHTIGUNGEN können formularmäßig vereinbart werden. Diese Vereinbarungen sind in der Regel wirksam.

ABBUCHUNGSAUFTRÄGE: Dagegen ist die formularmäßige Verpflichtung zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren gegenüber  Verbrauchern in der Regel unwirksam.  Bei diesem Verfahren muss der Betroffene seiner Bank im Voraus den Auftrag erteilen, Lastschriften eines bestimmten Gläubigers einzulösen. Dieses Verfahren ist für den Betroffenen mit erheblichen Risiken verbunden, da er nach Einlösung der Lastschrift die Kontobelastung nicht mehr rückgängig machen kann.

Zur BGH-Presseerklärung:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008&Sort=3&nr=43939&pos=0&anz=101

Ivana Koubek - Bilder von der Ausstellungseröffnung



Bilder von der Eröffnungsveranstaltung des Kulturprojekts von Ivana Koubek in meinem Regensburger Tagebuch:

http://burkes-mein-regensburg.blogspot.com

Lernkartei Gewerbesteuer

Vor kurzem hatte ich die Lernkartei für Gewerbesteuer aus dem Memü genommen, da sich mit der Unternehmensteuerreform 2008 so viele Änderungen ergaben, dass die bisherige Kartei nicht mehr verwendbar war.

Allerdings hat sich herausgestellt, dass doch noch Bedarf besteht. So müssen Auszubildende oder sonst Lernende, die jetzt im 3. oder 4. Semester sind, den Rechtsstand 2007 beachten, wenn sie in die Abschlussprüfung gehen. Deshalb habe ich heute die Lernkartei wieder ins Menü aufgenomme..

Steuergehilfen: Die Gewerbesteuer 2008

Für die Ausbildung zum Steuergehilfen hatte ich eine FAQ für die Gewerbesteuer verfasst. Sie enthielt die wichtigsten, prüfungsrelevanten  Themen in absoluter Kurzform zum Wiederholen. Diese Lernkartei habe ich deaktiviert.

Die Unternehmenssteuerreform hat die Gewerbesteuer zwar genau in den Punkten geändert, die bisher Schwerpunkt in Ausbildung und Prüfungen war. Sämtliche Aspekte bei den Hinzurechnungen haben sich geändert, das Problem der Korrektur bei der Rückstellung ist gegenstandslos geworden, die Messzahl hat sich geändert usw.

Das bedeutet vor allem:

  • Sie können zum Lernen auf keine des bis 2007 gültige Literatur zurückgreifen. Dies gilt für Print-Literatur als auch Online-Literatur. Beim Kauf von Büchern müssen Sie darauf achten, dass sie für den Rechtsstand 2008 geschrieben sind.
  • Sie können nicht mehr mit früheren Klausuren üben, es sei denn, Sie wissen genau, welche Punkte unverändert blieben.
Die Praxis muss neue Darstellungen und neue Übungsaufgaben oder Klausuraufgaben entwickeln.

Nachrichtendienst des Bundesjustizministeriums

Bundesjustizministerin: Mittelstand fördern durch Bilanzerleichterungen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ...

Bundesjustizministerin: Sicherungsverwahrung erfordert Fingerspitzengefühl

Zu der heute ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ...

Herausragender Tag für Grundrechte und Datenschutz

Bundesjustizministerin Sabine ...

Neuer Präsident des Europäischen Patentamts in München gewählt

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur ...

Bundesjustizministerin zu der SWIFT-Entscheidung des Europäischen Parlamentes

Bundesjustizministerin Sabine ...

Justizministerin: Pilotprojekt für europäisches Familienrecht

Die französische Justizministerin Michèle ...

Bundesjustizministerin: Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollenden

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur geplanten ...

Zypries: Positive Bilanz in der Rechtspolitik

Bundesjustizministerin Zypries zieht eine positive Bilanz der ...

Justizministerin: Initialzündung für Angleichungen im Familienrecht

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach dem ...

Justizministerin: Vormund darf Kind nicht nur aus Akten kennen

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu ...

Erfolgreiches Ausbildungsjahr 2009 im Bundesjustizministerium

Das Bundesministerium der Justiz und sein Geschäftsbereich ...

Neues Erbrecht ab 1. Januar 2010

Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Der Deutsche ...

EGMR-Entscheidung zur Sicherungsverwahrung: Gewissenhafte Auswertung notwendig

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für ...

Fortschritt für das internationale Urheberrecht: EU-Mitglieder ratifizieren WIPO-Internetverträge

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben heute ...

Durchbruch für das Gemeinschaftspatent: Ministerrat einigt sich auf Patentreformen

Der Ministerrat in Brüssel hat heute Kernelemente für ...

BGH-Entschdeidungen

1 StR 554/09, Entscheidung vom 09.03.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

VI ZR 52/09, Entscheidung vom 09.03.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

2 StR 3/10, Entscheidung vom 26.02.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

VII ZR 87/09, Entscheidung vom 25.02.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

I ZR 46/07, Entscheidung vom 25.02.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

2 StR 552/09, Entscheidung vom 24.02.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

IX ZR 66/09, Entscheidung vom 17.02.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

XII ZA 40/09, Entscheidung vom 17.02.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

XII ZB 46/10, Entscheidung vom 17.02.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

VII ZR 50/09, Entscheidung vom 28.01.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

VI ZR 179/09, Entscheidung vom 26.01.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

I ZB 74/08, Entscheidung vom 21.01.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

II ZR 31/09, Entscheidung vom 18.01.2010

Leitsatzentscheidung Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

IX ZR 153/07, Entscheidung vom 14.01.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

1 StR 587/09, Entscheidung vom 14.01.2010

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 4 Abs. 7 JVKostO) ...

Nachrichtendienst des O. Schmidt-Verlags zum Zivilrecht

Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca."-Zusatz

Bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ist auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen "ca."-Zusatz enthält. Damit hat der BGH seine Rechtsprechung bekräftigt, dass die Abweichung von einer als Beschaffenheit vereinbarten Wohnfläche um mehr als zehn Prozent zum Nachteil des Mieters einen zur Minderung berechtigenden Sachmangel ...

Versicherungsschutz bei Reisestornierung wegen Erkrankung trotz bereits vor Buchung bestehender gesundheitlicher Probleme

Der Versicherungsfall "Stornierung wegen unerwarteter schwerer Erkrankung" kann gegeben sein, wenn dem Versicherungsnehmer erst nach Reisebuchung bekannt wird, dass er wegen eines akuten Bandscheibenvorfalls stationär operativ behandelt werden muss. Dass er bereits vor der Buchung an Rückenschmerzen litt, steht dem nicht entgegen, wenn sich hieraus, auch nach ärztlicher Untersuchung, noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für Notwendigkeit einer sofortigen stationären ...

Antrag auf Wiedereinsetzung: Zu den Kontrollpflichten von Rechtsanwälten hinsichtlich Rechtsmittelfristen

Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen eines Rechtsanwalts im Rahmen der Fristenkontrolle gehört, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen wurden. Er muss die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Fristen einschließlich deren Eintragung in den ...

14-jähriges Mädchen muss wegen leichtfertigen Umgangs mit Feuer in einer Scheune Schadensersatz leisten

Die Verwendung eines Feuerzeugs zum Durchtrennen von Schnüren eines Heuballens in einer Scheune ist leichtfertig, wenn unter dem Heuballen eine Person festgeklemmt ist, die nicht in Lebensgefahr schwebt und sich verständigen kann. Auch ein 14-jähriges Mädchen muss auf den nahe liegenden Gedanken kommen, dass in dieser Situation das Abbrennen der Schnüre mit einem Feuerzeug gefährlicher ist als der Umstand, dass ein asthmakranker Spielkamerad unter dem Heu liegt. ...

Deutsche Gerichte können für Klagen gegen ausländische Internetveröffentlichungen zuständig sein

Gem. § 32 ZPO ist für Klagen aus unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde. Infolgedessen sind die deutschen Gerichte für Klagen wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel (hier: "The New York Times") international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist. ...

Nochmalige Aufforderung zur Anspruchsbegründung kann sich auf Verjährungsverlauf auswirken

Eine nochmalige Aufforderung zur Anspruchsbegründung nach § 697 Abs. 1 S. 1 ZPO kann eine letzte Verfahrenshandlung des Gerichts i.S.d. § 204 Abs. 2 S. 2 BGB darstellen und sich auf den Lauf der Verjährung auswirken. Dies ist etwa der Fall, wenn die Aufforderung zur Anspruchsbegründung den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers zunächst gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden sollte, diese das Empfangsbekenntnis aber nicht zurückgesandt haben und ...

Bei Beweisaufnahmen von Amts wegen sind beweisbelastete Parteien nicht Beweisführer

Wird eine Beweisaufnahme von Amts wegen angeordnet, ist die materiell beweisbelastete Partei nicht Beweisführer i.S. von § 379 S. 1 ZPO. In diesen Fällen darf die Durchführung der Beweisaufnahme nicht davon abhängig gemacht werden, dass die beweisbelastete Partei einen Auslagenvorschuss zahlt. ...

Zur Anwendung der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bei von Zuchtverbänden veranstalteten Pferdeauktionen

Eine von einem Pferdezuchtverband veranstaltete Pferdeauktion, die von einem öffentlich bestellten Versteigerer durchgeführt wird, ist als öffentliche Versteigerung anzusehen, auf die die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufrechts nicht anzuwenden sind. Es ist nicht erforderlich, dass der Versteigerer selbst Veranstalter der Auktion ist. ...

Gemeinde muss wegen Verletzung auf gefährlichem Bolzplatz Schmerzensgeld zahlen

Auch wenn nicht jeder abstrakten Gefahr vorgebeugt kann, muss eine Sport- und Spielanlage sich aber in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Für den Fall, dass ein Teil der Anlage mit den zumutbaren Haushaltsmitteln einer Gemeinde nicht in einem gefahrlosen Zustand zu halten ist, muss das Teil insgesamt abgebaut oder die Sport- und Spielanlage ganz geschlossen werden. ...

Fotografen dürfen gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten ohne Gebühr verbreiten

Eine Stiftung, der das Eigentum an Parkanlagen und Schlössern aus dem Grunde übertragen wurde, damit sie gepflegt, bewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, hat - anders als ein Privateigentümer - nicht die Möglichkeit, den Zugang dazu zu verbieten und Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass es gesehen wird. Auch eine Parkordnung, die ein Verbot der Fertigung von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken vorsieht, ist unwirksam, wenn die Anlagen ...

Verjährung der Hauptforderung: Ablösung einer Bürgschaft durch Darlehen lässt neues Schuldverhältnis entstehen

Durch die Ablösung einer Bürgschaft durch ein Darlehen entsteht eine neue Schuld, die von der durch die Bürgschaft ursprünglich abgesicherten Hauptforderung unabhängig ist. Der Darlehensnehmer kann dem Anspruch der Bank aus dem Darlehensvertrag die Verjährung der Hauptforderung mithin nicht mit Erfolg entgegen halten. ...

Zur Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

In Verfahren der Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel kommt eine Erledigung der Hauptsache allenfalls dann in Betracht, wenn sich das erledigende Ereignis erst im Beschwerderechtszug verwirklicht. Schließlich erlangt das Verfahren in der Regel erst mit der Beschwerde eines Beteiligten (§ 11 Abs. 4 AVAG) kontradiktorischen Charakter. ...

Auch Autos der Ehegatten von Schuldnern können vor Pfändungen geschützt sein

Ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte eines Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, ist gem. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbar. Schließlich wäre in einem solchen Fall durch eine Pfändung des Autos die wirtschaftliche Existenz der Familie in gleicher Weise gefährdet wie durch Pfändung beim erwerbstätigen Schuldner. ...

Flugverspätungen: BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft zu

Der BGH hat Flugpassagieren wegen großer Flugverspätung (hier: 25 Stunden) Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft zugesprochen. Der BGH folgte damit der Argumentation des EuGH, dem er vor der Entscheidung in diesem Revisionsverfahren Fragen zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung vorgelegt hatte. ...

Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung "Sachs" nicht an den Erben herausgeben

Die etwa 4.260 Plakate umfassende Kunstsammlung "Sachs" bleibt im Besitz des Deutschen Historischen Museums. Das Museum muss die Blätter, die im Jahre 1938 im Auftrag des Reichspropagandaministeriums dem Sammler Dr. Hans Sachs weggenommen wurden, nicht an dessen Erben herausgeben. ...

Nachrichtendienst des O. Schmidt-Verlags zum Steuerrecht

Festsetzung von Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer einheitlichen Zuwendung kann wirksam sein

Bei der Schenkung eines Geschäftsanteils, der im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH neu entsteht, ist die Zuwendung nicht vor der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister ausgeführt. Gehen Finanzbehörden bei der Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere freigebige Zuwendungen erkennbar davon aus, es liege eine einheitliche Zuwendung vor, führt dies nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit der Steuerbescheide. ...

Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz benachteiligt Alleinerziehende möglicherweise in verfassungswidriger Art

Verstößt das Hamburgische Zweitwohnungsteuergesetz (HmbZWStG) gegen das GG, indem es Zweitwohnungen von Alleinerziehenden steuerlich erfasst, während Zweitwohnungen von verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Eltern von der Zweitwohnungsteuer ausgenommen sind? Hinsichtlich dieser Frage hat der BFH den Senator für Finanzen der Freien und Hansestadt Hamburg aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und Stellung zu nehmen. ...

Kein Gewerbesteueranteil für Nachbargemeinden eines Flughafens wegen auf ihrem Gebiet installierter Stationen zur Lärmmessung

Einrichtungen zur Messung von Lärmemissionen stellen zwar Betriebsstätten eines Verkehrsflughafens dar. Es liegt aber wegen eines fehlenden räumlichen Zusammenhangs keine mehrgemeindliche Betriebsstätte vor, wenn eine Verbindung mit den Lärmmessstationen (Datenübertragung) nur über allgemeine Kommunikationsleitungen besteht. ...

Übernahme unzutreffender Werte aus Steuererklärungen stellt nicht zwangsläufig offenbare Unrichtigkeit dar

Nach BFH-Rechtsprechung handelt es sich bei einer Übernahme von unzutreffenden Werten aus einer Steuererklärung nicht um eine offenbare Unrichtigkeit, wenn die Finanzbehörde auf die Steuererklärung des Vorjahres hätte zurückgreifen müssen, um die Unrichtigkeit zu erkennen. In diesem Fall liege nämlich eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter jedoch unterlassene Sachverhaltsermittlung vor, die kein ...

Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch Steuerfahndung ist sowohl im Steuerstrafverfahren als auch im Besteuerungsverfahren möglich

Die Zuständigkeit der Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO hängt nicht davon ab, dass tatsächlich gleichzeitig auch ein Steuerstrafverfahren durchgeführt wird. Vielmehr ist die Steuerfahndung auch dann zuständig, wenn wegen der Steuerstraftat bereits Verfolgungsverjährung eingetreten, die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 AO aber noch nicht abgelaufen ist. ...

BMF-Schreiben zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen

Mit Schreiben vom 5.3.2010 (- IV D 2 - S 7210/07/10003, IV C 5 - S 2353/09/10008 - DOK 2010/0166200) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG und zu den Folgen für die Umsatz- und Lohnbesteuerung Stellung genommen. Die Änderung ist am 1.1.2010 in Kraft getreten. ...

Insolvenzverwalter haben nur eingeschränktes Recht auf Einsicht in Steuerakten des Schuldners

Ein Akteneinsichts- und Auskunftsrecht des Insolvenzverwalters ist nicht schon dann gegeben, wenn lediglich ein - nicht substantiierter - Verdacht besteht, ein Dritter habe vom Schuldner in anfechtbarer Weise einen Vermögensgegenstand erhalten. Liegt eine Zustimmung des Schuldners nicht vor, kann diese auch nicht durch eine Zustimmung des Insolvenzverwalters ersetzt werden, da die Zustimmung zur Offenbarung personenbezogener Verhältnisse ein höchstpersönliches Recht des ...

Verluste ausländischer Tochtergesellschaften bei deutscher Muttergesellschaft nur bei bestehender Verpflichtung zur Verlustübernahme abziehbar

Eine Muttergesellschaft kann "finale Verluste" von Tochtergesellschaften in anderen EU-Staaten allenfalls dann von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie sich im Voraus zur Verlustübernahme verpflichtet hat. Dieses Erfordernis leitet sich aus § 14 Abs. 1 S. 1 KStG her, der für inländische Sachverhalte einen Gewinnabführungsvertrag voraussetzt. ...

Schwarzarbeitskontrollen müssen nicht zuvor schriftlich angekündigt werden

Ein Hauptzollamt darf eine Überprüfung von Beschäftigungsverhältnissen ohne vorherige schriftliche Prüfungsanordnung durchführen. Die auf eine Außenprüfung bezogenen §§ 193 ff. AO sind in diesem Zusammenhang nicht auf eine Überprüfung nach dem SchwarzArbG übertragbar. ...

Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund eines Antrags des selbst antragsberechtigten Kindes

Auch wenn ein Kind nach § 67 S. 2 Alt. 2 EStG berechtigt ist, das Kindergeld selbst zu beantragen, kann es mit einem Antrag auf Kindergeld keine erneute Entscheidung über den vom Kindergeldberechtigten geltend gemachten, bestandskräftig abgelehnten Kindergeldanspruch erreichen. Das gilt unabhängig davon, ob er von der Durchführung dieses Verfahrens Kenntnis hatte oder nicht. ...

Rechtsanwälte im Bereich der Insolvenzverwaltung können gewerbliche Tätigkeit ausüben

Die berufsmäßige Tätigkeit von Rechtsanwälten im Bereich der Insolvenzverwaltung ist zwar nach ständiger BFH-Rechtsprechung eine vermögensverwaltende Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Übt der Rechtsanwalt diese Tätigkeit allerdings mit Hilfe einer Vielzahl vorgebildeter Arbeitskräfte aus, stellt sie sich unter Berücksichtigung der im Rahmen des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG anwendbaren Vervielfältigungstheorie als eine ...

Berichtigungen von Einheitswertbescheiden sind auch noch nach Ablauf der Feststellungsfrist möglich

Einheitswertbescheide können gem. § 181 Abs. 5 AO auch noch nach Ablauf der Feststellungsfrist insoweit erlassen oder korrigiert werden, als die Festsetzungsfrist für die Grundsteuer noch nicht abgelaufen ist. § 25 BewG ermöglicht nicht nur die Nachholung erstmaliger gesonderter Feststellungen mit Wirkung auf einen späteren Feststellungszeitpunkt, sondern auch die Berichtigung, Änderung und Aufhebung solcher Feststellungen. ...

Vom Versicherungsnehmer selbst zu tragende Schadenszahlungen sind kein Versicherungsentgelt

Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, sind kein Versicherungsentgelt i.S. des § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG. Bei den unmittelbar an die Geschädigten erbrachten Schadensleistungen fehlt es an der von § 1 VersStG vorausgesetzten Tilgung einer Schuld zwischen dem Versicherungsnehmer als Schuldner und dem Versicherer als ...

Trägerfilme und Druckplatten im Druckgewerbe können durch erhöhte Investitionszulagen begünstigt werden

Eine durch erhöhte Investitionszulage begünstigte Betriebsstättenerweiterung setzt eine Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit voraus, die sich nach außen dokumentiert und durch die die Möglichkeit geschaffen wird, die Produktion von Waren, Dienstleistungen oder den Handel qualitativ oder quantitativ zu steigern. Die Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten ist eine Erstinvestition, die der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte des ...

Endgültiger Entschluss zur Vermietung setzt bei Bedarf professionelle Suche nach Mietern voraus

Der der endgültige Entschluss eines Steuerpflichtigen zur Vermietung muss sich stets anhand objektiver Umstände belegen lassen. Solche Umstände sind ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen, die sich neben planmäßigen, auf eine Vermietung ausgerichteten Renovierungsarbeiten in einer konsequenten, bei Bedarf professionellen Suche nach einem Mieter zeigen. ...

Pressemitteilungen des Bundesfinanzhofs

mediafon-News für Selbständige

Linke will privat versicherte Alg-II-Empfänger entlasten

Die Bundestagsfraktion der Linken will erreichen, dass die Arbeitsagenturen privat krankenversicherten Selbstständigen, die in Hartz IV gerutscht sind, die vollen Versicherungsbeiträge erstatten, die diese im Basistarif zu zahlen haben. Derzeit muss diese Personengruppe bis zu 183,09 Euro aus dem Hartz-IV-Regelsatz für die private Krankenversicherung abzweigen. ...

Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Steuernummer

Wer sich selbstständig macht, dem muss das Finanzamt auf Antrag eine Steuernummer erteilen ? und zwar schon vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom September 2009, das jetzt veröffentlicht wurde, besteht der Rechtsanspruch auf eine Steuernummer auch dann, wenn das Finanzamt der Meinung ist, es handele sich nur um eine Scheinselbstständigkeit. ...

Linke will Mindestbeiträge für Selbstständige senken

Die Fraktion der Linken bleibt hartnäckig: Im Bundestag hat sie jetzt erneut den Antrag eingebracht, die Mindestbeitragssätze für freiwillig versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung zu senken. Ein ähnlicher Antrag war im vergangenen Juli von den vier übrigen Fraktionen des Bundestages abgelehnt worden. ...

Kommunikationsdesign macht "arm, aber sexy"

Kommunikationsdesigner sind wie Berlin: "arm, aber sexy". Das ist das Ergebnis einer - ausdrücklich nicht repräsentativen - Online-Umfrage, die der BDG - Berufsverband der Kommunikationsdesigner - im Februar veröffentlicht hat. Danach verdient nur ein Drittel der angestellten und freiberuflichen Kommunikationsdesigner mehr als 2.000 Euro netto im Monat; sieben Prozent kommen nicht über Minijob-Niveau hinaus. ...

Freiwillige Arbeitslosenversicherung soll bleiben

Entgegen der vagen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen zur Fortführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige will sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für den Fortbestand dieser Versicherungsmöglichkeit über das Jahr 2010 hinaus einsetzen. Das erfuhr die online-Weiterbildungsplattform akademie.de auf Anfrage beim Ministerium. ...

Regierung schweigt zur Arbeitslosenversicherung

Die Bundesregierung schweigt vorerst weiter zu der Frage, ob und wie die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige fortgeführt wird. "Die Regierung prüft" lautet die lapidare Antwort auf dieses Kernthema einer Kleinen Anfrage, die die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Versicherung gestellt hatte. ...

Linke will Gemeindewirtschaftssteuer

Die Bundestagsfraktion der Linken will die Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln. In diese Steuerart "zur Verstetigung der Kommunalfinanzen" soll jede selbstständige, nachhaltige Betätigung - also auch die der freien Berufe - einbezogen werden. Dabei soll ein Freibetrags von 30 000 Euro für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften die belastende Wirkung für kleine Unternehmen deutlich mildern. ...

FAQs zum Film-Tarifvertrag für "Unständige"

Der neue "Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende" (TV FFS) - gültig seit Anfang 2010 - ist manchmal auch durch ansonsten Selbstständige im Filmbereich anzuwenden: Immer dann, wenn sie "auf Produktionsdauer" beschäftigt werden. Zum TV FFS hat die ver.di-Tochter connexx.av nun ein 6-seitiges FAQ-Papier erstellt, das die häufigsten Fragen zum Vertragswerk zusammenfasst und beantwortet. ...

DGB-Tipps für prekäre Selbstständige

Der DGB hat eine Broschüre herausgebracht, die insbesondere schlecht verdienenden Solo-Selbstständigen helfen soll, ihre finanzielle Situation und sozialrechtliche Stellung zu klären. Mit den "Tipps für Selbstständige - Soziale Sicherung und wenn das Geld nicht reicht", geht der Dachverband der Gewerkschaften intensiv auf diese Zielgruppe ein und will "deutlich machen, dass es keine gespaltene Interessenvertretung von Solo-Selbstständigen und abhängig Beschäftigten geben darf". ...

Warentest-Sonderheft Altersvorsorge

Für Dienstag den 23. Februar hat die Stiftung Warentest die zweite Auflage des Finanztest-Sonderhefts "Altersvorsorge für Selbstständige" angekündigt. Wie die Erstauflage hat es 224 Seiten im Broschürenformat und kostet 16,90 Euro. ...

Jobs in Regensburg und anderen Regionen

Ab sofort finden Sie auf der Unterseite "jobsuche" eine stets aktuelle Liste von Jobs in Regensburg, sowie eine Suchmaske zum Suchen  in anderen Regionen.

 

www.burkes.de/jobsuche.html

http://www.bskp.de/de/steuern,steuerinfo,371.html

Gewerbesteuerfreiheit und „Abfärberegel“: Sind verfassungsgemäß

Es verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass die Einkünfte der freien Berufe, der sonstigen Selbstständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen noch das die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, auch wenn die Gesellschaft nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt („Abfärberegel“).Der Gesetzgeber kann damit auch weiterhin an der Differenzierung zwischen Gewerbetreibenden und den freien Berufen festhalten. Denn es ist „noch“ nicht erkennbar, dass der Typus des freien Berufs insgesamt seine Struktur prägenden ihn von den Gewerbetreibenden unterscheidenden Merkmale verloren hat. Die im Regelfall akademische oder vergleichbare Qualifikation – als Voraussetzung für die Erlernung und Ausübung eines freien Berufs – lassen bei der gebotenen typisierenden Betrachtung auch heute noch signifikante Unterschiede erkennen.Die Abfärberegel bewirkt, dass die Tätigkeit einer Personengesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt, wenn sie auch nur teilweise gewerblich tätig ist. Die gewerbliche Natur der Einkünfte aus Gewerbebetrieb „färbt“ alle übrigen Einkünfte gewerblich ein, so dass alle Einkünfte gewerbesteuerpflichtig sind. Beim Einzelunternehmer unterliegt hingegen nur die originär gewerbliche Tätigkeit der Gewerbesteuer. D.h., er kann gleichzeitig mehrere verschiedene Einkunftsarten verwirklichen, denn sie werden bei ihm alle gesondert und unabhängig besteuert.

Hinweis:

Besonders aufmerksam sollte man demnach sein, wenn sich z.B. eine GmbH an einer „Freiberufler-GbR“ beteiligen will. Denn die Gefahr ist groß, dass in diesen Fällen alle Einkünfte gewerblich werden. Das gilt auch für Beteiligungen in geringer Höhe. Lediglich bei ganz untergeordneten gewerblichen Tätigkeiten ist eine Abfärbung nahezu auszuschließen. So z.B. bei gewerblichen Umsätzen von 1,25 Prozent. Wo allerdings genau die Grenze ist, ist offen. Denn der Bundesfinanzhof hat im Jahr 1994 eine gewerbliche Tätigkeit für eine Abfärbung ausreichen lassen, die mehr als sechs Prozent der Gesamtumsätze einer Personengesellschaft ausmachte.

BVerfG, Beschluss vom 15.1.2008, Az. 1 BvL 2/04