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Personalwesen und Arbeitsrecht |
Hinweis zu dieser Seite
Rechengrößen im Personalrecht ab 1.1.2008
Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung)
- West: 43.200 €/Jahr
- Ost: 43.200 €/Jahr
Versicherungspflichtgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung)
- West: 48.150€/Jahr
- Ost: 48.150 €/Jahr
Beitragsbemessungsgrenze (Renten- und Arbeitslosenversicherung):
- West: 63.600 €/Jahr
- Ost: 54.000 €/Jahr
Beitragsbemessungsgrenze (Knappschaft):
- West: 78.600 €/Jahr
- Ost: 66.600 €/Jahr
Bezugsgröße:
- West: 29.820€/Jahr
- Ost: 25.200 €/Jahr
Informationsportal "Arbeitsagentur"
Informationen für Arbeitgeber
Deeplinks zur entsprechenden Unterseite
http://www.arbeitsagentur.de/nn_124664/Navigation/zentral/Arbeitgeber-info/Arbeitgeber-info-Nav.html__nnn=true
Informationen für Arbeitnehmer
Deeplinks zur entsprechenden Unterseitehttp://www.arbeitsagentur.de/nn_124664/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Arbeitnehmer-info-Nav.html__nnn=trueDeutscher Gewerkschaftsbund - Informationen von A-Z (downloadbare PDF-Skripten)
Informationen zum Thema Arbeitsrecht von A bis Z
Links zu den einzelnen Kapiteln
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Musterverträge Handwerkskammer
Arbeitsvertrags-Formulare für jeden Zweck
Die Handwerkskammer Konstanz hat die gängigsten Arbeitsvertrags-Formulare im pdf- und im Word-Format bereit gestellt.
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Wichtiger Hinweis
Die abrufbaren Vertragsmuster sind vornehmlich als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z.B. Fragen der Tarifvertragsgestaltung, betriebliche Gegebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Die Muster sind daher nicht von vornherein auf Ihre speziellen Belange zugeschnitten und nicht 1:1 auf Ihren Fall übertragbar.
Eine individuelle Beratung vor Verwendung der Vertragsmuster wird empfohlen. Nutzen Sie das kostenfreie Dienstleistungsangebot der Handwerkskammer Konstanz.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen weisen wir Sie auf Folgendes hin:
Eine Haftung für den Inhalt der Vertragsmuster kann nicht übernommen werden. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für den Fall, dass wir bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Bei sonstigen Schäden gilt der Haftungsausschluss nicht für den Fall, dass wir Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zu vertreten haben.
Konstanz, den 03.04.03
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(01) ARBEITSVERTRAG OHNE TARIFBINDUNG (Stand: 29.04.08)
(02) ARBEITSVERTRAG MIT TARIFBINDUNG (Stand: 29.04.08)
(03) ARBEITSVERTRAG für Betriebsleiter in Handwerksbetrieben (Stand: 29.04.08)
(04) Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund bei erstmaliger Anstellung
(Stand: 29.04.08)
(05) Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung ohne sachlichen Grund bei erstmaliger Anstellung (Stand: 29.04.08)
(06) Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung mit sachlichem Grund (Stand: 29.04.08)
(07) Tarifgebundener befristeter Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund (Stand: 29.04.08)
(08) ARBEITSVERTRAG FÜR GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG OHNE TARIFBINDUNG („Mini“-Job)
(Stand: 18.01.07)
(09) ARBEITSVERTRAG FÜR GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG MIT TARIFBINDUNG („Mini“-Job)
(Stand: 18.01.07)
(10) ARBEITSVERTRAG FÜR GLEITZONENARBEITSVERHÄLTNIS („Midi-Job“) OHNE TARIFBINDUNG(Stand: 18.01.07)
(11) ARBEITSVERTRAG FÜR GLEITZONENARBEITSVERHÄLTNIS („Midi-JOB“) MIT TARIFBINDUNG
(Stand: 18.01.07)
(12) ARBEITSVERTRAG für Büroangestellte in leitender Position (Stand: 29.04.08)
(13) ARBEITSVERTRAG MIT TARIFBINDUNG für Büroangestellte in leitender Position (Stand: 29.04.08)
ARBEITSVERTRAG FÜR GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG IN PRIVATHAUSHALTEN ohne Tarifbindung (Stand: 07.08.03)