Die Anton GmbH bestellt bei der Schreinerei Berta GbR ein maßgeschneidertes Regal für das Archiv. Einen Monat nach Montage bricht das Regal zusammen; Ursache ist eine fehlende Strebe. Die Sekretärin Gisela Müller wird dabei verletzt und ist eine Woche arbeitsunfähig. Ferner wird der im Archiv stehende Kopierer beschädigt. Weiter wird eine Kaffeemaschine beschädigt, die der Sekretärin Müller privat gehört. Welche Ansprüche haben a) Fa. Anton b) Frau Müller gegen die Berta GbR aus unerlaubter Handlung, Vertrag und Produkthaftungsgesetz.