Zu der heute im Bundeskabinett beschlossenen
Änderung des Umwandlungsgesetzes erklärt
Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den
Wirtschaftsstandort Deutschland weiter zu stärken und
Unternehmen von überflüssigen bürokratischen
Hürden zu befreien. Die heute beschlossene Änderung des
Umwandlungsgesetzes sieht wesentliche Vereinfachungen bei der
Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor. Dadurch werden die
Kosten von Umwandlungsmaßnahmen deutlich reduziert.
Insbesondere bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften
werden sich die Änderungen auswirken. Die Neuregelung
führt zu einer spürbaren Entlastung der Unternehmen und
wahrt zugleich den Schutz der Anteilseigner und Gläubiger.

Zum Hintergrund: Das Änderungsgesetz
dient in erster Linie der Umsetzung einer Richtlinie, die der
EU-Ministerrat im Juli vergangenen Jahres beschlossen hatte und die
am 22. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Das deutsche
Umwandlungsrecht beruht zum Teil [...]

Mitteilen und Teilen:
  • Print
  • email
  • Twitter
  • Digg
  • Sphinn
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Mixx
  • Google Bookmarks
  • Blogplay
  • blogmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MSN Reporter
  • MySpace
  • Netvibes
  • RSS
  • SphereIt
  • StumbleUpon
  • Technorati
  • Tumblr
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

Ähnliche Artikel:

  1. Justizministerin: Europaweit mehr Verbraucherschutz beim Timesharing-Urlaub

Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.

Kommentare sind derzeit nicht möglich.

burkes.de Blog Suffusion WordPress theme by Sayontan Sinha