Das geänderte “Erneuerbare-Energien-Gesetz” vom 11.8.2010 trat rückwirkend am 1.7.2010 in Kraft. Kernpunkt der Änderungen ist die Verringerung der Vergütungssätze für eingespeisten und selbst verbrauchten Strom bei Neuanlagen, die ab dem 1. Juli 2010 ans Netz gehen. Und wieder einmal ist es dem Gesetzgeber gelungen, die ursprünglich vorgesehene Vereinfachung beim Direktverbrauch nun zu verkomplizieren. (10.8.2010)
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