Laut EnVKV sind Verbraucher vor dem Kauf bestimmter Haushaltsgeräte (sog. "Weiße Ware") über deren Energieverbrauch zu informieren. Welche Geräte betrifft das und wie erfolgt die Kennzeichnung? Müssen auch Lampen gekennzeichnet werden? Wo genau sind die Angaben zur Kennzeichnung von Online-Händlern zu veröffentlichen? Welche Gerichtsentscheidungen zum Thema gibt es?

Die  einschlägige EnVKV-FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei wurde kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den  Stand vom 4.8.2010 gebracht worden.

EnVKV heißt ausgeschrieben: "Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen"

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